Anfrage - 0352/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, das Fortkommen für Fußgänger auf schmalen Gehwegen zu verbessern, die durch Fahrzeuge, Auslagen, Werbeaufsteller oder Verkehrsschilder eingeengt werden, u.a. in der Kampstraße zwischen Hochstraße und Bergstraße (s. Fotos)?
  2. Welche Gesetze und Verwaltungsvorschriften können angewendet werden, um ausreichend Platz für einen hindernisfreien Fußverkehr auf den Gehwegen in der Innenstadt zu schaffen?
  3. Kann die Stadt eigene Richtlinien oder Satzungen für hindernisfreie Gehwege entwickeln und was wäre dafür erforderlich?

 

Der Fußverkehr auf Gehwegen wird behindert durch o.g. und andere private Gegenstände oder Mülltonnen, die nach der Leerung mehrere Tage stehen gelassen werden.

 

Stärker frequentierte Wege, besonders im Umfeld von Kitas, Schulen und Einrichtungen für Senioren oder ÖPNV Haltestellen, müssen begleitetes Gehen, z. B. für Kinder und Menschen mit Behinderung sowie Begegnungsverkehr ermöglichen. Falls Gehwege nicht wie empfohlen mindestens 2,50 m breit sind, sollten keine Gegenstände sie weiter einengen.

 

Fußwegeverbindungen sind angesichts der aktuell problematischen Verkehrslage für den MIV besonders wichtig und können zur Entlastung der Straßen beitragen – wenn sie genutzt werden. Dazu müssen sie attraktiv und sicher sein.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte