Beschlussvorlage - 0260/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Durchführung und Finanzierung auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorlage werden beschlossen.

Die Realisierung erfolgt direkt im Anschluss an die Ratssitzung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach jahrelangen Bemühungen wurde erreicht, dass die Bezirksregierung Arnsberg für den Abbruch von Werk IV im Nahmertal mit Datum vom 07.12.2009 einen Zuwendungsbescheid erteilt hat.

 

Nach Ziffer II. 7 des Zuwendungsbescheides ist der Bezirksregierung Arnsberg ein formeller Durchführungsbeschluss des Rates der Stadt vorzulegen, da die Stadt aus Sicht des Landes zuwendungsrechtlicher Gewährsträger ist. Gegenstand dieser Vorlage ist somit die Vorbereitung des erforderlichen Durchführungsbeschlusses.

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Zuwendungsfähige Gesamtkosten:                       775.000 €

Zuwendungsbetrag:                                                620.000 €

Grundstücksfonds NRW:                                        155.000 €

 

Die gesamte Zuwendungssumme ist nach den Festlegungen des Zuwendungsbescheides zwingend an die Projekt durchführende NRW.Urban GmbH & Co KG weiterzuleiten. Der an sich durch die Stadt Hagen aufzubringende kommunale Eigenanteil wird in diesem Fall aufgrund einer entsprechenden Zusage vollständig durch den Grundstücksfonds NRW übernommen, so dass folglich eine Belastung für den städtischen Haushalt ausgeschlossen ist.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

x

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

775.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

620.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil (Grundstücksfonds)

155.000,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

5110

, Teilfinanzstelle

5000135

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

775.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

775.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die Finanzierung des Projektes Freilegung des Industriebrachfläche Nahmertal, Werk IV ist über die Zuwendung Stadterneuerung und der Grundstücksfonds gedeckt.

Für die Durchführung der Maßnahme werden Zuwendungen in Höhe von 775.000 € bereitgestellt (Land NRW und Grundstücksfonds).

Die Weiterleitung der Zuwendung an die Firma NRW. Urban GmbH & Co KG wird mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden und ist daher als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung ergebniswirksam aufzulösen.

Für die erhaltene Zuwendung ist ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und ebenfalls aufzulösen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.04.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.05.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen