Beschlussvorlage - 0294/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen trifft die Grundsatzentscheidung über den Standort einer Stadtwache für den Stadtordnungsdienst (SOD) und die Leitstelle des Ordnungsamtes dergestalt, dass diese in den Räumlichkeiten des ehemlaigen Zentralen Bürgeramtes untergebracht werden.

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Sachverhalt

Die örtliche Unterbringung des SOD ist in Bezug auf die Präsenz- und Außenwirkung sowie die Erreichbarkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner verbesserungsbedürftig. Die aktuelle Nutzung des Verwaltungsgebäudes in der Böhmerstraße bietet diesbezüglich keinerlei Gestaltungsoptionen. Die Verwaltung prüfte und bewertete unterschiedliche Standorte im Innenstadtbereich und stellte deren Vor- und Nachteile gegenüber.

 

Die Mitarbeitenden des SOD sind aktuell in dem Verwaltungsgebäude in der Böhmerstr. 1 untergebracht. Hier befinden sich die Büroarbeitsplätze der Mitarbeitenden des Außendienstes, die seit 2023 im Betrieb befindliche Leitstelle, die Umkleide- und Sozialräume sowie die Stellflächen für die zugewiesenen Dienstwagen im Hinterhof zu dem Dienstgebäude, nahezu unbemerkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern.

 

Bei einer Unterbringung im innerstädtischen Bereich als sog. „Stadtwache“ würde eine Anlaufstelle für ratsuchende Einwohnerinnen und Einwohner entstehen, die aber auch allgemeine Anliegen vorbringen können (Sauberkeit, Sicherheit, Lärm, etc.).

Ein sehr wichtiger Teilbereich der „Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ist neben der „objektiven Sicherheit“ stets auch das „subjektive Sicherheitsempfinden“ der Menschen, welche in dieser Stadt leben. Dieses „subjektive Sicherheitsempfinden“ ließe sich durch das bloße Vorhandensein einer „Stadtwache“ in einer exponierten Lage unmittelbar positiv beeinflussen.

Aber auch der Zugang zu den Leistungen des Fachbereiches für Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird durch die Einrichtung einer „Stadtwache“ – neben der telefonischen, elektronischen und postalischen Erreichbarkeit – um eine weitere Kontaktmöglichkeit, nämlich die Chance der persönlichen Vorsprache beim Stadtordnungsdienst,   ausgeweitet.

Die Verwaltung hat zu diesem Zweck mehrere Standorte im Innenstadtbereich geprüft und bewertet:

- Volkspark Pavillon, Hohenzollernstr. 8; (Verbraucherberatung)

- ehemaliges Zentrales Bürgeramt, Rathausstr. 11; (ZBA)

- ehemaliges Eiscafé „Öse“, Körnerstr. 33

- Pavillon (ehemaliges Reisebüro „DER“), Elberfelder Str. 44

 

Kriterium

Pavillon Volkspark

ehemaliges Zentrales Bürgeramt

ehemaliges Eiscafé Öse

Reisepavillon

Präsenz/

Sichtbarkeit

(Perspektive der Einwohner)

++

+

++

++

(Arbeits-)

Organisation

-

+

- -

- -

Auswirkungen auf

Flächenmanagement

+

++

+

+

IT-Anbindung

+*

+

- -

- -

baul. Voraussetzungen

- -

++

- -

- -

Nachhaltigkeit d.

Standortes

-

++

+

0

ggf. städtebauliche

Auswirkung

-

0

-

0

Kosten

 

- -

++

- -

- -

Legende: „0“ = neutral; „-“ = ungeeignet; „- -“ = sehr ungeeignet; „+“ = geeignet; „++“ = sehr geeignet

 

* Die bestehende, nicht redundante, Leitung war bislang vollumfänglich für die Datenanbindung des Verkehrsrechners belegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kommt der Standort des Reisepavillons aufgrund seiner baulichen Voraussetzungen, nämlich eines hohen Sanierungsbedarfes, den Herausforderungen des Denkmalschutzes in Bezug auf eine kurzfristige Umnutzung, sowie unter anderem auch der fehlenden Möglichkeit der Unterbringung der gesamten Sachgruppe nicht weiter in Frage.

