Beschlussvorlage - 1255/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung beschließt zwei Standorte für die Installation von Trinkwasserbrunnen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Die Stadt Hagen plant, im Jahr 2025 in jedem Stadtbezirk zwei Trinkbrunnen gemäß der Vorschrift im Wasserhaushaltsgesetz zu installieren. Da im Jahr 2024 keine Trinkbrunnen installiert werden konnten, ist geplant, im Jahr 2025 zwei Trinkbrunnen pro Stadtbezirk zu installieren.

 

Begründung:

 

Angesichts der klimatischen Entwicklungen der letzten Jahre und der meteorologischen Prognosen ist davon auszugehen, dass die Erderwärmung weiter zunimmt und die Temperaturen im Sommer zunehmend die 40-Grad-Marke überschreiten werden. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und den Aufenthalt in der Stadt während heißer Tage zu erleichtern, soll in den Bezirkszentren eine unkomplizierte Trinkwasserversorgung ermöglicht werden.

 

In Städten wie Bochum, Duisburg und Köln haben sich öffentliche Trinkbrunnen bereits bewährt. Auch in Hagen ist geplant, an stark frequentierten Standorten in den Bezirkszentren Trinkbrunnen zu installieren, um den Bürgern eine erfrischende und unkomplizierte Wasserversorgung zu ermöglichen.

 

Die Installation von Trinkwasserbrunnen ist inzwischen nach dem Wasserhaushaltsgesetz gesetzlich vorgegeben (§ 50 Absatz 1 Satz 2 WHG neu). Das Gesetz setzt die Regelung nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch um, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist. Bei diesen Vorhaben handelt es sich außerdem um die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Integrierten Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen.

 

Die Verwaltung plant, im Jahr 2025 in jedem Stadtbezirk zwei Trinkbrunnen zu installieren. Zwei Jahre nach Installation erfolgt eine Evaluation der Nutzung der Brunnen, die als Grundlage für mögliche Erweiterungen dienen soll.

 

Haushaltsmittel wurden im Doppelhaushalt 2024-2025 beantragt, und Fördermittel werden, falls verfügbar, ebenfalls beantragt. Eine detaillierte Kostenaufstellung je Standort kann jedoch erst nach der Auswahl des Trinkbrunnenmodells und der endgültigen Festlegung der Standorte erstellt werden. Da eine Förderung noch nicht gesichert ist, wird zudem auf die Eintragungen unter Passiva verzichtet.

 

Im Anhang finden Sie das Konzept zur Installation von Trinkbrunnen in den Stadtbezirken, das mögliche Trinkbrunnenmodelle, deren Kosten sowie potenzielle Standorte in den einzelnen Stadtbezirken umfasst. Die Standortwahl basiert auf der Festlegung allgemeiner Kriterien, wie dem Vorhandensein einer Trinkwasserleitung, dem Grundbesitz im Eigentum der Stadt, hochfrequentierten Plätzen in den Kerngebieten sowie Orten mit körperlicher Aktivität (z. B. Sport, Spiel, Freizeit). Darüber hinaus werden gesundheitshygienische Anforderungen und weitere relevante Faktoren berücksichtigt.

 

Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretungen, zwei Standorte für die weitere Bearbeitung zu benennen. Diese Standorte werden anschließend eingehend geprüft, um die genaue Lokalisation festzulegen und die Realisierung vorzubereiten.

 

 

 

Anmerkung: Aktuell werden die Ergebnisse einer Umfrage zur Hitzeaktionsplanung ausgewertet, die vom FB Umweltamt und FB Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt wurde. Rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der Umfrage teilgenommen. Ziel der Umfrage war es, die Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung in Bezug auf Klimaanpassung sowie die Verbesserung der Lebensqualität an heißen Tagen zu ermitteln. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass ein großer Anteil der Teilnehmenden sich für die Installation öffentlicher Trinkbrunnen ausgesprochen hat.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Bei der Ausführungsplanung der Trinkwasserbrunnen sind Belange von behinderten Menschen zu berücksichtigen, so beispielsweise die Erreichbarkeit und Bedienbarkeit der Anlagen für rollstuhlfahrende Menschen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Die Installation von Trinkwasserbrunnen wurde speziell mit dem Ziel der Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und aufgrund von gesetzlichen Vorgaben aus der Europäischen Union in das Wasserhaushaltgesetz des Bundes übernommen. Positive Auswirkungen entstehen in Hitzeperioden auf die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit des Menschen.

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Für den Doppelhaushalt wurden Mittel für den Bau von zwei Trinkwasserbrunnen je Stadtbezirk á 17.000 Euro angemeldet (34.000 Euro für zwei Trinkbrunnen pro Bezirk). Es wird davon ausgegangen, dass die Wartungskosten jährlich ca. 1.500 bis 3.000 Euro pro Brunnen betragen werden (Durchschnittswert von 4.500 Euro für zwei Trinkbrunnen pro Bezirk pro Jahr). Regelmäßige Trinkwasserhygiene-Untersuchungen durch das Gesundheitsamt sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind in den angegebenen Wartungskosten enthalten.

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1410

Bezeichnung:

Umwelt- und Immissionsschutz

Auftrag:

1.1410.01

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenart:

542950

Bezeichnung:

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Diensten

 

 

Kostenart

2024

2025

Aufwand (+)

542950

 

4.500,00 €

Eigenanteil

 

 

4.500,00 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1410

Bezeichnung:

Umwelt- und Immissionsschutz

Finanzstelle:

5.800161

Bezeichnung:

Umweltschutzmaßnahmen IPM

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlungen für den Erwerb von

Vermögensgegenständen > 800 Euro

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

Auszahlung (+)

7nnnnn

34.000,00 €

 

34.000,00 €

Eigenanteil

34.000,00 €

 

34.000,00 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

 

X

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben i.H.v. insgesamt 34.000,00 € für die zwei Trinkwasserbrunnen sind als Anschaffungs- und Anschlusskosten in der Bilanz zu aktivieren. Gemäß der Abschreibungstabelle im Rahmen der Dienstanweisung zur Bilanzierung ist bei Brunnen/Zierbrunnen aus Metall oder Kunststoff mit einer Nutzungsdauer von 27 Jahren zu rechnen. Es entsteht somit eine jährliche Abschreibung für jeweils 1 Brunnen i.H.v. 1.481,48 €.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

Jahr

2025

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

4.500,00 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.962,96 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

7.462,96 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

7.462,96 €

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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25.02.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt zwei Standorte für die Installation von Trinkwasserbrunnen.

Die Standorte sind die Limburger Freiheit und der Elseyer Dorfplatz.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

BSW

1

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0