Beschlussvorlage - 0257/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der UKM nimmt den Endbericht der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt die Fortführung der Kooperation mit den projektbeteiligten Kommunen zur Weiterentwicklung des Gemeinschafts-Projektes, Bergisch-Märkische Veloroute.

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Sachverhalt

Die Stadt Hagen erhielt Anfang 2022 die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Kooperation, an einer Machbarkeitsstudie für eine Radvorrangroute bzw. eine Radschnellverbindung zwischen Wuppertal, dem südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen zu beteiligen.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis übernahm die Federführung und die Vergabe an ein externes Ingenieurbüro. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie belaufen sich auf ca. 80.000 € (brutto) für die gesamte Strecke von 24,5 km. Hiervon führen 6,45 km auf Hagener Stadtgebiet, was einem Kostenanteil von 26,3% des Gesamtbetrages für Hagen entspricht.

 

 

Die Leistungsbeschreibung beinhaltete folgende Punkte:

 

  •          eine Potenzialanalyse zu den bestehenden Pendlerbeziehungen, u.a. unter Einbeziehung eines Reisezeitvergleichs, sowie die Steigerung zusätzlicher Radpendler/-innen bei einem entsprechenden Streckenausbau, auch unter Berücksichtigung multimodaler Wege,
  •          die Überprüfung eines möglichen Ausbaus der beschriebenen Wegestrecke und ggf. Alternativen unter Berücksichtigung einflussnehmender Faktoren bei Neu- bzw. Ausbau (insbesondere Umweltverträglichkeit, Kreuzungsfreiheit, Beleuchtungserfordernis, Steigung/Gefälle),
  •          die Einbeziehung des Leitfadens des Verkehrsministeriums NRW „Radschnellverbindungen in NRW – Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb“ sowie dem FaNaG NRW für den Ausbaustandard innerorts und auf der freien Strecke mit sowie das Aufzeigen von Übereinstimmungen, Differenzen und Potenziale,
  •          die Untersuchung möglicher Streckenausbauten, -ergänzungen und eventuelle Trassenalternativen,
  •          die Berücksichtigung der Anbindung von Radwegen mit regionaler Bedeutung um auch Orte anzubinden, die nicht von der Strecke berührt sind,
  •          die Untersuchung von Zubringertrassen zum umliegenden Schienenverkehr,
  •          eine erste Kostenschätzung,
  •          eine Kosten-Nutzen-Analyse basierend auf einschlägiger Literatur wie z.B. dem Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „KostenNutzenAnalyse: Bewertung der Effizienz von Radverkehrsmaßnahmen“ durchführt
  •          Handlungsempfehlungen an Beispielen und umsetzungsorientierte Vorschläge für begleitende Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung (Abstellanlagen, alternative Führungsformen Radverkehr, E-Ladeinfrastruktur),
  •          Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten über Förderprogramme sowie rechtlicher Rahmenbedingungen.

 

Die Auftragsvergabe erfolgte Ende 2022 und erarbeitete ein zuverlässiges und positives Ergebnis.

Beteiligt waren, neben den Kommunen, auch Bürgerinnen und Bürger. Mittels Online-Beteiligung konnten Maßnahmenvorschläge zu dem vorgegebenen Untersuchungskorridor eingetragen werden. Unter Berücksichtigung der Einträge wurden verschiedene Varianten erstellt. In einem Workshop, in kleinerem Kreis (ADFC, VCD, Verkehrswende Hagen, Straßen NRW, Polizei Hagen) wurde die Kriterien unterschiedlich gewichtet und anhand dessen eine Vorzugtrasse festgelegt.

Entsprechend der Punkte der Leistungsbeschreibung, wurde die Vorzugstrasse untersucht und weiter ausgearbeitet.

 

 

Verlauf der Vorzugstrasse

 

Die Vorrangroute verläuft entlang der Talsohle von Wuppertal bis nach Hagen und verbindet dabei die angrenzenden Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises. Hierzu sind Kartenwerke und ein Übersichtsplan dem Anhang beigefügt.

In Wuppertal schließt die Routenführung an die Nordbahntrasse über Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg, Zentrums- und Bahnhofsnahe, bis zum Hagener Hauptbahnhof.

Die Grenze von Gevelsberg nach Hagen wird an dem Übergang von der Vogelsanger Straße zu An der Hütte überquert und verläuft dann am Bahnhof Westerbauer über die Nordstraße auf einen Trampelpfad parallel zum Gleis bis zur Grundschöttler Straße. Dieser Abschnitt wird auch im Rahmen des Ennepe-Radweges untersucht. Auch der darauffolgende Verlauf führt über die Abschnitte des Ennepe-Radweges bis zum Beginn des ersten Abschnittes an der Kuhlestraße. Der Abschluss der Trasse verläuft über die Wehringhauser Straße bis zum Hauptbahnhof. Viele der Abschnitte des Ennepe-Radweges stimmen mit den Vorgaben einer Radvorrangroute schon überein.

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, eine verlässliche Aussage zu erhalten, ob und in welchem Umfang die beschriebene Wegestrecke (oder ggf. alternative Routen) im dargestellten Korridor geeignet sind, zu einer Radschnellverbindung oder Radvorrangroute ausgebaut zu werden um das Radhauptnetz in der Region sinnvoll zu ergänzen. Die neue Radtrasse soll zugleich eine gute Erschließung der Zentren der Städte Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm sicherstellen oder diese zumindest auf kurzem, direktem Wege anbinden.

Das Ergebnis der Studie weist ein hohes Potential für die Umsetzung einer Radvorrangroute auf, was durch ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 3,81 belegt werden kann.

Im Rahmen dieser Drucksache wird das beauftragte Büro, IGS, eine Präsentation halten, die im Nachgang zur Verfügung gestellt wird.

 

 

Ausblick

 

Für die Stadt Hagen ist insbesondere das Ergebnis, dass dem geplanten Enneperadweg ein sehr hohes Nutzenpotenzial bescheinigt wird, von großer Bedeutung. Dies ist eine Bestätigung für die Sinnhaftigkeit des Enneperadwegs.

 

Die positiven Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen in einer weiterführenden Kooperationsvereinbarung münden, bei der das Ziel die weitere Ausplanung der Veloroute sein soll.

 

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Veloroute auf die, für den Enneperadweg, geplante Strecke verlaufen soll und demnach auch unabhängig von dem Fortschritt der Veloroute Bauabschnittsweise zur Förderung angemeldet werden wird.

 

Für die Stadt Hagen ist insbesondere das Ergebnis, dass dem geplanten Enneperadweg ein sehr hohes Nutzenpotenzial bescheinigt wird, von großer Bedeutung.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.03.2025 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen