Mitteilung - 0163/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag nach § 24 GO NRW: Hundekotsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz, Oberbürgermeister, Dr. André Erpenbach, Beigeordneter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Kenntnisnahme
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25.02.2025
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Sachverhalt
Die Anregung von Herrn M. zum Thema Hundekotsatzung erreichte die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung am 06.01.2025 (Anlage I). Zur Verbesserung der allgemeinen städtischen Situation, hervorgerufen durch rücksichtslose Hundehalter*innen, schlägt Herr M. folgendes vor:
a) genetische Erfassung jedes gemeldeten Hundes auf Kosten des Eigentümers
b) Einsendemöglichkeiten von nicht entsorgten Hundekothaufen zwecks Ermittlung des Eigentümers; bei positivem Befund Ermittlungskosten zu Lasten der Hundehalter*innen
c) Regelung per Satzung
Die Anregung wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Dort wurden die einzelnen Verbesserungsvorschläge hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit geprüft und die Ergebnisse anschließend Herrn M. mitgeteilt (Anlage II).
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x |
Ohne Bindung |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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85,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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113 kB
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