Berichtsvorlage - 0386/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Wohnraumförderung im Förderjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Anja Hegel-Söhnchen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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15.05.2025
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Sachverhalt
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Kurzfassung:
Die öffentliche Wohnraumförderung stellt sich im Förderjahr 2025 weiterhin attraktiv dar. Die Darlehenshöhen, Tilgungsnachlässe sowie Konditionen wurden in der aktuellen Förderrichtlinie nicht verändert. Die Nachfrage nach Fördermitteln ist in allen Segmenten stark angestiegen.
Sachverhaltsdarstellung:
Für das Förderjahr 2025 wurden der Stadt Hagen 6,3 Mio. EUR für den Mietwohnungsneubau, 1,1 Mio. EUR für den Eigenheimbereich und 1,2 Mio. EUR für die Modernisierungsförderung zugewiesen.
Im Bereich des Mietwohnungsneubaus liegen bereits 7 Förderanträge mit einem Fördervolumen von 44,5 Mio. EUR vor. Im Rahmen der Quartiersförderung liegt für das Projekt der ha.ge.we in der Elmenhorststraße der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt vor. In diesem Bauabschnitt sollen 5 weitere Gebäude entstehen, wovon 4 Häuser zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A und B öffentlich gefördert werden. In der Langenkampstraße in Hohenlimburg werden 2 Gebäude mit insgesamt 64 Wohnungen errichtet, 32 Wohnungen werden öffentlich gefördert. Die hiesige Prüfung ist bereits abgeschlossen. Es steht noch die Bonitätsprüfung des Investors durch die NRW.BANK aus. Im Rahmen eines weiteren Projektes beantragt der Hohenlimburger Bauverein Fördermittel im Rahmen der mittelbaren Belegung. Es werden 3 Neubauobjekte gefördert und im Gegenzug werden Ersatzwohnungen aus dem Bestand des Investors zur Verfügung gestellt, die an wohnberechtigte Haushalte vermietet werden. Auch hier ist noch die Bonitätsprüfung bei der NRW.BANK anhängig. Erfreulich ist, dass ein Förderantrag für die seit Jahren problematischen Immobilien in der Herrenstr. 7-9 in Hohenlimburg vorliegt. Geplant ist hier der Abriss der bestehenden Häuser zugunsten eines energetisch hochwertigen, barrierefreien und bezahlbaren Neubauprojektes. Es sollen 24 geförderte Wohnungen für die Einkommensgruppe A und B errichtet werden. In der Selbecker Straße plant ein Investor die Errichtung von 16 geförderten Mieteinfamilienhäusern und in der Voerder Straße sollen ca. 30 geförderte Mietwohnungen in einem Neubau entstehen.
Die geförderten Wohnungen werden in der Größe von 1- Zimmer bis 5- Zimmerwohnungen erschaffen, wobei der überwiegende Teil in Form von 2- und 4-Zimmerwohnungen errichtet wird.
Zahlreiche weitere Gespräche mit potentiellen Investoren werden aktuell geführt. Unter anderem plant die Hagener Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft (HEG) den bestehenden Bunker in der Bachstraße in Wehringhausen zu Mietwohnungen umzuwandeln. Dafür sollen teilweise Fördermittel der NRW.BANK in Anspruch genommen werden. In der Borgenfeldstraße ist ein Neubauprojekt mit ca. 35 Wohneinheiten geplant. Alle Wohnungen sollen mit Fördermitteln errichtet werden.
Weiterhin liegen 10 Förderanträge für die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen sowie Eigenheimen mit einem Fördervolumen von 16,5 Mio. EUR vor. Von einem privaten Investor sollen zwei Objekte in Vorhalle im Rahmen der Modernisierungsoffensive des Landes NRW gefördert werden. Geplant ist dort eine umfangreiche Modernisierung von insgesamt 66 Wohneinheiten. Die Gebäude sollen barrierefrei sowie energetisch modernisiert werden. Darüber hinaus sind zahlreiche Wohnumfeldverbesserungen beabsichtigt. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln muss ein zukünftiger Haushalt bei einer Neuvermietung im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sein.
Auch hier werden zahlreiche weitere Gespräche mit Investoren geführt.
Im Bereich der Eigenheimförderung liegen zurzeit 10 Anträge mit einem Fördervolumen von 1,8 Mio. EUR vor.
Weitere Informationen zu Darlehenshöhen, Tilgungsnachlässen sowie Konditionen können den beigefügten Merkblättern entnommen werden.
Die Förderung in den Jahren 2022 bis 2024 stellte sich wie folgt dar:
Im Bereich Mietwohnungsbau mussten im Jahr 2024 Fördermittel zurückgegeben werden, da ein Vorhaben auf Grund des noch nicht erteilten positiven Testats der NRW.BANK im laufenden Jahr nicht mehr bewilligt werden konnte.
Die aktuelle Situation im Förderjahr 2025 bildet sich wie folgt ab:
Ob und in welcher Höhe seitens des Ministeriums in 2025 eine Budgetaufstockung in den jeweiligen Fördersegmenten erfolgen wird, ist zur Zeit nicht absehbar. Vorliegende Förderanträge, die im Förderjahr 2025 nicht bewilligt werden können, werden in die kommenden Jahre übernommen. Weiterhin befinden sich einige der Projekte derzeit noch in der Entwurfsplanung.
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Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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(wie Dokument)
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123,5 kB
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