Vorschlag zur Tagesordnung - 0407/2025
Grunddaten
- Betreff:
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gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI und den Ratsgruppen FDP und HAK
hier: Anpassung Gebührensatzung zur Straßensondernutzung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1.4. (ehemals DS 1260/2025)
- Antragsteller/-in:
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CDU Fraktion
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hagen
FDP-Ratsgruppe im Rat der Stadt Hagen
Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI
Fraktion HAK im Rat der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Martin Echterling
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.05.2025
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Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schulz,
gemäß § 6 (1) der GeschO des Rates vom 08.05.2008 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 20.05.2021 beantragen wir zur Sitzung des Rates am 22.05.2025 den o.g. Tagesordnungspunkt und stellen dazu den folgenden …
… Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den III. Nachtrag zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen (Sondernutzungssatzung) wie folgt anzupassen:
1. Der Gebührentarif zu § 10 Abs. 1 Nr. 1.4. der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen (Sondernutzungssatzung) vom 08.06.1998, in der Fassung des III. Nachtrages bleibt der Gebührenhöhe nach für die Gebührenzonen I – III unverändert.
2. Die Gebührenzone IV (in der Fassung des II. Nachtrages vom 18.12.2013, gültig bis 2024) wird wieder eingeführt. Dazu wird von Seiten der Verwaltung ein angemessener aktualisierter Gebührenvorschlag vorgelegt.
3. Die Zuordnung der Straßen zu den Zonen stützt sich wieder auf die alte Straßenliste des II. Nachtrags vom 18.12.2013.
4. Die Gebührenanpassung erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten des III. Nachtrags (April 2025).
5. Betroffene Gebührenzahler erhalten unaufgefordert einen neuen Gebührenbescheid.
Sachverhalt
Begründung:
Die Verwaltung hat mit DS 1260/2024 vorgeschlagen, die Gebührensatzung für die Straßensondernutzung zu ändern. Der Rat hat diese Änderung in seiner Sitzung am 20.02.2025 einstimmig beschlossen.
Konkret umfasst der Vorschlag der Verwaltung insbesondere eine Anpassung der Höhe der Pauschalgebühr für die Zeit vom 01.04. – 31.10. eines Jahres:
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Zone I |
Zone II |
Zone III |
Zone IV |
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2024 |
32,74 € |
16,37 € |
6,55 € |
3,93 € |
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2025 |
40,00 € |
20,00 € |
10,00 € |
entfallen |
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Steigerung |
+ 22,2 % |
+19,5 % |
+52,7 % |
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Diese einzelnen Erhöhungen betrachtete der Rat als insgesamt angemessen. Deshalb nehmen die Antragsteller an der Gebührenanpassung der einzelnen Zonen auch keinen Anstoß.
Zeitgleich wurde jedoch die Zahl der Gebührenzonen von vier auf drei reduziert. Die günstigste Zone IV entfällt mit diesem Jahr.
Nicht erwähnt wurde in der Vorlage die Neuzuordnung verschiedener Straßen in deutlich teurere Zonen. Zwar lag der aktuellen Gebührensatzung in DS 1260/2024 für das Jahr 2025 eine neue Straßenliste bei. Nicht erwähnt wurde aber, dass parallel zur Aktualisierung der Gebühr auch Veränderungen an der Straßenzuordnung vorgenommen wurden. Eine synoptische Gegenüberstellung, die dafür hilfreich gewesen wäre, fehlte der Vorlage. Auf diese Weise war es zunächst nicht offensichtlich, dass es durch eine veränderte Zuordnung von Straßen zu weiteren unbeabsichtigten Gebührenerhöhungen insbesondere in Zentren nahen Bereichen kommen würde.
Mit Versand der neuen Gebührenbescheide wurden Einzelfälle erkennbar, bei denen es durch die Neufassung der Zonen zu erheblichen Steigerungen der Gebührenhöhe kommt – mit möglicherweise verheerenden Folgen für die Existenz der Gastronomie-Betriebe.
Unmittelbar mit der Existenz der Betriebe verbunden ist die Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen der Stadtteilzentren. Ein Wegbrechen der Gastronomie in diesen Bereichen würde zu einer gravierenden Minderung der Aufenthaltsqualität und Kundenfrequenz führen. Dies kann nicht Ziel dieser städtischen Gebührenordnung sein.
Damit die Stadtteile nicht in eine Abwärtsspirale eintreten, halten es die Antragsteller für wichtig, den im Februar gefassten Beschluss unverzüglich und transparent zu korrigieren.
Mit der Bitte um weitere Veranlassung und freundlichen Grüßen verbleiben
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Jörg Klepper CDU-Fraktionsvorsitzender |
Claus Rudel SPD-Fraktionsvorsitzender
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Peter Arnusch Fraktionsvorsitzender BfHo / Die PARTEI |
Claus Thielmann Vorsitzender FDP-Ratsgruppe |
Ömer Oral Ratsgruppensprecher |
