Beschlussvorlage - 1281/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Hagen zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr: Windenergiebereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Lina Kluge
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Im Rahmen der Beratung zur Vorlage 1281-2024 hat es Änderungsbeschlüsse der vorberatenden Gremien (BV Hohenlimburg, Naturschutzbeirat, UKM und SBW) gegeben. Aus Sicht der Verwaltung sind der aus Hohenlimburg geforderte Abstand zu zusammenhängender Wohnbebauung von 1.000 m und die Hinweise zum Artenschutz aus der Stellungnahme des Naturschutzbeirates Punkte, die in die Stellungnahme der Stadt Hagen aufgenommen werden sollten.
Der Naturschutzbeirat führt auf, dass folgende planungsrelevante Arten bei der Festlegung einzelner Windenergiebereiche nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
- Rotmilan SR_Hag_02, SR_Hag_05, SR_Hag_11
- Schwarzstorch SR_Hag_02, SR_Hag_05, SR_Hag_11, SR_Hag_15, SR_Hag_16
- Grauspecht SR_Hag_02, SR_Hag_05, SR_Hag_11, SR_Hag_15, SR_Hag_16
- Wildkatze SR_Hag_05
- Wespenbussard SR_Hag_02
Zum einen ist dies auf veraltete Daten zurückzuführen. Zum anderen erscheint die verwendete Datengrundlage der Schwerpunktvorkommen nicht als ausreichend, um die tatsächlichen Vorkommen der Arten abzubilden.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher auf Seiten des RVR zu prüfen, ob die genannten Arten im Umweltbericht, in der Artenschutzprüfung und bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete entsprechend der vorliegenden Hinweise auf ihr Vorkommen berücksichtigt wurden.
Weitere Punkte (z. B. Starkregen, Schallimissionen) aus der Stellungnahme des Naturschutzbeirates sind für die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen relevant und können im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eingebracht werden.
Die Forderung der BV Hohenlimburg zur zusammenhängenden Wohnbebauung im Nahmer- und Wesselbachtal einen Abstand von 1.000m einzuhalten ist nachvollziehbar, kann sich aber ggf. in der Umsetzung als schwierig erweisen, da damit kein einheitliches regionsweites Gesamtkonzept auf Seiten des RVR mehr vorliegen würde. Die bestehende Vorbelastung durch Schallimmissionen der Gebiete kann dennoch einen Grund für eine Einzelfallbetrachtung darstellen. Hilfsweise ist auf den aus dem Gesamtkonzept des RVR hervorgehenden Abstand von 660m zu zusammenhängender Wohnbebauung abzustellen.
Die Stellungnahme der Stadt Hagen zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr Windenergiebereiche wurde entsprechend angepasst (s. Anlage 1).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,2 kB
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