Mitteilung - 0099/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Herr H. wandte sich am 19.10.2024 über den Direktkontakt auf www.hagen.de an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung.

 

Der Antragsteller wies auf eine „unübersichtliche Verkehrssituation“ im Stadtbezirk Hagen-Nord hin, da in der Ost-West-Verbindung der Straßen Johann-Gottlieb-Fichte-Straße und Brüninghausstraße seit einigen Jahren ein durch Verkehrszeichen 245 kenntlich gemachter Bussonderfahrstreifen besteht. Verkehrsteilnehmer*innen, die die Brüninghausstraße aus nördlicher Richtung befahren, treffen an diesem Bussonderfahrstreifen auf eine vermeintliche „Rechts-vor-Links-Situation“ mit entsprechendem Busverkehr. Für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen sei die Einmündung Bussonderfahrstreifens schwer erkennbar. Zudem könnten Busfahrer*innen nicht erkennen, dass die Einmündung des Bussonderfahrstreifens auf die Brüninghausstraße über einen abgesenkten Bordstein gemäß § 10 der Straßenverkehrsordnung funktioniere.

 

Herr H. stellte den Antrag, dass auf dem Bussonderfahrstreifen in östlicher Fahrtrichtung vor der Einmündung in die Brüninghausstraße entsprechend den Bestimmungen aus § 10 StVO das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zu installieren sei.

 

Am 19.12.2024 erhielt der Antragsteller die Nachricht aus dem Fachbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung, dass sein Vorschlag, das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung am Ende der Bussonderfahrspur zwischen der Johann-Gottlieb-Fichte-Straße und der Brüninghausstraße aufzustellen, angenommen und angeordnet wurde. Die Eingabe wurde wurde im Gremium der Verkehrsbesprechung zusammen mit der Verkehrsbehörde, dem Straßenbaulastträger, der Polizei, der Hagener Straßenbahn AG u. a. erörtert und das Verkehrsschild am 10.12.2024 aufgestellt.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2025 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung