Stellungnahme - 0287/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Der Einsatz von Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften ist erforderlich, um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicherzustellen.

Der Sicherheitsdienst erfüllt hierbei eine Doppelfunktion. Einerseits wird für die Sicherheit der untergebrachten Menschen und des anwesenden Personals gesorgt, indem Konflikte und Spannungen innerhalb der Unterkünfte frühzeitig erkannt werden und deeskalierend darauf eingewirkt werden kann. Anderseits hat der Sicherheitsdienst die Aufgabe, die Unterkünfte vor externen Gefahren zu schützen, etwa vor unbefugtem Zutritt oder möglichen Angriffen von außen.

Zudem erfüllen Sicherheitskräfte auch eine präventive Funktion, indem sie durch ihre Präsenz potenzielle Eskalationen verhindern und als Ansprechpersonen vor Ort für einen geregelten Organisationsablauf (z. B. Durchsetzung der Hausordnung etc.) innerhalb der Einrichtung sorgen.

 

2. siehe Antwort unter 1.

 

3. Security verfügt über Handy und Funkgerät.

 

4. Durch den Einsatz der Sicherheitskräfte wurde das Gefahrenpotential insgesamt minimiert. In diesem Jahr gab es lediglich einen Vorfall im Januar 2025. Dabei ging es um eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 2 Bewohnern.

 

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Beschlüsse

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03.04.2025 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen