Beschlussvorlage - 0078/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Satzung, Gebührensatzung und Entgeltordnung der Max-Reger-Musikschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dimitrios Gkessopoulos
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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25.03.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.05.2025
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Sachverhalt
Die bestehende Satzung, Gebührensatzung und Entgeltordnung der Max-Reger-Musikschule sollen erneuert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Wesentliche Änderungen sind die Abbildung neuer Unterrichtsformate, aber auch die Anpassung der Gebühren.
In die Kalkulationsüberlegungen wurden Vergleiche zu den Gebühren von benachbarten kommunalen Musikschulen herangezogen. Hier zeigte sich, dass eine differenzierte Erhöhung einzelner Unterrichtsformate am Markt durchsetzbar erscheint.
Der im Kultur- und Weiterbildungsausschuss geäußerten Empfehlung, eine Gebührenerhöhung zu planen, die Kinder, Jugendliche und sozial Benachteiligte maximal gering belastet und dafür Angebote für Erwachsene stärker in den Fokus nimmt, wurde Rechnung getragen.
Um die positive wirtschaftliche Entwicklung der Musikschule auch in Zukunft zu gewährleisten und die durch die Festeinstellung der Lehrkräfte entstehenden Mehrkosten zu minimieren, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der Basispreis für Instrumentalunterricht wird für Kinder und Jugendliche um 10 % angehoben. Der Erwachsenenzuschlag wird von 10 % auf 20 % festgesetzt und basiert auf den neuen Basispreisen.
Die Gebühren für musikalische Früherziehung, Grundausbildung, Babygarten und Musikgarten werden vereinheitlicht und auf 26,00 € pro Kurs angepasst.
Im Bereich der Sonderpädagogik werden die Preise für den Einzelunterricht moderat angehoben auf 22,00 € und der Gruppenunterricht auf 21,00 €. Lediglich für Einzelunterricht wird ein Zuschlag von 10 % für Erwachsene erhoben.
Ab dem zweiten Kind wird eine Geschwisterermäßigung von 20 % eingeführt, um die finanzielle Belastung der gesetzlichen Vertreter*innen zu verringern und gleichzeitig eine kontinuierliche Entwicklung der Schüleranmeldung zu sichern.
Die Gebühren für den Jekits-Unterricht wurden nach Prüfung der entsprechenden Tarife vergleichbarer Musikschulen angemessen erhöht, der durch das Lernprogramm vorgegebene Maximalrahmen aber im Hinblick auf die Förderung sozial benachteiligter Familien nicht ausgeschöpft.
Neu eingeführt sind die Angebote digitaler Unterrichtsformen, Musiktherapie und eine Wartungs- und Nutzungspauschale für den Klavierunterricht.
In der beigefügten Kostenkalkulation wurden nur diejenigen Angebote mit Schülerzahlen beziffert, bei denen die Änderung der Gebühren vorgesehen ist und die sich somit auf das Gesamtergebnis auswirken.
Aufgrund der Erhöhung wurde ein zweiprozentiger Verlust durch Abmeldungen unterstellt. Die Mehreinnahmen in Höhe von rund 63.363,39 € werden durch die Neueinführung der Geschwisterermäßigung und der Sozialermäßigung auf rund 31.794,75 € reduziert, so dass das angestrebte jährliche Konsolidierungsziel der Max-Reger-Musikschule in Höhe von 16.000 € gut erreicht wird.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Max-Reger-Musikschule ist eine inklusive Musikschule, insbesondere durch den Sonderpädagogikbereich. Insofern sind die Interessen von Menschen mit Behinderungen immer betroffen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Es findet eine Aktualisierung der Satzung, Gebührensatzung und Entgeltordnung der Max-Reger-Musikschule statt. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0463 |
Bezeichnung: |
Musikalische Bildung |
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Auftrag: |
1046301 |
Bezeichnung: |
Musikalische Bildung |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
432100 |
Bezeichnung: |
Benutzergebühren u.ä. |
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5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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31794,75 |
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Aufwand (+) |
5nnnnn |
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Eigenanteil |
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31794,75 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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X |
Die Finanzierung wurde im Rahmen des laufenden Haushaltsplanverfahren berücksichtigt. |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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263,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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60 kB
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3
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(wie Dokument)
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140,4 kB
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4
|
(wie Dokument)
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22,3 kB
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