Beschlussvorlage - 0087/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage nach §24 GO zum Thema: "Heinitzstraße - Verkehrssituation"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Freigabe durch:
- VB2 i.V. für VB5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
25.02.2025
|
Sachverhalt
Die angesprochene Öffnung der zweiten Linksabbiegespur der Heinitzstraße bzw. der Aufhebung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans war bereits Thema in politischen Gremien im Jahr 2024 (vgl. DS 0728/2024).
Die damalige Aussage hat weiterhin bis auf Weiteres Gültigkeit:
Am 26.07.2024 hat die Stadtverwaltung in einem Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg den Wunsch geäußert, Maßnahmen, die Gegenstand des DUH-Vergleichs und auch des Luftreinhalteplans sind, aufzuheben. Hierzu gehören auch die Sperrung der sogenannten Finanzamtsschlucht für Lkw-Verkehre und die Sperrung der zweiten Linksabbiegespur in der Zufahrt Heinitzstraße.
Für den Fall, dass Vergleichsmaßnahmen aufgehoben werden sollen, müssen laut Bezirksregierung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Stadt Hagen muss für alle Messstellen des LANUV nachweisen, dass ab 2026 nicht nur die heute gültigen Grenzwerte von 40 Mikrogramm/m³ für NO2 und Feinstaub (PM10) eingehalten werden können, sondern auch die der neuen Luftqualitätsrichtlinie der EU (20 Mikrogramm/m³).
- Die Landesregierung (hier: das MUNV NRW) und die Bezirksregierung Arnsberg in Zusammenarbeit mit dem LANUV müssen dem Vorhaben zustimmen.
- Für die Änderung des DUH-Vergleichs müsste außerdem der bestehende Luftreinhalteplan geändert oder neu aufgestellt werden. Ablauf und Zeitplan eines solchen Verfahrens sind nicht geklärt, da es sich um einen absoluten Präzedenzfall handeln würde.
Aus fachlicher Sicht wird sowohl seitens der Bezirksregierung Arnsberg als auch seitens der Umweltplanung der Stadt Hagen deutlich bezweifelt, dass die erste Voraussetzung überhaupt erfüllt werden kann. Aus diesem Grund wird die Rücknahme von Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan kritisch gesehen und ist daher unter den gebotenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.
Die Stadtverwaltung wird jedoch auch künftig wieder das Gespräch mit der Bezirksregierung suchen um dieses Problem, welches kein verkehrsplanerisches, sondern ein umweltplanerisches bzw. juristisches ist, zu adressieren.
Hinsichtlich der angeregten Änderung der Signalisierung für zu Fußgehende kann mitgeteilt werden, dass bei jeder Überplanung angestrebt wird, dass zu Fuß gehende an Doppelfurten mindestens bis zur Mitte der zweiten Furt bei Grün gehen können und dann unter dem Schutz der Zwischenzeiten in einem Umlauf die andere Straßenseite erreichen können. Dies beeinträchtigt jedoch die Kapazität für Kraftfahrzeuge und kann daher im Einzelfall, wie hier an der stark befahrenen Kreuzung Emilienplatz, nicht realisiert werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
|
x |
sind nicht betroffen |
|
|
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
positive Auswirkungen (+) |
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
|
|
negative Auswirkungen (-) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
|
|
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
61,6 kB
|
