Beschlussvorlage - 0228/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die Anwohner der Grundschule Astrid-Lindgren, Hauptstandort Eilpe, beschweren sich seit Jahren, dass Jugendliche, die den Schulhof in den Abendstunden missbräuchlich nutzen, Lärm verursachen und für andere störende Beeinträchtigungen sorgen (siehe Vorlage 0778/2009, Anlage I). Die Verwaltung hat die einzelnen Vorschläge der Anwohner geprüft, den politischen Gremien vorgestellt und mit den entsprechenden Kosten hinterlegt (s. Vorlage 0778/2009, Anlage I). Da mit jedem dieser Lösungsversuche Kosten verbunden sind (s. Vorlage 0271/2007, Anlage II), wurden diese angesichts der städt. Haushaltslage nicht beschlossen.

 

Als kostenneutrale Lösung wurde seitens des Fachbereiches für Jugend und Soziales anschließend das Gespräch mit den Jugendlichen gesucht, woraufhin sich die Lage entspannt hatte. Bei weiteren Besuchen vor Ort wurden die zuvor den Lärm und die anderen störenden Begleitumstände verursachenden Jugendlichen nicht mehr angetroffen. Vielmehr sollen sich in letzter Zeit junge und auch ältere Erwachsene auf dem Schulhof aufgehalten haben. Da dem Fachbereich für Jugend und Soziales für die Betreuung dieser Altersgruppe ein Streetworker fehlt, konnten diesbezüglich keine weiteren Schritte unternommen werden.

 

Falls nunmehr eine der bereits vorgeschlagenen Lösungen umgesetzt werden sollte, so wäre auch die erforderliche Finanzierung zu sichern. Da es sich bei diesen Lösungen um freiwillige Aufgaben handelt, dürften diese angesichts des stringent anzuwendenden § 82 GO.NW derzeit auch nicht umgesetzt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird an die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl verwiesen, da dort die Zuständigkeit für die Belange der Grundschule liegt.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

21.04.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen