Beschlussvorlage - 0344/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch wird mit der vorgestellten Variante 3b mit fünf Klassenzügen und einer Dreifeld-Sporthalle fortgeführt.

Reduzieren

Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch wurde am 19.09.2024 durch Beschluss des Rates eingeleitet. Grundlage hierfür war der Beschluss des Rates vom 27.06.2024 eine mindestens vierzügige Gesamtschule im westlichen Bereich des Dünningsbruchs zu errichten.

 

Das Architekturbüro Schmahl+Gerigk hat im Auftrag der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Vorstudie (Projektstudie) erarbeitet, die überprüft, ob das gewünschte Raumprogramm für eine Gesamtschule mit Sporthalle und die daraus resultierende Baumasse auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück realisierbar ist. Für die weiteren Planungsschritte bedarf es nun einer Entscheidung hinsichtlich des erforderlichen Bauvolumens und des daraus resultierenden Ziels der Bauleitplanung. Die Entscheidung hat Auswirkung auf die zu erstellenden Gutachten wie bspw. Verkehrsgutachten und Hydrogeologiegutachten sowie auf die Objektplanung, die von der HEG in die Ausschreibungsverfahren (Wettbewerb, Projektleitung usw.) eingebracht werden soll.

Die Vorstudie des Architekturbüros Schmahl+Gerigk präsentiert als Maximalkonzept eine sechszügige Gesamtschule mit Mehrfach-Sporthalle in vier Varianten.

 

Das Areal umfasst eine Größe von insgesamt ca. 30.000 qm, bestehend aus dem Grundstück der HEG an der Berchumer Straße (ehem. Hofstelle) und dem Grundstück der Stadt an der Straße Im Dünningsbruch. Bei Einhaltung angemessener Waldabstände und aufgrund weiterer Restriktionen durch den Abstand zu einer wertvollen Eichenallee, Abstand zur Wohnbebauung und Beachtung der Erschließungswege zweier privater Wohnhäuser, verringert sich die bebaubare Fläche auf ca. 20.000 qm.

 

Im Vergleich unter den vier Varianten verursacht Variante 3 den geringsten Eingriff in die Waldabstände, da die Baumassen kompakter sind und sich mehr in Richtung Berchumer Straße verlagern. Die Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule erfordert den Bau einer Vierfeld-Sporthalle. Diese kann aufgrund des Flächenbedarfes nur in Variante 3 dargestellt werden.

 

Von den vorgestellten Varianten stellt Variante 3 das beste Konzept dar, weil sie schulischen, städtebaulichen und architektonischen Ansprüchen am angemessensten gerecht wird. Aufgrund der Raumbedarfe einer sechszügigen Gesamtschule ist es jedoch auch in dieser Variante nicht möglich, den angemessenen Waldabstand im Süden des Plangebietes einzuhalten.

 

Der Baukörper der erforderlichen Vierfeld-Sporthalle hält zwar den Waldabstand (sehr) knapp ein, jedoch verursachen seine Länge und Proportionen Probleme mit der Topographie. Die Grundfläche des Baukörpers bedeckt ein Areal mit einem Höhenunterschied von 4 bis 5 m. Dieses führt dazu, dass mindestens eine Geschossebene zum Ausgleich erforderlich wird. Der für eine Dreifeld-Sporthalle kürzere Baukörper erfordert einen geringeren Höhenausgleich.

 

Aufgrund der o. g. Restriktionen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass das Areal für eine sechszügige Gesamtschule zu klein ist.

 

Aus der Variante 3 wurde daher Variante 3b für eine fünfzügige Gesamtschule mit einer Dreifeld-Sporthalle entwickelt. Dabei soll das Ziel angestrebt werden, die Waldabstände möglichst einzuhalten und den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Gleichzeitig sichert diese Variante ausreichend Raum für eine sichere fußläufige Erschließung auch aus nördlicher Richtung (ggf. Standort Bushaltestelle) sowie die Einhaltung bauordnungsrechtlich erforderlicher Abstandsflächen.

 

Das in der Vorstudie entwickelte städtebauliche und architektonische Konzept der Variante 3b sieht einen dreiflügeligen- und einen zweiflügeligen Baukörper vor, die sich um eine gemeinsame Mitte orientieren. Der klar gefasste Freiraum verbindet und erschließt die beiden Häuser. An der Schnittstelle der zwei Haupterschließungsachsen befindet sich der überdachte Haupteingang des Gemeinschaftshauses. Die einzelnen Cluster, die fingerartig in den Außenraum ragen, bilden differenzierte und räumlich getrennte Pausenhofbereiche. Gegenüber der Nachbarschaft präsentiert sich das Gebäude als dreigeschossiger Pavillonbau, welcher sich aufgrund seiner Maßstäblichkeit gut in den Kontext integriert. Das Gemeinschaftshaus nutzt die stärker abfallende Topgraphie für ein weiteres Teilgeschoss im Untergeschoss. Die Schule verfügt einerseits über klar abtrennbare Funktionsbereiche, andererseits entsteht durch die gemeinsame Mitte ein Zentrum, das eine gute Orientierung erlaubt. Pro Etage gruppieren sich drei- bzw. zwei identische Cluster um ein Zentrum mit gemeinsamer Freitreppe, Garderobenbereich und dienenden Räumen. Die großzügigen Clustermitten lassen sich durch einen Balkon mit dem Außenraum verbinden und laden zum Lernen im Grünen ein. Durch eine außenliegende Treppe hat jedes Cluster einen direkten Zugang zu den zugehörigen Pausenhofbereichen, der gleichzeitig den zweiten Rettungsweg bildet.

 

Im Bebauungsplanverfahren sind naturschutzrechtliche Aspekte besonders zu berücksichtigen. So hat sich aus der Artenschutzvorprüfung (ASP 1) ergeben, dass weitere Untersuchungen hinsichtlich des Vorkommens planungsrelevanter Arten in der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP 2) erforderlich sind, z. B. betreffend möglicher Haselmauspopulationen. Um den naturschutzrechtlichen Belangen gebührend Rechnung zu tragen, sollen keine über den Bedarf hinausgehende Flächenreserven geschaffen werden.

 

Ausgehend von der in zukünftigen Jahren andeutenden Bedarfslage wäre aus Sicht der Schulentwicklungsplanung grundsätzlich die Realisierung einer sechszügigen Gesamtschule von Vorteil. Wie dargestellt, wäre eine Sechszügigkeit auf dem Areal baulich jedoch kaum zu realisieren. Unter diesen Voraussetzungen wird die Berücksichtigung einer fünfzügigen Gesamtschule weiterhin als sehr gute Lösung angesehen. Aufgrund der Gegebenheiten und damit eine zeitnahe Umsetzung erfolgen kann, wird die Variante 3b auch aus schulfachlicher Sicht mitgetragen.

 

Mit der Beschränkung auf das notwendige Maß, das mit fünf Klassenzügen erreicht werden kann, soll den naturschutzrechtlichen Belangen, wie z. B. dem schonenden Umgang mit Grund und Boden, weitestmöglich entsprochen und das Bebauungsplanverfahren nicht mit vermeidbaren Konflikten belastet werden. Trotz der Entscheidung für die vorgestellte Variante, soll das Verfahren ergebnisoffen weitergeführt werden, um ggf. später aufkommende Belange entsprechend berücksichtigen zu können. Im weiteren Verlauf der Planung sind insbesondere die verkehrs- und entwässerungstechnische Erschließung sowie naturschutzrechtliche Belange von besonderer Bedeutung. Als nächste Verfahrensschritte erfolgen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Reduzieren

Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.04.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

14.05.2025 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch wird mit der vorgestellten Variante 3b mit fünf Klassenzügen und einer Dreifeld-Sporthalle fortgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Optimierung der Umweltbelange Kontakt mit der Landesverwaltung aufzunehmen und zu prüfen, ob statt der am Waldsaum geplanten Parkflächen beispielsweise der Parkplatz an der Feithstraße überbaut werden kann.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

FDP

 

1

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

Erweitern

15.05.2025 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

15.05.2025 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch wird mit der vorgestellten Variante 3b mit fünf Klassenzügen und einer Dreifeld-Sporthalle fortgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Optimierung der Umweltbelange Kontakt mit der Landesverwaltung aufzunehmen und zu prüfen, ob statt der am Waldsaum geplanten Parkflächen beispielsweise der Parkplatz an der Feithstraße überbaut werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

FDP

 

1

 

Die Linke

 

 

1

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

3

 

 

 

Reduzieren

22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch wird mit der vorgestellten Variante 3b mit fünf Klassenzügen und einer Dreifeld-Sporthalle fortgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Optimierung der Umweltbelange Kontakt mit der Landesverwaltung aufzunehmen und zu prüfen, ob statt der am Waldsaum geplanten Parkflächen beispielsweise der Parkplatz an der Feithstraße überbaut werden kann.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

 

3

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

2

FDP

 

2

 

Die Linke

 

 

2

HAK

1

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

35

Dagegen:

10

Enthaltungen:

4