 

Ebenso ist das ehemalige Eiscafé Öse, aufgrund der nunmehr für Anfang 2026 geplanten umfassenden Sanierung, insbesondere auch der Fassade, des unmittelbar angrenzenden Parkhauses und deren noch unklaren Auswirkungen auf das Gebäude, aus Sicht der Verwaltung, nicht geeignet. Des Weiteren sollen die Räumlichkeiten aufgrund der äußerst attraktiven Lage für eine gastronomische Nutzung, eben dieser wieder zugeführt werden. Dies würde einen positiven Einfluss auf den Volkspark und die Innenstadt entfalten.

 

Verwaltungsseitig werden folglich die beiden Standorte Pavillon Volkspark und ehemaliges ZBA als, dem Grunde nach, geeignete Standorte bewertet. Wie aus der obigen Matrix ersichtlich ist, haben die beiden Standorte die folgenden Vor- bzw. Nachteile:

 

Vorteile Pavillon im Volkspark:

 

Sehr gute örtliche Lage und Erreichbarkeit und mithin eine entsprechende Präsenz aus der Sicht der Einwohnerinnen und Einwohner. Für das Flächenmanagement stünde zudem die Fläche des ehemaligen zentralen Bürgeramtes für die Nutzung durch andere Verwaltungseinheiten weiterhin zur Verfügung.

Nachteile Pavillon im Volkspark:

 

Obwohl die Verwaltung zunächst diesen Pavillon vorgeschlagen und den Zustand des Gebäudes auch als „ausreichend“ eingeschätzt hat, (Wortprotokoll der Sitzung des Bezirksvertretung Hagen Mitte vom 31.08.2023) ergeben sich die im Folgenden benannten erheblichen Nachteile:

 

Im Haushalt stehen keine Mittel für einen möglichen „Umbau“ des Pavillons zur Verfügung, wobei sich die Kosten für die erforderliche Grundsanierung, laut einer entsprechenden Kostenschätzung durch Mitarbeitende des Fachbereiches Gebäudewirtschaft vom 28.02.2025 auf ca. 1,5 Mio. Euro/ netto, belaufen.

Der Pavillon ist derzeit zudem nur eingeschränkt „barrierefrei“ nutzbar. Das Gebäude würde auch lediglich von Mitarbeitenden des SOD und der Leitstelle besetzt sein. Die Ladeinfrastruktur für die Einsatzfahrzeuge und die Umkleiden verblieben in der Böhmerstraße, sowie auch der restliche Teil der Sachgruppe (Innendienst und Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs).

Außerdem befindet sich Gebäude nicht nur energetisch in einem sanierungsbedürftigen Zustand, sondern ergaben auch die mittlerweile erneut erfolgten, intensivierten Bewertungen der beteiligten Ämter und Fachbereiche, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit baualtersbedingte Schadstoffe den Beginn der Nachfolgenutzung als „Wache“ erheblich verzögern und zu entsprechenden massiven, oben genannten, finanziellen Mehrbelastungen führen würden.

Dieses Gebäude stellt somit, bei dem Wunsch der kurzfristigen Umsetzung des Beschlusses, höchstens eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit für die Mitarbeitenden der „Stadtwache“ für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten dar, wobei auch bei dieser Möglichkeit im Hinblick auf bauliche Veränderungen sowie jegliche Eingriffe in die Wände, die Decken und die Böden, zuvor eine detaillierte Überprüfung in Bezug auf mögliche Schadstoffbelastungen erfolgen müsste. Es ist von einer baualtersbedingten Schadstoffbelastung auszugehen. Das Anlegen eines Schadstoffkatasters wäre somit erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, nach nochmaliger, intensiver Abwägung aller Argumente, diesen Pavillon nicht weiterhin zu nutzen, sondern ihn zeitnah zurück zu bauen.

Vorteile ehemaliges ZBA:

 

Die technischen und baulichen Voraussetzungen im alten ZBA sind optimal zur Einrichtung und zum dauerhaften Betrieb der „Stadtwache“: Es könnte dort nämlich die Unterbringung der kompletten Sachgruppe Ordnungsbehördliche Außendienste / Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben mit den insgesamt 27 Mitarbeitenden des SOD, sechs Auszubildenden im SOD, drei Mitarbeitenden der Leitstelle, neun Mitarbeitenden des Innendienstes und 16 Überwachungskräften des ruhenden Verkehrs erfolgen: Durch diese Personalkonzentration könnten an einem Standort zusätzlich folgende Dienstleistungen zusätzlich angeboten werden:

 

- Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz

- Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung

- Bestattung Alleinverstorbener

- Schädlingsbekämpfung

- sprengstoffrechtliche Erlaubnisse / Erlaubnisse für Feuerwerke

 

Eine Unterbringung im ehemaligen Zentralen Bürgeramt hätte, neben der innerstädtischen Präsenz der Ordnungsbehörde an einer zentralen Stelle, darüber hinausgehend auch weitere positive Folgen und zwar für das städtische Flächenmanagement:

 

Durch die Unterbringung der kompletten Sachgruppe 32/03 könnte die Abteilung Wahlen und Statistik, welche derzeit in Hohenlimburg untergebracht ist, sodann in der Böhmerstr. 1 untergebracht werden. Zudem könnte das Briefwahlbüro (BWB), welches bisher keinen dauerhaften Standort zur Verfügung hat, ebenfalls in der Böhmerstr. 1 untergebracht werden. Die freiwerdenden Flächen in Hohenlimburg stehen sodann für eine anderweitige Verwaltungsnutzung zur Verfügung. Damit entfällt zukünftig die Suche nach freien Flächen innerhalb der Verwaltung für das temporär und wiederkehrend einzurichtende Briefwahlbüro. Des Weiteren würden die zurzeit überwiegend verbotswidrig genutzten „Stellflächen“ in der Rathausstraße, welche sich unmittelbar vor dem Gebäude befinden, künftig durch die jeweiligen Dienstfahrzeuge genutzt werden; auch dieser Aspekt trägt mithin zur Erhöhung des „subjektiven Sicherheitsgefühls“ der Einwohnerinnen und Einwohner bei.

 

Aus einer planerischen Sichtweise zur Stabilisierung und Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt nimmt der Bereich vom Adolf-Nassau-Platz mit dem sich dort befindlichen Pavillon, über den Volkspark sowie das Café Öse bis hin zur ehemaligen Verbraucherzentrale gehend, eine besondere Stellung ein. Hier kann zur Erhöhung von Frequenz in der Innenstadt mit einer neuen Abfolge von insbesondere gastronomischen Nutzungen, flankiert mit Events sowie kulturellen oder auch sportlichen Veranstaltungen dazu beigetragen werden einen Erlebnisraum zu schaffen. Abseits der Dynamik im Bereich des Einzelhandels als Frequenzbringer für die Hagener Innenstadt stellt diese Raumabfolge demnach ein natürliches, endogenes Potenzial dar und sollte in diesem Sinne besucheraffinen Nutzungen zugeführt werden, um auch in Zukunft einen belebten Raum im Hagener Zentrum zu schaffen („INSEK“). Auch diese erwünschte Wirkung spricht für den Standort ZBA.

 

Nachteile ehemaliges ZBA:

 

Aufgrund des Aufgabenportfolios des SOD würde die Fläche des ZBA nicht nur als Büroarbeitsfläche genutzt und dadurch würden die dort vorhandenen Kapazitäten für Büroarbeitsplätze nicht voll ausgeschöpft werden.

 

 

 

Einordnung der Verwaltung insgesamt:

 

Die Anforderungen für einen Umzug des SOD inklusive der Leitstelle des Ordnungsamtes haben sich im Vergleich zu den verwaltungsseitigen Erkenntnissen im Jahr 2023 (siehe Vorlage 0551/2023; BV Mitte am 31.08.2023 und HFA am 09.09.2023) grundlegend verändert:

 

Bislang war der Stadtordnungsdienst noch nicht an den Digitalfunk „BOS“ NRW (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in NRW) angebunden. Dieses ist aber, aufgrund einer Verfahrensänderung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, inzwischen der Fall. Über die Anerkennungsmöglichkeit der Ordnungsbehörden als BOS-Behörde wurde die Verwaltung mit Rundschreiben des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.12.2023 informiert. Der endgültige Anerkennungsbescheid wurde dem Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung sodann am 13.05.2024 zugestellt. Im Laufe des Jahres 2024 wurde die Ordnungsbehörde dann sukzessive mit den technischen Mitteln ausgestattet, so dass sowohl die behördeninterne als auch die externe Kommunikation zum Beispiel mit benachbarten Behörden, wie Polizei und Feuerwehr, inzwischen über das Betriebskonzept BOS-Digitalfunk abgebildet wird.

 

Einen wesentlichen Bestandteil bei der Einrichtung einer „Stadtwache“ bildet laut der Vorlage DS 0551/2023 auch die Verlagerung der Leitstelle des Stadtordnungsdienstes in den Pavillon im Volkspark. Durch den Umzug der Leitstelle sollte eine persönliche Erreichbarkeit des Stadtordnungsdienstes von Montag bis Samstag in der Zeit von 08.00 – 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.00 – 17.00 Uhr erreicht werden.

 

Die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes stellt darüber hinaus inzwischen aber eben auch die größte Schnittstelle beim Digitalfunk dar: Hier laufen alle Kommunikationswege zur  Steuerung der ordnungsbehördlichen Außendienste zusammen. Vor diesem Hintergrund muss bei der Überlegung, die Leitstelle in eine andere Räumlichkeit umziehen zu lassen, die Anbindung dieser an den Digitalfunk aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen, welche für die Verwaltung bei Einbringung der Vorlage DS 0551/2023 noch nicht absehbar waren, mitbetrachtet werden.

 

Durch die veränderten Rahmenbedingungen ist eine gemeinsame Unterbringung von Leitstelle und SOD als dringend erforderlich anzusehen. Die Leitstelle nimmt Aufgaben im Rahmen der Fachaufsicht wahr und koordiniert Arbeitsabläufe über den bloßen Funkbetrieb hinaus. Es braucht hier unbedingt die räumliche Nähe zwischen Team und Leitstelle.

 

Die Verwaltung hat die in der Bewertungsmatrix dargestellten Kriterien insbesondere in Bezug auf eine sowohl zeitnahe, als auch wirtschaftliche Einrichtung der „Stadtwache“ geprüft. Nach eingehender Prüfung auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hagen den Standort in den Räumen des ehemaligen Zentralen Bürgeramtes (ZBA) zu beschließen.

 

Eine Unterbringung der kompletten Sachgruppe „Ordnungsbehördliche Außendienste/Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben“ (32/03) auf der Fläche des ehemaligen ZBA könnte sehr gut durch ein zusätzliches Präsenzangebot der Ordnungsbehörde, welches nicht nur im Bereich des Volksparkes die Sicht- und persönliche Ansprechbarkeit der Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes und somit das subjektive Sicherheitsempfindenden unserer Einwohnerinnen und Einwohner erhöhen würde, ergänzt werden. Es käme sodann eine mobil einsetzbare „Wache“ in Betracht, die zu unterschiedlichen Zeiten an wechselnden Wochentagen und an verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet einsetzbar wäre, zum Beispiel, insbesondere auch auf dem Bahnhofsvorplatz, im Hameckepark, auf den Wochenmärkten, auf dem Bodelschwinghplatz und daneben im Bereich des Volksparks.

 

Für eine solche Umsetzung sind sowohl die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (beispielsweise: VW T5, Mercedes Vito (Polizei NRW)) als auch zusätzliches Personal für dessen Besetzung zu berücksichtigen, um die sichtbare Präsenz des aktuellen Personals im SOD nicht zu reduzieren; im Haushalt stehen jedoch (noch) keine diesbezüglichen Mittel zur Verfügung. Die Gesamtkosten für die Umsetzung dieses Konzeptes einer mobilen Wache und der Nutzung der Räume des ehemaligen ZBA lägen trotzdem weit unterhalb der erforderlichen Sanierungskosten für den Pavillon im Volkspark.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich – soweit zum jetzigen Zeitpunkt absehbar – aus dem Vorlagentext.

 

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Beschlüsse

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03.04.2025 - Rat der Stadt Hagen - vertagt