Mitteilung - 0140/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserversorgungskonzept 2024–2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sarah Burscheid
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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26.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Kenntnisnahme
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03.04.2025
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Sachverhalt
Auf Grundlage des § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) müssen Gemeinden alle sechs Jahre ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung erstellen und der Bezirksregierung vorlegen. Die erste Erstellung des Konzepts erfolgte 2018.
Das aktuelle Wasserversorgungskonzept 2024–2030 wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Rechtsamt, der ENERVIE Vernetzt GmbH und dem Umweltamt erstellt. Die Arbeitshilfe des Landes wurde überarbeitet, insbesondere durch neue Tabellen zur besseren Strukturierung der Inhalte. Das Konzept folgt dieser neuen Arbeitshilfe.
Inhalte des Wasserversorgungskonzepts:
- Beschreibung des Gemeindegebiets und der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hagen.
- Darstellung der Wasserversorgungssysteme:
Die Trinkwasserversorgung erfolgt überwiegend durch das zentrale Netz der ENERVIE Vernetzt GmbH, gespeist durch die Wasserwerke Hengstey und Haspe (betrieben von Mark-E AG).
Der Stadtteil Rummenohl wird von der AVU (Wasserwerk Rohland) versorgt, Muhlerohl durch ENERVIE Vernetzt (Wasserwerk Treckinghausen).
Im Norden versorgt DEW 21 ca. 100 Kunden (Wasserwerk Westhofen).
Darüber hinaus bestehen 182 Eigen- und dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Brunnen).
- Risikobewertung:
Zunächst werden allgemeine Risiken betrachtet (z. B. toxische Algen, chemische Einträge, Rohrbrüche, Anschläge). Alle identifizierten Risiken sind durch entsprechende Maßnahmen beherrschbar.
Anschließend erfolgt eine Risikobewertung hinsichtlich klimawandelbedingter Einflüsse.
- Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung:
Beispiel: Anstieg von Spurenstoffkonzentrationen in Oberflächengewässern durch Niedrigwasser. Die bereits installierte Aktivkohlefiltration im Wasserwerk Hengstey stellt hier eine wirksame Maßnahme dar.
Das geänderte Ruhrverbandsgesetz sichert einen ausreichenden Mindestabfluss in Lenne und Ruhr.
Fazit:
Die Wasserversorgung der Stadt Hagen ist im Regelfall sichergestellt. Herausforderungen bestehen bei der Löschwasserversorgung, da die Leitungsdimensionen durch den Netzbetreiber verkleinert wurden. Diese Problematik wird im Konzept erwähnt, soll aber gemäß Vorgaben der Aufsichtsbehörden nicht weiter vertieft werden.
Zudem wurden Vertragslücken mit Wasserlieferanten festgestellt, die unabhängig vom Konzept geklärt werden müssen.
Nach Kenntnisnahme durch UKM und Rat wird das Konzept der Bezirksregierung Arnsberg zur Prüfung vorgelegt. Ein Entwurf wurde bereits fristgerecht eingereicht, die finale Version wird nach Genehmigung veröffentlicht.
