Beschlussvorlage - 0220/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Fußgänger- und Radbrücke südlich der Brücke am Laufwasserkraftwerk durchzuführen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 54.600 € (Gesamtkosten ca. 70.000 €) für das Jahr 2025 werden aus den konsumtiven Haushaltsmitteln bereitgestellt.

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Sachverhalt

Die bestehende Brücke am Laufwasserkraftwerk ist Eigentum der Firma Amprion. In den vergangenen Monaten wurde mit Amprion über eine mögliche Übernahme der Brücke verhandelt. Diese Verhandlungen verliefen jedoch schleppend und wurden von Amprion schließlich im Sommer 2024 unterbrochen, da parallele Gespräche mit einem anderen Interessenten vielversprechender erschienen. Seither hat Amprion nicht wieder Kontakt mit der Stadt Hagen bzw. Herdecke aufgenommen.

Da eine Übernahme der bestehenden Brücke nicht mehr realistisch erscheint, soll nun eine alternative Lösung gefunden werden. Aus diesem Grund wird geprüft, südlich der bestehenden Brücke eine neue Fußgänger- und Radbrücke zu errichten.

Die Städte Hagen und Herdecke haben sich für den Bau einer neuen Brücke verständigt. Die Brücke soll den Ruhrtal-Radweg aufwerten Vorgesehen sind je Richtung eine Spur für den Radverkehr und eine davon unabhängige eine dritte Spur für den Fußverkehr.

Um die Realisierbarkeit dieses Vorhaben fundiert zu bewerten, ist eine Machbarkeitsstudie erforderlich.

Die Machbarkeitsstudie soll insbesondere folgende Aspekte analysieren:

a) Geeigneten Standort für die neue Brücke südlich der bestehenden Brücke am Laufwasserkraftwerk

b) Prüfung der geotechnischen und baulichen Voraussetzungen

c) Einholung Grundsätzliche Zustimmungen des Ruhrverbandes und der Unteren Wasserschutzbehörde

d) Anbindung an das bestehende Wege- und Radwegenetz

e) Kostenschätzung für Planung, Bau und Unterhaltung

f) Umweltverträglichkeitsprüfung

g) Notwendige behördliche Genehmigungen

h) Berücksichtigung bestehender Planungs- und Naturschutzvorgaben

Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie wird der WBH mit den Punkten a), b), c) Ruhrverband, e) und h) beauftragt. Die weiteren Punkte werden durch die Stadt geklärt. Die Ergebnisse aus allen Punkten werden in einer Studie zusammengefügt.

Die hierfür erforderlichen Mittel belaufen sich auf etwa 70.000 € und sollen aus konsumtiven Haushaltsmitteln finanziert werden, die bislang nicht eingeplant waren. Die Kostenverteilung erfolgt gemäß der Wartungsvereinbarung der bestehenden Brücke zwischen den Städten Hagen und Herdecke. Demnach trägt die Stadt Hagen rund 54.600 €, während die Stadt Herdecke die verbleibenden 15.400 € übernimmt.

Weiteres Vorgehen:

Nach einer positiven Machbarkeitsstudie ist vorgesehen, im letzten Gremienlauf des Jahres 2025 einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Umsetzung des Projekts zu fassen. Auf dieser Grundlage soll im Jahr 2026 die Planung für den Neubau der Brücke beginnen. Die dann folgenden Planungskosten werden auf ca. 400.000 € geschätzt und sollen im investiven Haushalt 2026 berücksichtigt werden. Im Jahr 2027 ist die Beantragung von Fördermitteln für das Bauvorhaben vorgesehen, sodass der Brückenneubau nach erfolgreicher Förderzusage im Jahr 2028 realisiert werden kann.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Fußgänger- und Radbrücke südlich der Brücke am Laufwasserkraftwerk durchzuführen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 54.600 € (Gesamtkosten ca. 70.000 €) für das Jahr 2025 werden aus den konsumtiven Haushaltsmitteln bereitgestellt. Diese Kosten hierfür sind nicht eingeplant. Die Prüfung ist unabdingbar. Dementsprechend kann eine Deckung aus dem Parkraummanagement erfolgen.

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210 

Bezeichnung:

 Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121002 

Bezeichnung:

 Brücken

Kostenart:

542600

Bezeichnung:

 Prüfung, Beratung

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Aufwand (+)

542600

 

54.600,- € 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

  54.600,- €  

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1210 

Bezeichnung:

 Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121007 

Bezeichnung:

 Gesamt- & Einzelverkehrsplanung

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Minderaufwand (+)

542600

Parkraummanagement

 

54.600 €

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

2. Steuerliche Auswirkungen

X 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

3.          Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.03.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

Erweitern

20.03.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2025 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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03.04.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen