Beschlussvorlage - 0060/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE)

Herr Erik O. Schulz (als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO NRW),

Herr Markus Monßen-Wackerbeck (Vertreter der HVG),

Herr Timo Schisanowski,

Herr Dr. Stephan Ramrath,

Herr Joachim Riechel,

Frau Andrea Buczek

und der Mark-E AG

Herr Erik O. Schulz (als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO NRW),

Herr Markus Monßen-Wackerbeck (Vertreter der HVG),

Herr Timo Schisanowski,

Herr Dr. Stephan Ramrath,

Herr Joachim Riechel,

Frau Andrea Buczek

bis zu einer noch zu terminierenden außerordentlichen Hauptversammlung nach der Kommunalwahl 2025 erneut vorzugeschlagen.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Frau ___________ als stimmberechtigten Vertreter/ stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der ENERVIE am 26.05.2025 zu entsenden.

 

3. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des/der unter 2. bestellten Vertreters/der Vertreterin bestellt der Rat Herrn/Frau _______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter 2. genannte Hauptversammlung.

4. Er/Sie wird angewiesen, in der Hauptversammlung die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE vorzuschlagen und für diesen Wahlvorschlag zu stimmen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE) ist die oberste Konzerngesellschaft eines Unternehmensverbundes, dem u.a. die Mark-E Aktiengesellschaft (Mark-E) und die Stadtwerke Lüdenscheid GmbH (SWL) angehören.

Hauptgesellschafter der ENERVIE sind

  •           die Stadt Hagen mit einer Beteiligung von 42,6%,
  •           die Stadt Lüdenscheid mit einer Beteiligung von 24,12%
  •           sowie das privatwirtschaftliche Unternehmen REMONDIS mit einer Beteiligung von 19,06%.

Die übrigen Anteile werden von weiteren Kommunen bzw. kommunal beherrschten Unternehmen gehalten.

Die Stadt Hagen ist jeweils im Aufsichtsrat der ENERVIE und der Mark-E mit sechs Personen vertreten.

Die Amtszeiten der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE und der Mark-E enden mit den ordentlichen Hauptversammlungen am 26.05.2025 und damit wenige Monate vor Ablauf der Wahlperiode des Rates.

Zur Neuwahl des Aufsichtsräte der ENERVIE und der Mark-E werden jeweils sechs Mitglieder von der Stadt Hagen, vier Mitglieder von der Stadt Lüdenscheid, zwei Mitglieder von der REMONDIS Wasser & Energie GmbH, ein Mitglied von der Stadt Altena und ein Mitglied von der Stadt Plettenberg bzw. der Stadt Halver vorgeschlagen.

 

Die Arbeitnehmervertreter werden aufgrund einer Vereinbarung zur freiwilligen Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG auf Vorschlag der Arbeitnehmervertretungen ebenfalls von der Hauptversammlung gewählt.

 

Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzungen der ENERVIE und der Mark-E erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in Übereinstimmung mit § 102 Abs. 1 Aktiengesetz für einen Zeitraum, der längstens bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet wird.

 

Die am 14. September 2025 stattfindenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen könnten in den Räten der kommunalen Aktionäre zu Veränderungen führen. Zur möglichst zeitnahen Berücksichtigung dieser etwaigen Veränderungen wird eine Neuwahl der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE und der Mark-E jeweils in einer außerordentlichen Hauptversammlung nach der Kommunalwahl stattfinden. Diese außerordentlichen Hauptversammlungen werden voraussichtlich im Januar / Februar 2026 stattfinden.

 

Aufsichtsrat ENERVIE

Die Amtsdauer der im Mai 2025 gewählten kommunalen Aufsichtsratsmitglieder beträgt lediglich rund acht Monate. Aufgrund der kurzen Amtsperiode bittet die ENERVIE, in der Hauptversammlung am 26.05.2025 zunächst erneut die bisherigen AR-Mitglieder zu bestätigen und erst mit der Neuwahl im Anschluss an die Kommunalwahl ggf. neue Mitglieder zu wählen.

 

Derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

  •           Herr Erik O. Schulz (als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO NRW),
  •           Herr Markus Monßen-Wackerbeck (Vertreter der HVG),
  •           Herr Timo Schisanowski,
  •           Herr Dr. Stephan Ramrath,
  •           Herr Joachim Riechel,
  •           Frau Andrea Buczek

 

Um der Bitte der ENERVIE zu folgen, sollen die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE bis zu einer noch zu terminierenden außerordentlichen Hauptversammlung nach der Kommunalwahl 2025 erneut vorgeschlagen werden. Die Vertreter/innen der Stadt werden gemäß Beschlussvorschlag Nr. 4 angewiesen, in der Hauptversammlung die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE vorzuschlagen und für diesen Wahlvorschlag zu stimmen.

 

Da die Kommunalwahl keine Auswirkung auf die von REMONDIS Wasser & Energie GmbH bzw. den Arbeitnehmervertretungen vorgeschlagenen Mitglieder hat, ist hier keine Neuwahl erforderlich. Diese werden bereits in der am 26.05.2025 stattfindenden Hauptversammlung für die gesetzlich vorgesehene Amtsdauer gewählt.

 

Aufsichtsrat Mark-E

In der Hauptversammlung der Mark-E ist die Stadt nicht vertreten. Demzufolge gilt der Beschlussvorschlag Nr. 4 nur für die ENERVIE. Gleichwohl hat die Stadt für die Besetzung der Aufsichtsratsmandate der Mark-E ein Vorschlagsrecht.

 

Analog zur Vorgehensweise bei der ENERVIE sollen ebenfalls die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Mark-E bis zu einer noch zu terminierenden außerordentlichen Hauptversammlung nach der Kommunalwahl 2025 erneut vorgeschlagen werden.

Derzeitige Mitglieder im Aufsichtsrat der Mark-E sind:

  •           Herr Erik O. Schulz (als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO NRW),
  •           Herr Markus Monßen-Wackerbeck (Vertreter der HVG),
  •           Herr Timo Schisanowski,
  •           Herr Dr. Stephan Ramrath,
  •           Herr Joachim Riechel,
  •           Frau Andrea Buczek

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um entsprechende Beschlüsse gebten.

 


Reduzieren

Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.02.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - verwiesen

Erweitern

20.02.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen