Stellungnahme - 0247/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Eine aktive Akquise des evtl. freiwerdenden Personals ist nicht vorgesehen.

 

Den Mitarbeitenden der Firma Premium Pulp und Paper steht es frei, sich auf passende, extern ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Diese Bewerbungen würden in das übliche Verfahren einfließen, da bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst der Grundsatz der Bestenauslese gilt. Daher muss das Auswahlverfahren so organisiert sein, dass es sich dafür eignet, den fachlich besten Bewerber zu ermitteln und nicht sachlich begründete Vorfestlegungen zu vermeiden.

 

Aussagen zu den Auswirkungen auf die Stadt Hagen in steuerlicher Hinsicht können nicht getroffen werden, weil hierdurch das Steuergeheimnis verletzt würde.

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Beschlüsse

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20.03.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen