Beschlussvorlage - 0176/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradanlehnbügel im Stadtbezirk Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Christiane Doll
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- VB2 i.V. VB5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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09.04.2025
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Sachverhalt
Der vorliegende Beschlussvorschlag nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 0605/2023.
Im Radverkehrskonzept der Stadt Hagen ist die schrittweise Erhöhung des Kontingents an sicheren Fahrradabstellanlagen in unmittelbarer Nähe zu Quell- und Zielorten als Maßnahme festgelegt. In den kommenden Jahren soll dies in den einzelnen Stadtbezirken weiter vorangetrieben werde. Die Beantragung von Fördermitteln zur größtmöglichen Entlastung des kommunalen Haushalts ist dabei vorgesehen.
Die Installation von Fahrradanlehnbügeln trägt entscheidend dazu bei, die Attraktivität des Radfahrens in der Stadt Hagen zu erhöhen. Anlehnbügel bieten sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Quell- und Zielorten. Durch die Bereitstellung dieser Abstellmöglichkeiten wird die Hemmschwelle für potenzielle Radfahrer gesenkt und die Nutzung von Fahrrädern als umweltfreundliches Verkehrsmittel gefördert. Die Installation von Anlehnbügeln ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrspolitik.
Anlehnbügel fügen sich platzsparend in den öffentlichen Raum ein. Als Modell wird der bereits an anderen Standorten im Stadtgebiet verbaute Anlehnbügel verwendet. Er verfügt über einen Querholm, um möglichst jede Art von Fahrrad sicher anschließen zu können.
Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Prinzipskizze eines Anlehnbügels. Die angegebenen Maße orientieren sich an den Vorgaben einschlägiger Richtlinien. Die Aufstellung der Bügel erfolgt in einem Abstand von mindestens 1,20 Meter. Idealerweise sollte jedoch ein Abstand von 1,40 Metern eingehalten werden, um eine komfortable doppelseitige Nutzung der Bügel zu ermöglichen und auch ausreichend Platz für Lastenräder zu bieten.
Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Berücksichtigung der Wünsche der Bezirksvertretung sowie der Bevölkerung. Im Jahr 2026 entfallen auf den Stadtbezirk Nord insgesamt 5 Anlehnbügel (in der Stadt Hagen insgesamt voraussichtlich 50 Bügel). Die konkreten Standorte sind in den Anlagen aufgeführt. Die Standorte wurden in enger Abstimmung mit relevanten städtischen Planungs- und Dienstleistungsstellen koordiniert. Die exakte Ausrichtung der Anlehnbügel erfolgt vor Ort.
Die erforderlichen Finanzmittel werden in die Beratungen des Haushaltes 2026/2027 eingebracht. Die Verwaltung beantragt gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität - FöRi-Nah) Fördergelder für diese Maßnahme. Mit diesen Zuwendungen soll der kommunale Haushalt größtmögliche Entlastung erfahren. Die Anmeldung des Fördervorhabens muss bis spätestens 31. Mai 2025 erfolgen. Da das Land NRW die Förderquote jährlich neu bestimmt, können derzeit noch keine Aussagen zur Förderhöhe getroffen werden.
Nach Vorlage des Förderbescheides erfolgt die Ausschreibung der Anlehnbügel durch den WBH. Die Installation der Bügel wird durch den WBH im Jahr 2026 durchgeführt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Der Mittelbedarf für die Anschaffung eines Fahrradanlehnbügels einschließlich des erforderlichen Einbaus liegt bei durchschnittlich 790,00€. Hierbei werden die unterschiedlichen Einbausituationen an den ausgewählten Standorten berücksichtigt. Die Gesamtkosten betragen somit 3.950,00€. Diese Kosten werden in der Haushaltsplanung 2026/27 berücksichtigt. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Anschaffung der Fahrradanlehnbügel im gesamten Stadtgebiet 40.000,00€ eingeplant. Die Verwaltung beantragt für diese Maßnahme Fördergelder. Da das Land NRW die Förderquote jährlich neu bestimmt, können derzeit noch keine Aussagen zur Förderhöhe getroffen werden. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Auftrag: |
1121001 |
Bezeichnung: |
Straßen |
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Kostenart: |
543140 |
Bezeichnung: |
Erwerb GVG < 800 EUR |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Aufwand (+) |
543140 |
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3.950€ |
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Eigenanteil |
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3.950€ |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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x |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,5 MB
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