Beschlussvorlage - 0241/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Einer europaweiten Ausschreibung zur Beschaffung eines mobilen Zufahrtskontrollsystems für Großveranstaltungen im Freien wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Bedrohungslage in der aktuellen Zeit hat sich deutlich verändert. Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin am 19.12.2016 und nach dem Attentat in Solingen am 23.08.2024, insbesondere aber nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20.12.2024 ist das Thema „Sicherheit von Großveranstaltungen“ wieder stärker in den Fokus geraten. Neben einer breiten öffentlichen Diskussion werden derzeit bei nahezu allen an der Durchführung von Großveranstaltungen beteiligten Sicherheitsbehörden Überlegungen angestellt, ob bereits bestehende Sicherheitskonzepte und darin beschriebene Sicherungsmaßnahmen der gegenwärtigen Gefahrenlage von Großveranstaltungen noch gerecht werden. Auch, wenn es sich weiterhin um eine abstrakte Gefahr handelt, ist diese aufgrund des Gegenwartbezuges zumindest aufmerksam wahrzunehmen und beinhaltet diese den klaren Auftrag an die Sicherheitsbehörden – federführend die örtlichen Ordnungsbehörden als Genehmigungsbehörden von Großveranstaltungen – existierende Sicherheitskonzepte zu überprüfen und, sofern Entwicklungspotenziale erkannt werden, diese fortzuschreiben.

 

Hierbei ist der Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbearbeitung von Großveranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zugrunde zu legen.

 

Der Orientierungsrahmen geht davon aus, dass jeder Veranstaltung - und sei sie noch so gut vorbereitet - ein Risiko innewohnt, das auch durch eine optimale Vorbereitung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und das Besucher*innen einer Veranstaltung als Teil ihres allgemeinen Lebensrisikos berücksichtigen müssen. Dies schließt den legitimen Anspruch der Besucher*innen nicht aus, vor vermeidbaren Risiken geschützt zu werden. Dieser Anspruch richtet sich jedoch nicht auf eine zu einhundert Prozent sichere Veranstaltung, sondern darauf, dass sowohl Kommune als auch Veranstalter Veranstaltungen so planen, durchführen und nachbereiten, wie ihnen dies nach dem aktuellen Stand der Technik und der Erkenntnisse zum Thema „Veranstaltungssicherheit“ möglich ist.

 

In Bezug auf die von Fahrzeug-Rammangriffen ausgehende Gefahr für Besucher*innen von Großveranstaltungen stellen mobile Zufahrtssperren ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr auf dem aktuellen Stand der Technik dar.

 

Die bisher im Rahmen von Großveranstaltungen im Freien in Hagen vorgehaltenen Straßensperren wie die 1000 Liter IBC-Wasserbehälter oder Kraftfahrzeuge bilden alleine schon deshalb nicht den Stand der Technik ab, da diese Lösungen nicht über eine Zertifizierung verfügen. Daher müssen diese als Provisorien verstanden werden, über deren Wirkungsweise sich keine validen Aussagen treffen lassen und die mehr dem subjektiven Sicherheitsempfinden als dem objektiven Schutz des öffentlichen Raumes dienen.

 

Daher wurde durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Marktrecherche durchgeführt. Nach eingehender Marktsondierung konnten verschiedene Produktlösungen ermittelt werden, die zunächst einmal grundsätzlich alle geeignet sind, Rammangriffe von Fahrzeugen auf Veranstaltungen im Freien abzuwehren.

Die unterschiedlichen Lösungen sind in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Es handelt sich hierbei um die Produkte „Mobile Vehicle Barrier“ (Abb. 1), „Mobile Anti-Terror Barrier“ (Abb. 2) sowie die Produkte „RoadBlocker M30“ und „OktaBlock TR (Abb. 3 und 4).

 

Die verschiedenen Produkte wurden durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien verglichen und bewertet:

 

- Zertifizierung

- Aufprallprüfung

- Verschiebeprüfung

- Manipulationssicherheit

- zeitlicher und personeller Aufwand

- Einschränkungen für Besucher*innen

 

Im Ergebnis ergab sich bei dem Produktvergleich das in der Anlage 2 dargestellte Bild.

 

Aufgrund des durchgeführten Vergleiches beabsichtigt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Beschaffung sechs größerer sowie 25 kleinerer Sperren, welche vergleichbar mit den Produkten „RoadBlocker M30“ sowie „OktaBlock TR“ sind. Welche Produktlösungen letztendlich angeschafft werden, ist abhängig von einem noch durchzuführenden Vergabeverfahren. Für dieses wird durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Abstimmung mit dem Fachbereich Informationstechnologie und Zentrale Dienste ein Leistungsverzeichnis erstellt werden, das sich an den Kriterien aus dem Produktvergleich in der Anlage 2, hier insbesondere einer Zertifizierung nach DIN SPEC 91414-1 sowie TR Polizei orientieren wird.

 

Investive Kosten fallen im Rahmen der Beschaffung einmalig an. Die Kosten ergeben sich aus der erforderlichen Anzahl der Sperren für das geplante Zufahrtskontrollsystem insgesamt. Für die Ermittlung der Anzahl wurde die jährlich stattfindende Veranstaltung „Hagener Weihnachtsmarkt“ in der Stadtmitte zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich eine erforderliche Anzahl von sechs größeren sowie 25 kleineren Sperren.

 

Dieser Umfang stellt eine Grundausstattung dar, die in Kooperation mit den jeweiligen Veranstaltern ggf. durch weitere durch den Veranstalter zu stellende Sperren ergänzt werden muss. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung verfolgt mit der Anschaffung eines eigenen Zufahrtskontrollsystems dabei u. a. das Ziel, Veranstaltern das System zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass der Transport und der Aufbau in Eigenregie durch den jeweiligen Veranstalter erfolgen. Hierdurch sollen Veranstalter von den ansonsten mit den erhöhten Sicherheitsauflagen verbundenen Kosten entlastet werden, um Brauchtumsveranstaltungen in Hagen auch zukünftig möglich zu machen.

 

Weitere Kosten für die Lagerung, den Transport und den Aufbau fallen durch eine mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz verabredete Verfahrensweise nicht an. Die Sperren können in den Räumlichkeiten des Amtes für Brand- und Katastrophenschutzes eingelagert und mit zur Verfügung stehenden Schwerlastfahrzeugen der Feuerwehr transportiert werden. Der Aufbau als solcher und die Abnahme des Zufahrtskontrollsystems erfolgen dann wiederum durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung selbst.

 

Die Mittel für die Beschaffung eines mobilen Zufahrtskontrollsystems für Großveranstaltungen i. H. v. 350.000 € wurden überplanmäßig bereitgestellt.

 

Neben einem Kaufmodell wurde durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung auch ein Mietmodell im Rahmen des Erfordernisses wirtschaftlichen Verwaltungshandelns geprüft. Bezogen auf das zugrunde liegende Produkt „RoadBlocker M30“ würde die Miete für den Hagener Weihnachtsmarkt laut einem dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegenden Angebot 40.000 € betragen. Hinzu käme die Miete für 25 „OktaBlock TR“, die in ähnlicher Höhe vermutet wird. Somit würde die Gesamtmiete für die Absicherung einer einzigen Veranstaltung „Hagener Weihnachtsmarkt“ rd. 80.000 € kosten. Hinzu kämen mit den Veranstaltungen „Hagener Karneval“, dem „Stadtfest Hohenlimburg“, der „Hasper Kirmes“, dem „Springefest“ und „Blau unterm Baum“ weitere Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, welche weitere jährliche Kosten durch die Installation eines Zufahrtskontrollsystems verursachen. Geht man hierbei allein von Mietkosten i. H. v. rd. 100.000 € pro Jahr insgesamt aus, lässt sich ein Zufahrtskontrollsystem als Kaufmodell gegenüber einem Mietmodell bereits nach drei Jahren wirtschaftlicher darstellen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung: Menschen mit Behinderungen könnten durch die Sperren in ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeschränkt werden. Das vorgeschlagene Produkt ist daher so gewählt, dass es einen barrierefreien Übergang bzw. eine barrierefreie Überfahrt für Fußgänger, Radfahrer und auch Rollstuhlfahrer ermöglicht.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0220

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

Finanzstelle:

5.800.315

Bezeichnung:

Öffentl. Sicherheit und Ordnung, IPM

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 EUR

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

 

 

350.000

 

 

 

Eigenanteil

 

 

350.000

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

0260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5.000708

Bezeichnung:

Neubau Wache Mitte

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

783100

 

 

350.000

 

 

x

Die Finanzierung wurde durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva:

Die Ausgaben für das mobile Zufahrtskontrollsystem in Höhe von 350.000 € stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren entstehen jährliche Abschreibungen in Höhe von 35.000 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

35.000

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

35.000

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

35.000

 

  1.                Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.03.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen