Beschlussvorlage - 0138/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, dass die von der Fa. AOS gespendeten Outdoor-Fitnessgeräte durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) im Stadtgarten installiert werden, die Kosten von max. 14.500 Euro werden aus der Sportpauschale refinanziert.

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Sachverhalt

Im Jahr 2024 hat die Stadt Hagen eine Sachspende über 10 Outdoor-Sportgeräte im Wert von 9.968 € von der Fa. AOS aus Wetter angenommen. Der Sport- und Freizeitausschuss und auch die BV Mitte haben dieser Spendenannahme und auch dem Aufstellort im Stadtgarten mit der Vorlage 0457/2024 zugestimmt. Der WBH berechnet für die Installation bis zu 14.500 €.

 

Die Fitnessgeräte müssen zunächst vom WBH für den dortigen Einbau aufgearbeitet werden und sollen anschließend eingebaut werden. Da der Stadtgarten seinerzeit mit Trümmerschutt verfüllt wurde, kann noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden, mit welchem Untergrund zu rechnen ist. Es kann also durchaus zu einem erhöhten Aufwand kommen. Daher hat der WBH zunächst großzügig kalkuliert und die Kosten hierfür mit 14.500,00 € beziffert.

Es wurde ebenfalls ein Antrag an die BV Mitte gestellt, diese Maßnahme mit 2.000 € zu bezuschussen. Über diesen Antrag wird in der Sitzung der BV Mitte am 13.03.2025 entschieden.

Die Sportpauschale wird somit mit maximal 14.500 € belastet, ggf. erfolgt ein Zuschuss der BV Mitte von 2.000 €. Sollte sich der Aufwand dieser Installation doch als geringer erweisen, können die Kosten natürlich auch deutlich geringer ausfallen.

Diese Maßnahme wird aus der Sportpauschale refinanziert.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

810

Bezeichnung:

Sportstätten und- förderung

Finanzstelle:

5.800193

Bezeichnung:

Sport und Spielgeräte

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800

 

681150

Bezeichnung:

Investitionspauschale vom Land

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

Einzahlung (-)

681150

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

14.500,00

14.500,00

 

 

 

 

Eigenanteil

14.500,00

14.500,00

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Annahme der Sportgeräte im Wert von rund 9.968 Euro stellen Sachschenkungen dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Die Monatagekosten in Höhe von 14.500 Euro stellen Anschaffungsnebenkosten dar, die ebenfalls in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, ergeben sich dadurch jährliche Abschreibungen in Höhe von 2447 Euro in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für die Sachschenkungen im Wert von 9.968 Euro sind in gleicher Höhe Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Da die Montagekosten zu 100% aus der Sportpauschale finanziert sind, sind auch dafür in gleicher Höhe Sonderposten zu bilden. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ergeben sich jährliche ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten in Höhe von 2447 Euro. 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2447

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

2447

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-2447

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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19.02.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen