Beschlussvorlage - 0230/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0394/2024, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

a) die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2023 – 31.07.2024,

b) beschließt, den Verlust aus der Gewinnrücklage auszugleichen;

c) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2023/2024.

d)die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2023 – 31.07.2024 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 06.03.2025 formuliert.

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat in seiner Sitzung am 06.03.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH nimmt den Jahresabschluss und den Prüfbericht zur Kenntnis. Der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH wird vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 mit einem Verlust von 857.266,33 € fest;

2.  beschließt, diesen Verlust aus der Gewinnrücklage auszugleichen;

3. und beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2023/24.

4. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024/25 wird die MIZ GmbH, Essen, beauftragt

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0231/2025 entnommen werden.

  •       Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderungen

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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20.03.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0231/2025, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

a) die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2023 – 31.07.2024,

b) beschließt, den Verlust aus der Gewinnrücklage auszugleichen;

c) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2023/2024.

d) die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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03.04.2025 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0231/2025              , die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

a) die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2023 – 31.07.2024,

b) beschließt, den Verlust aus der Gewinnrücklage auszugleichen;

c) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2023/2024.

d)die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen