Mitteilung - 0144/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 10.01.2025 reichte „Die Sammlungsbewegung - #aufstehen“ den Antrag zum Thema „Ausbildung und Verpflichtung der Busfahrer*innen zum Herauslegen der Rampe“ (Anlage I) bei der Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ein.

 

Da die Thematik bereits im Jahr 2023 von der „Sammlungsbewegung - #aufstehen“ im Rahmen der Vorlage 0884/2023 im ABB behandelt und dort auf Grundlage der Stellungnahme der HVG vom 10.10.2023 (Anlage II) der Beschluss: „Der Bürgerantrag der Sammlungsbewegung „#aufstehen“ wird zur Kenntnis genommen und die Eingabe an den Beirat für Menschen mit Behinderungen überwiesen“ gefasst wurde, ist eine erneute Behandlung im ABB zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Darüber wurden die Antragsteller am 30.01.2025 informiert. Von dort wurde am 02.02.2025 darauf aufmerksam gemacht, dass sich die eigentliche Situation bislang leider nicht wesentlich verbessert habe und um Unterstützung gebeten (Anlage III).

 

Diesem Wunsch wurde seitens der Geschäftsstelle entsprochen und den Antragstellern die Kontaktdaten der HVG mitgeteilt (Anlage IV).

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Anregung richtet sich insbesondere an die Sensibilisierung von Busfahrer*innen in Bezug auf das Ausklappen der Rampe für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2025 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung