Anfrage - 0304/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

 

Auf dem Brückenbauwerk und weiteren Bereichen des „Volmeabstiegs“, der die B54 mit

der Autobahnauffahrt Süd der A45 verbindet, herrscht seit Sperrung der „Rahmedetalbrücke“

reger Fahrzeugverkehr. Um das Brückenbauwerk vor Schäden zu schützen, ist

dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h angeordnet.

Leider wird die Geschwindigkeitsbeschränkung vom Großteil der Verkehrsteilnehmenden

missachtet. Gerade berghoch in Richtung Autobahnzufahrt hält sich gefühlt Niemand daran,

auch möglicherweise, da in dieser Fahrtrichtung zwei Fahrspuren zur Verfügung stehen.

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung und damit eine wichtige Komponente

zur Vermeidung von gravierenden Schäden ist allerdings für die Stadt Hagen und insbesondere

für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl von maßgeblicher Bedeutung, da eine Sperrung

der Brücke für die Bewohnerinnen und Bewohnern weitreichende, negative Folgen mit

sich bringen würde.

 

Frage:

 

Mit welchen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Geschwindigkeits-beschränkung von 60 km/h auf der Brücke des „Volmeabstiegs“ eingehalten wird und ab

wann können diese eingesetzt werden?

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.04.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl