Beschlussvorlage - 0232/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Alttextilkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Bettina Renfordt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB20 - Finanzen und Controlling; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.03.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das als Anlage 1 beigefügte „Sondernutzungskonzept für die Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hagen (Alttextilkonzept)“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Alttextilcontainern auf Grundlage dieses Konzeptes vorzunehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die bisherige kommunal-gemeinnützige Sammlung der Stadt Hagen wurde durch die Eurocycle GmbH beklagt und der Stadt Hagen mit Urteil des VG Arnsberg vom 27.08.2020 aufgegeben, den Antrag auf Sondernutzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Fa. Eurocycle hat auf Basis des VV-Beschlusses vom 18.10.2022 übergangsweise eine Sondernutzungserlaubnis für 16 Standorte erhalten.
Überdies ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 i. V. m. S. 2 KrWG seit dem 01.01.2025 verpflichtet, die in seinem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallen und überlassene Textilabfälle getrennt zu sammeln (Getrenntsammelpflicht).
Die künftige Sammlung soll – nach erfolgter rechtlicher Beratung und aus Praktikabilitätsgründen - über das beiliegende „Sondernutzungskonzept für die Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hagen (Alttextilkonzept)“ gestaltet werden.
Begründung
1. Bisheriges Modell Altkleidersammlung
Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2012 wurde die HEB GmbH beauftragt, im Rahmen des bestehenden Entsorgungsvertrags zur ordnungsgemäßen und hochwertigen Verwertung von Alttextilien und Altschuhen ein flächendeckendes Containersammelsystem für Alttextilien und –schuhe in Hagen aufzubauen und sich hierzu der in Hagen bereits länger tätigen gemeinnützigen ortsansässigen Organisationen zu bedienen.
Seitens der HEB GmbH wurden entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) über die Bewirtschaftung der Containerstellplätze im Rahmen der kommunal-gemeinnützigen Sammlung getroffen. Die HEB GmbH verpflichtet sich, die Entleerung und Reinigung der Container vorzunehmen wie auch die Containerstandplätze sauber zu halten. Zudem nimmt die HEB GmbH die Vermarktung des Sammelguts vor, das mit der Leerung in das Eigentum der HEB GmbH übergeht. Im Gegenzug stellen die gemeinnützigen Sammler die privaten Flächen mit zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichten sich Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Malteser Hilfsdienst (MHD), nicht mit Dritten zusammenzuarbeiten und auch keine eigene Sammlung und Verwertung vorzunehmen. Am Verwertungserlös werden AWO und MHD beteiligt.
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der HEB GmbH und dem Deutschen roten Kreuz (DRK), die seit dem Jahr 2015 besteht, reinigt die HEB GmbH zudem die betreffenden Containerstandplätze des DRK gegen Entgelt. Die Aufstellung der Container sowie Sammlung, Leerung und Verwertung des Inhalts geschehen auf eigenes Risiko und eigene Rechnung des DRK.
Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse werden durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung für die Dauer von jeweils einem Jahr erteilt.
2. Gerichtsurteil des VG Arnsberg vom 27.08.2020
Die Anträge anderer, vor allem gewerblicher Altkleidersammler auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Verkehrsraum wurden durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung regelmäßig mit dem Hinweis auf das bestehende Sammelkonzept abgelehnt. Gegen eine solche Ablehnung ist die Fa. Eurocycle GmbH gerichtlich mit Erfolg vorgegangen. Mit Urteil des VG Arnsberg vom 27.08.2020 wurde die Stadt Hagen verpflichtet, den Antrag auf Sondernutzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Beanstandet wurde unter anderem ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, da Dritten keine Sondernutzungserlaubnis erteilt wird, gemeinnützige Organisationen aber an den Verwertungsgewinnen teilhaben sowie eine Ungleich-behandlung von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern.
3. Getrenntsammelpflicht
Nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 i. V. m. S. 2 KrWG sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger seit dem 01.01.2025 verpflichtet, die in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallen und überlassene Textilabfälle getrennt zu sammeln.
4. Neukonzeption der Altkleidersammlung in der Stadt Hagen
Um den privaten Haushalten ein verlässliches und dauerhaftes Angebot zur getrennten Abgabe ihrer Altkleider zur Verfügung zu stellen, sind verschiedene Umsetzungs-möglichkeiten denkbar, die sich in dem Spannungsbogen
- zwischen zentraler Sammlung auf den Wertstoffhöfen und dezentraler Sammlung mittels Depotcontainern bewegen oder auch
- zwischen einer vollständigen Auslagerung durch Drittvergabe der Sammlung und Verwertung der Alttextilien nach § 22 KrWG und der Gebietsaufteilung zwischen örE und den gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlern bewegen.
Wegen des Fehlens gesetzlicher Regelungen hat der örE in diesem Fall ein sehr weit gestecktes Organisationsermessen.
Das bisherige Verfahren der Sammlung der Alttextilien mittels Depot-Containern ist in Hagen etabliert und soll daher fortgeführt werden. Gleichzeitig soll den gemeinnützigen Sammlern die Möglichkeit gegeben werden, sich weiterhin bei der Sammlung und Verwertung der Alttextilien einzubringen. Darüber hinaus soll der rechtlichen Vorgabe, gewerblichen Sammlern den Marktzutritt zu ermöglichen, Genüge getan werden.
Als Lösung, die für die Bürgerinnen und Bürger mit den geringsten Änderungen einhergeht, soll die Sammlung und Verwertung der Alttextilien im Rahmen eines Gebietsteilungsmodells erfolgen, bei dem sich die Stadt Hagen als örE in jedem Stadtbezirk einen Teil der verfügbaren Containerstandorte vorbehält und die übrigen Standorte an gemeinnützige oder gewerbliche Sammler im Rahmen eines Losverfahrens und nach Maßgabe eines Sondernutzungskonzepts vergibt. Die Stadt Hagen kommt damit beiden unter Ziff. 2 und 3 genannten rechtlichen Verpflichtungen nach.
Nach dem neuen Alttextilkonzept (Anlage 1) sollen die zur Verfügung stehenden Stellplätze und Standorte (vgl. Standortkonzept zum Sondernutzungskonzept für die Aufstellung von Alttextilcontainern, Anlage 2) im öffentlichen Straßenraum zunächst zu einzelnen Standortbündeln (Losen) mit je ca. 15 Stellplätzen zusammengefasst und anschließend in dem Losverfahren verteilt werden. Die Anzahl von 198 Alttextilcontainern liegt dabei leicht über der derzeitigen Anzahl von 191 aufgestellten Alttextilcontainern. Der örE deckt 45 % der Stellplätze bzw. 89 Container ab. Der größere Anteil von 55 % der Stellflächen bzw. 109 Containern soll durch gemeinnützige und gewerbliche Sammler bestückt werden. Im Rahmen der kommunal-gemeinnützigen Sammlung waren zuletzt 82 Alttextilcontainer aufgestellt, seitens des DRK waren es 97 Alttextilcontainer, die übrigen Container stammten von gewerblichen Sammlern.
Es werden insgesamt sieben Lose vergeben. Bei mehreren Bewerbungen auf ein Los (im Sinne von Standortbündel) entscheidet das Los. Sofern für einzelne Lose keine Anträge vorliegen, werden die Stellplätze durch den örE besetzt, um das Sammelsystem für Alttextilien weiterhin flächendeckend für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Die Entwicklung der Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum ist abhängig vom Bewerberangebot, die Entwicklung der Erlöse aus der Verwertung des Sammelguts des örE-Anteils an den Containerstellplätzen ist abhängig von der allgemeinen Marktlage. Der Markt für Alttextilien ist zurzeit zusammengebrochen und eine Erholung nicht in Sicht. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.976 € Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Altkleidercontainern von gewerblichen Sammlern vereinnahmt, die Erträge für die Stadt Hagen aus der kommunal-gemeinnützigen Sammlung betrugen etwas über 16.000 €.
Die aktuelle Marktlage wird auch bei der Bemessung der Sondernutzungsgebühren berücksichtigt, die für gewerbliche Sammler entsprechend niedrig ausfallen. Gemeinnützige Sammler können nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung gebührenfrei gestellt werden. Sofern ausschließlich gemeinnützige Sammler ausgelost werden, besteht die Möglichkeit, dass Sondernutzungsgebühren nicht erhoben werden. Sofern ausschließlich gewerbliche Sammler ausgelost werden, beträgt die Höhe der zu erzielenden Sondernutzungsgebühren maximal 8.720 €. Die zu erwartenden Verwertungserlöse für das Sammelgut aus der kommunalen Sammlung nach dem neuen Alttextilkonzept sind mithin nicht kalkulierbar.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Sondernutzungsgebühren Alttextilsammlung |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0220 |
Bezeichnung: |
Öff. Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
432100 |
Bezeichnung: |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
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Kostenart |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Ertrag (-) |
432100 |
-1.453,33 |
-8.720,00 |
-8.720,00 |
-8.720,00 |
-8.720,00 |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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- Steuerliche Auswirkungen
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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544,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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504,4 kB
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