Berichtsvorlage - 0251/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Begründung

 

1.1. Vorläufiges Ergebnis 2024

Der Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis ist noch in Bearbeitung und wird bis zum 30.04.2025 der Bezirksregierung vorgelegt. Eine Aussage zum vorläufigen Ergebnis 2024 kann derzeit nicht getroffen werden, da die Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

 

1.2. Haushaltssicherungskonzept 2024

Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2024 beträgt 22,7 Mio. €. Die Ermittlung des IST-Wertes für das abgelaufene Jahr ist im Rahmen des Jahresabschlusses derzeit in Bearbeitung.

 

1.3. Gewerbesteuerentwicklung 2025

Der Haushaltsansatz für 2025 liegt bei 136 Mio. €. Aktuell besteht die Sollstellung in Höhe von 110 Mio. €. Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat die Orientierungsdaten für die Steuern 2025 aktualisiert und die Prognose für die Gewerbesteuer 2025 gesenkt. Auf Basis der negativen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass die Gewerbesteuer das geplante Volumen in 2025 voraussichtlich nicht erreichen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Schuldenstand

 

         28.02.2025

         Vorjahr

Liquiditätskredite

901.500.000 €

854.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

4.499.172 €

4.832.293 €

Liquiditätskredite gesamt

905.999.172 €

859.332.293 €

Investitionskredite

29.194.429 €

34.466.965 €

Förderkredite

3.663.290 €

3.975.210 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

15.894.580 €

17.020.619 €

Investitionskredite gesamt

48.752.299 €

55.462.794 €

 

2.1. Marktumfeld Zinsen

Die USA haben nach einem ersten Aufschub nun Zölle gegen Kanada, Mexiko und China in Kraft gesetzt und gegen die EU angedroht. Dies und die unberechenbare Politik von US-Präsident Trump führen international zu zunehmender Unsicherheit bei Produzenten und Konsumenten. Die EU steht vor großen Herausforderungen, um ihre Abhängigkeit von den USA zu verringern.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Inflation mit den bisherigen Zinssenkungen deutlich abgeschwächt und in Richtung ihres Ziels von 2,0 % gedrückt. Die Frage ist, ob die EZB nach der im März erwarteten Zinssenkung in den Bereich eines neutralen Zinsniveaus erreicht hat und weitere Zinssenkungen damit unwahrscheinlicher werden.

Am Geldmarkt gaben die Zinsen im Zuge der EZB-Zinssenkungen nach, die längeren Laufzeiten (bis 12 Monate) spiegeln die Erwartung weiter sinkender Leitzinsen wider. Am Kapitalmarkt gaben die Zinssätze unter merklicher Volatilität insgesamt leicht nach. Auf Jahressicht wird im Durchschnitt mit einem seitlichen Verlauf gerechnet, die unsichere Lage führt jedoch zu einer ausgeprägten Streuung der Bankenprognosen.

 

2.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen.)

 

 

13.11.2024

22.01.2025

28.02.2025

€STR (Tagesgeld)

3,164   (3,903)

2,920   (3,902)

2,658   (3,906)

3 Monats-Euribor

3,023   (4,002)

2,671   (3,945)

2,464   (3,942)

12 Monats-Euribor

2,495   (4,040)

2,493   (3,672)

2,394   (3,748)

3 Jahre Swapsatz

2,243   (3,333)

2,335   (2,811)

2,140   (3,016)

5 Jahre Swapsatz

2,270   (3,172)

2,367   (2,671)

2,192   (2,829)

10 Jahre Swapsatz

2,344   (3,171)

2,459   (2,687)

2,329   (2,783)

 

3. Haushaltsplanung 2026/2027

Zum vorherigen Berichtsstand haben sich keine Änderungen ergeben.

 

Die anstehenden Kommunalwahlen 2025 sind auf den 14.09.2025 terminiert, die konstituierende Sitzung des Rates findet am 06.11.2025 statt. Aus diesem Grund ist die Einbringung des Doppelhaushalts 2026/2027 in den Rat für die erste reguläre Sitzung am 11.12.2025 vorgesehen. Anschließend erfolgt eine Beratung in den Ausschüssen im 1. Quartal 2026 und eine Beschlussfassung über den Haushaltsplan findet voraussichtlich im April 2026 statt. Für das Jahr 2026 gilt bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gem. § 82 GO NRW die vorläufige Haushaltswirtschaft.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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20.03.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen