Beschlussvorlage - 0263/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen stimmt der Ausschreibung für den Umbau des bestehenden Tennenplatzes in der Bezirkssportanlage Haspe zu einem Kunstrasenplatz unter Berücksichtigung der genannten Kriterien zu.

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Sachverhalt

Gemäß Vorlage 0816/2024 wurde beschlossen, ab dem Jahre 2025 einen weiteren Kunstrasen in Haspe zu realisieren.

 

In enger Absprache mit dem Servicezentrum Sport hat der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) die Planung für den Umbau des bestehenden Tennenplatzes in der Berzirkssportanlage Haspe in einen Kunstrasenplatz erarbeitet und die Kriterien für eine Ausschreibung entwickelt. Folgende Aspekte sollen bei der Vergabe entsprechende Berücksichtigung finden: 

 

Es ist geplant, im Zuge der Maßnahme den vorhandenen Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umzubauen. Der Bestandsplatz sowie die gesamte Entwässerung stammen aus dem Jahr 1988. Der Umbau soll im Jahr 2025 beginnen und im Jahr 2026 fertiggestellt werden.

 

Der Zustand der Anlage ist dem Alter und der Nutzung entsprechend. Für den Umbau wird die vorhandene Tennenschicht (die obersten vier bis sechs Zentimeter) abgeschoben und entsorgt. Die darunterliegende Tragschicht dient als verbesserter Baugrund für den Neuaufbau der Tragschicht des Kunststoffrasens. Somit wird der Neubau ca. 20 Zentimeter über der jetzigen Geländehöhe liegen.

 

Weiterführend ist es notwendig, die Entwässerung zu erneuern. Hierfür wird die beschädigte Rinnenentwässerung an den Längsseiten ausgebaut und durch eine umlaufende, offene Muldenentwässerung ersetzt.

 

Ergänzend wird die Drainage erneuert, um zukünftig eine funktionierende Versickerung der Sportfläche gewährleisten zu können. Nach Fertigstellung der Tragschichten und der Entwässerung wird eine elastische Tragschicht eingebaut und im Anschluss der Kunststoffrasen verlegt.

 

Um die Gleichwertigkeit im Stadtgebiet gewährleisten zu können, wird ein sandverfüllter Kunststoffrasen mit texturierter (gekräuselter) Faser - entsprechend der Bauweise auf den Spielfeldern an der Alexanderstraße sowie in der Bezirkssportanlage Emst - geplant.

 

Des Weiteren werden Ausstattungen wie Tore, Jugendtore, Eckfahnen, Mülleimer und die Barriere neu eingebaut. Die Jugendlinierung wird, wie auch bei den zuletzt neu erstellten Spielfeldern, nur angedeutet. Die vorhandenen Pflasterflächen werden aufgenommen und erneuert.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 1.000.000 € inklusive der Personalkosten des WBH.

 

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportstätten und-förderung

Finanzstelle:

5.000848

Bezeichnung:

Neubau Kunstrasen Hohenlimburg/Haspe

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

1.000.000€

200.000 €

800.000 €

 

 

 

Eigenanteil

1.000.000€

200.000 €

800.000 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Neubau des Kunstrasens in der BSA Haspe in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Kunstrasen unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren und der Unterbau des Kunstrasens hat eine Nutzungsdauer von 45 Jahren. ²/3 Drittel der Gesamtkosten entfallen hierbei auf den Unterbau des Sportplatzes. Ein Abgang der Sportfläche entfällt, da der Restbuchwert 0 Euro beträgt. Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Kunstrasen beläuft sich auf 22.222,22 Euro und für den Unterbau auf 14.814,81 Euro, somit insgesamt 37.037,03 Euro.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 1.000.000 Euro auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 37.037,03 Euro.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

37.037,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

37.037,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-37.037,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.04.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen