Stellungnahme - 0172/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
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Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) - hier: Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschlussvorschlag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Die DS 0172/2025 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 26.03.2025 vorberaten. Hierbei wurde der Beschlussvorschlag mit folgendem Zusatz zu einem Empfehlungsbeschluss ergänzt:
„Es erfolgt keine Beklebung der Scheiben mit Werbefolien. Der Vertrag wird so formuliert, dass während der Laufzeit auf dem Stadtgebiet Hagen eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt gewährleistet werden kann.“
Hierzu bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung:
Aspekt der Taktverdichtung:
Die angeregte Änderung sollte aus der Sicht der Verwaltung nicht umgesetzt werden.
Die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste an die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) erfolgt auf der Basis des aktuellen Nahverkehrsplans von 2020. Für die Relation der Linie 591 Hagen – Wetter über Hagen-Vorhalle und Wetter Volmarstein konnten keine erhöhten Bedarfe festgestellt werden, die nicht durch das bestehende Angebot der Linie 591 bereits abgedeckt werden.
Für den Zeitraum der zu beschließenden Direktvergabe vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2036 ist in der vorliegenden Direktvergabe eine Leistungsänderungsklausel von 30 % enthalten, hiermit ist bereits eine erhebliche denkbare Nachfragesteigerung berücksichtigt, die sich bisher jedoch nicht ansatzweise abgezeichnet hat. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung keine Ausweitung der bestehenden Klausel erforderlich.
Die bestehende Konzession der Linie 591 umfasst die gesamte Relation von Hagen bis Wetter und ist insofern mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis abzustimmen. Eine Taktverdichtung nur auf dem Gebiet der Stadt Hagen würde in dem genannten Umfang eine Neukonzessionierung für das Stadtgebiet Hagen erforderlich machen. Dies ist jedoch aufgrund der Gewährleistung des ausschließlichen Rechts (§ 5 öDa) im Rahmen der Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn AG für die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gem. § 42 PBefG anderen Verkehrsunternehmen auf dem Stadtgebiet der Stadt Hagen untersagt.
Eine Beschlussfassung im Sinne der Direktvergabe durch den Rat der Stadt Hagen am 03.04.2025 ist erforderlich, da im Anschluss des Beschlusses durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Vorabbekanntmachung der Direktvergabe im EU-Amtsblatt spätestens zum 01.05.2025 für ein Jahr vor Aufnahme des Betriebs der Linie erfolgen muss (siehe § 8a PBefG i. V. m. Art. 7 (2) EU-VO 1370/2007).
Aspekt der Beklebung der Scheiben:
Die angeregte Änderung kann umgesetzt werden.
Der Punkt k) in der Anlage 3: “Verbund- und/oder aufgabenträgerbedingte Fahrzeugqualitätsstandards“ wird inhaltlich den Maßgaben innerhalb der Direktvergabe öffentlicher Persoenenverkehrsdienste an die Hagener Straßenbahn AG angepasst. Somit wird in der Leistungsbeschreibung folgende Aussage unter Punkt k) zu finden sein: „Werbung auf Bussen des Linienverkehrs darf nicht die Sicht der Fahrgäste behindern. Das Sicherheitsempfinden und die Orientierungsmöglichkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Beklebte Heckfenster sind zulässig.“.
