Beschlussvorlage - 0088/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Zustimmung der BV Eilpe/Dahl beauftragt, die konkrete Planung und Realisierung für die Rettungswache Dahl am Standort des Feuerwehrgerätehauses „Am Obergraben 20“ zu erarbeiten.

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt.

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Sachverhalt

Gemäß § 9 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) hält die Stadt Hagen, als Trägerin des Rettungsdienstes, an den Rettungswachen die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel bereit. Die Standorte sind mit dem Ziel einer schnellen, gleichmäßigen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung strategisch günstig und nach Möglichkeit ohne größere Überschneidungen der radialen Einsatzbereiche einzurichten. Hauptziel ist die Einhaltung der Hilfsfristen und damit die Reduzierung des therapiefreien Intervalls für den Notfallpatienten. Aus der Vorgabe zur Hilfsfrist ergibt sich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten (räumliche Verteilung der Bevölkerung, Bevölkerungsdichte, räumliche Verteilung von Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, planerisch relevante Quell-Ziel-Beziehungen im rettungsdienstlichen Aufkommen, Einsatzgeschehen, Topographie, Straßennetz und Verkehrsverhältnisse usw.) die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer bedarfsgerechten Anzahl von DIN-gerechten Rettungswachen mit einer Mindestausstattung an Rettungsmitteln zur Notfallversorgung.

 

Aufgrund der gutachterlichen Betrachtung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen wurde durch den Gutachter der Fa. Forplan Dr. Schmiedel GmbH bereits 2017 festgestellt, dass zur flächendeckenden Versorgung der Bürger im Hagener Süden, die Einrichtung einer 24-Stunden Rettungswache zwingend erforderlich ist. Diese bauliche Maßnahme, hat der Rat der Stadt Hagen mit der Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Oktober 2017 beschlossen (Vorlage 0661/2017).

 

Als Sofortmaßnahme wurde ein Rettungsmittel in das Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Dahl verlegt. Die hier stationierte Rettungswagenbesatzung ist behelfsmäßig in den Räumen der freiwilligen Feuerwehr untergebracht worden. Das Feuerwehrgerätehaus Dahl ist jetzt durch bauliche Maßnahmen unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur zu ertüchtigen.

 

In der Planung ist neben ausreichenden Ruhe-, Umkleide-, Lager- und Sozialräumen auch die Unterbringung eines Praktikanten zu berücksichtigen, damit die Ausbildung der Notfallsanitäter gewährleistet bleibt. Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 2011 in Massivbauweise errichtet und ist aufgrund Hochwassergefährdung auf einer Überflutungsebene aufgeständert.

 

Die Rettungswache soll für zwei Fahrzeughallen ausgelegt werden und Kapazitäten für zwei funktionale Stellen bieten. Insgesamt sind demnach zehn Stellen für Mitarbeiter und zwei für Praktikanten zu berücksichtigen. Aufgrund der Grundstückverhältnisse ist die Errichtung der Rettungswache durch eine Anbaumaßnahme an der Westfassade des Bestandsgebäudes angedacht. Das Raumprogramm ist gemäß den Vorgaben nach DIN 13049 zu ermitteln und in Abstimmung mit den Bauherren zu konkretisieren.

 

Im Jahr 2021 war das Feuerwehrgerätehaus vom Hochwasser betroffen. Für den Neubau ist daher die hochwasserangepasste Planung und Bauausführung von Bedeutung. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der technisch, funktional und wirtschaftlich optimalen Lösung. 

 

Auf Basis der dargestellten Sachlage schlägt die Verwaltung vor, dass der Fachbereich Gebäudewirtschaft mit der Vergabe der Planungsmaßnahmen zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Dahl zur DIN-gerechten Rettungswache beauftragt wird.

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist im laufenden Haushalt mit 3 Mio. Euro bereits berücksichtigt. Die Differenz in Höhe von 805.500,- Euro wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt. Mit der Fertigstellung und Übergabe des Objektes ist frühestmöglich im zweiten Quartal 2028 zu rechnen.

 

Die anfallenden Kosten werden in den nächsten Jahren entsprechend der Abschreibungen in der Kalkulation der Rettungsdienstgebühren berücksichtigt und sind daher langfristig refinanziert.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Neubau Rettungswache Dahl

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Finanzstelle:

5.000386

Bezeichnung:

Rettungswache Dahl

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

Auszahlung (+)

7nnnnn

3.805.500 €

1.000.000 €

2.000.000 €

500.000 €

305.500 €

Eigenanteil

3.805.500 €

1.000.000 €

2.000.000 €

500.000 €

305.500 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben in Höhe von 3.805.500 € für die Rettungswache Dahl sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Entsprechend der Nutzungsdauer der Rettungswache von 70 Jahren, entsteht eine jährliche Abschreibung von 54.365 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

57.083 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

25.000 €

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

15.000 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

54.365 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

151.448 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

151.448 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.05.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.05.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen