Beschlussvorlage - 0213/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung Firewall
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Ralf Steffens
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kommission für Organisation und Digitalisierung
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Vorberatung
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11.03.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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20.03.2025
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Sachverhalt
A) Bedarfssituation
Damit der sichere und höchstverfügbare Betrieb der vorhandenen redundanten Firewall-Infrastruktur weiterhin gewährleistet werden kann, ist eine Ersatzbeschaffung der Hardware (Management-Appliances), inkl. einer Laufzeitverlängerung der erforderlichen Lizenzen und des Supports der vorhandenen Systeme zwingend erforderlich.
Die zuletzt beschaffte Laufzeitverlängerung endet am 10.05.2025 und muss daher verlängert werden.
B) Kosten, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
I.) Kosten
Gemäß einer eingeholten Preisinformation betragen die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung einer Firewall sowie für eine dreijährige Laufzeit des neuen Lizenzvertrags inkl. dem entsprechenden Support ca. 168.000 € netto. Somit liegen die Bruttokosten bei ca. 200.000 €.
II.) Finanzierung
Die Finanzierung ist im Haushaltsbudget 2025 sichergestellt.
III.) Wirtschaftlichkeit
Wie in der Bedarfssituation beschrieben ist die Maßnahme zwingend notwendig, um weiterhin den sicheren Betrieb des städtischen Netzwerks zu gewährleisten. Das wirtschaftlichste Angebot wird aufgrund des Gesamtauftragsvolumens gemäß § 3, Absatz 1 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung)) anhand der Schwellenwerte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt.
C) Unabweisbarkeit gem. § 82 GO NRW
Über dieses zentrale Firewall-System erfolgt die gesamte ein- und ausgehende Kommunikation zu externen Netzen und Anbindungen. Von einem Ausfall wären u. a. sämtliche digitale Bürgerdienste (Web-Portale), die E-Mail-Kommunikation und der Datenaustausch mit externen Gemeinden, Behörden und Verwaltungsaußenstandorten betroffen. Somit ist die Ersatzbeschaffung für den Dienstbetrieb der Stadt Hagen unbedingt notwendig.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Ersatzbeschaffung Firewall und Verlängerung Support und Lizenzen |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1116 |
Bezeichnung: |
IT und Zentrale Dienste |
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Finanzstelle: |
5800371 |
Bezeichnung: |
Netzsicherheit IPM |
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Finanzposition: |
783100 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800€ |
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Finanzposition
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Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Einzahlung (-)
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0,00 € |
0,00 € |
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Auszahlung (+) 783100 |
200.000 € |
200.000 € |
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Eigenanteil |
200.000 € |
200.000 € |
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
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Die Ausgaben in Höhe von 200.000 € für die Beschaffung von Hardware inkl. Subscription (Nutzungslizenz) und entsprechenden Support, sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei den Komponenten handelt es sich um eine Sachgesamtheit. Bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren, ergibt sich eine jährliche Abschreibung von rd. 66.667 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt.
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
66.667 € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
66.667 € |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
66.667 € |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
