Beschlussvorlage - 0223/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulzentrum Wehringhausen, Eugen-Richter-Straße 77 bis 79
- Ergänzende Schulangebote der Hauptschule Ernst Eversbusch und der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh ab dem Schuljahr 2025/2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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27.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Ergänzend zum Hauptschulangebot in Hagen-Haspe, bildet die Hauptschule Ernst Eversbusch als Übergangslösung ab dem Schuljahr 2025/2026 Im Schulzentrum Wehringhausen temporär einen Teilstandort, um zusätzliche Klassen aufzunehmen.
3. Das Angebot der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh wird durch die bedarfsorientierte Bildung zusätzlicher Klassen im Schulzentrum Wehringhausen ab dem Schuljahr 2025/2026 erweitert.
Sachverhalt
Ausgangssituation
Auf Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Rat in seiner Sitzung am 27.06.2024 u. a. folgenden Beschluss gefasst: „Die Stadt errichtet eine mindestens vierzügige Gesamtschule im westlichen Bereich des Areals Im Dünningsbruch.“.
Gegenüber der bisherigen Ausrichtung, wonach vorhandener Schulraum für die neue städtische Gesamtschule genutzt werden sollte, wird mit Realisierung eines Neubaus auf dem Areal Dünningsbruch der dann zur Verfügung stehende Schulraum insgesamt vergrößert. Das bisher für die 4. städtische Gesamtschule vorgesehene Schulzentrum Wehringhausen steht somit für eine andere Nutzung zur Verfügung. Somit können als neue Option aktuelle sowie perspektivisch weitere Schulraumbedarfe berücksichtigt bzw. gedeckt werden
Wie bereits im Rahmen der Vorlage 0777/2024 ausgeführt, wird die FESH im Sommer 2025 das Schulzentrum Wehringhausen verlassen. Zum Schuljahr 2025/2026 steht damit im Umfang von 2 Zügen zusätzlicher Schulraum zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Schulraum als Übergangslösung für zusätzliche Hauptschulplätze, sowie ein erweitertes Angebot der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh zu nutzen.
Hauptschule Ernst Eversbusch – zusätzliches Angebot
Im Bereich der Hauptschulen besteht zwar kein nennenswerter Mehrbedarf in den Jahrgangsstufen 5 und 6, jedoch ab der 7. - 9. Jahrgangsstufe durch Schulformwechsler*innen sowie Bildungsgangzuweisungen nach dem Spracherwerb. Zu berücksichtigen sind weiterhin neu zugereiste Schüler*innen, für die derzeit ebenfalls nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Bereits zum Schuljahr 2024/2025 war die Versorgung dieser Schüler*innen durch die Bildung von zusätzlichen Klassen an den beiden Hauptschulen nur möglich, indem dort Differenzierungs- bzw. Fachräume aufgegeben wurden. Dies wird zum kommenden Schuljahr in den vorhandenen Raumressourcen nicht mehr möglich sein.
Im Ergebnis besteht dringender Bedarf an weiteren Hauptschulplätzen, der im Schulzentrum Wehringhausen realisiert werden kann.
Wie bereits erwähnt soll dies eine Übergangslösung sein. Nach dem aktuellen Stand ist vorgesehen dieses Angebot nach der Inbetriebnahme des Marienhospitals durch die Hauptschule Geschwister Scholl mit dem dann dortigen erweiterten Hauptschulangebot auslaufen zu lassen.
Nach erster Abstimmung mit der Bezirksregierung wird eine organisatorische Anbindung dieses Hauptschulzweiges an die Hauptschule Ernst Eversbusch in Form von Mehrklassen vorgeschlagen. Da es nur als eine Übergangslösung vorgesehen ist, besteht schulorganisatorisch nicht die formale Notwendigkeit einen Teilstandort der Hauptschule Ernst Eversbusch im Schulzentrum Wehringhausen zu errichten.
Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh
Wie ebenfalls im Rahmen der Vorlage 0777/2024 bereits dargestellt, hat die Verwaltung schuljährlich einen Abgleich der Prognose- mit den Schulstatistikzahlen vorgenommen. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, gab es beim Förderschwerpunkt Lernen bis 2022/2023 eine moderate Abweichung, die sich in 2023/2024 erhöht hat. Die Schülerzahlen für 2024/2025 ergeben hingegen einen starken, sprunghaften Anstieg gegenüber der Prognose.
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Prognosezahlen |
2020/2021 |
2021/2022 |
2022/2023 |
2023/2024 |
2024/2025 |
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Fr.-v-Bodelschwingh |
190 |
192 |
195 |
194 |
195 |
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Fritz Reuter |
222 |
222 |
225 |
221 |
221 |
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Gesamt |
412 |
414 |
420 |
415 |
416 |
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Statistikzahlen |
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Fr.-v-Bodelschwingh |
205 |
208 |
215 |
220 |
239 |
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Fritz Reuter |
225 |
228 |
228 |
226 |
255 |
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Gesamt |
430 |
436 |
443 |
446 |
494 |
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+ 18 |
+ 22 |
+ 23 |
+ 31 |
+ 78 |
Laut Begründung des fraktionsübergreifenden Antrags (Vorlage 0637/2024) wird eine Lösung darin gesehen, das Schulzentrum Wehringhausen zukünftig als Förderschulzentrum zu nutzen. Neben der dort verbleibenden Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh stehen dafür ab 2025/2026 die freiwerdenden Raumressourcen der FESH zur Verfügung, die lediglich für einen Überbrückungszeitraum als Raumpuffer zum Teil für Hauptschulangebote benötigt werden. So kann dort die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh weiterwachsen, um den zukünftigen zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen mit dem Förderschwerpunkt Lernen abzudecken. Nach Beendigung des dortigen Hauptschulangebots wird -auch auf Grundlage der bis dahin erfolgten Entwicklung- über ergänzende Förderschulangebote schulorganisatorisch zu entscheiden sein.
Weiteres Vorgehen
Um die beabsichtigen schulischen Zusatzangebote rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2025/2026 realisieren zu können gab es bereits verschiedene Gespräche mit den Beteiligten. So wurde mit den beiden Schulleitungen eine einvernehmliche Raumzuordnung vorgenommen, zudem ergänzende Beschaffungsbedarfe festgelegt und eingeleitet. Weiterhin wurden mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft notwendige Sanierungsbedarfe sowie Anpassungsarbeiten erörtert. Für Anpassungsarbeiten sowie Ausstattung der ursprünglich im Schulzentrum Wehringhausen vorgesehenen 4. städtischen Gesamtschule (4 Züge), wurden im Rahmen des Haushalts 2024/2025 Mittel eingeplant. Diese sind im Vergleich mit dem geringeren Umfang des Zusatzangebots der Hauptschule Ernst Eversbusch einschließlich weiterer Klassen der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh auskömmlich.
Die Stellungnahmen der Unteren Schulaufsicht und der Hauptschule Ernst Eversbusch sind als Anlagen beigefügt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
An der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh werden Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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X |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,2 kB
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