Beschlussvorlage - 0049/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Abberufung von

a) Frau Martina Soddemann als Vertreterin gem. § 113 Abs. 2 GO des Aufsichtsrates der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH (Stadthalle),

b) Herr André Erpenbach als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB),

c) Herr André Erpenbach als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO des Aufsichtsrates der der HUI GmbH Hagener Umweltservice und Investitionsgesellschaft (HUI) und

d) Herr Henning Keune als Vertreter/in gem. § 113 Abs. 2 GO des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.).

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt Herrn Bernd Maßmann in die Nachfolge von

a) Frau Martina Soddemann als Vertreterer gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH (Stadthalle),

b) Herr André Erpenbach als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB),

c) Herr André Erpenbach als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der der HUI GmbH Hagener Umweltservice und Investitionsgesellschaft (HUI) und

d) Herr Henning Keune als Vertreter/in gem. § 113 Abs. 2 GO in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) zu entsenden.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt Herrn Bernd Maßmann zum 01.03.2025 als stellvertretendes Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse zu entsenden.

4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt Herrn Bernd Maßmann zum 01.03.2025 als Verwaltungsratsmitglied der Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA) zu entsenden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

Begründung

Der ehemalige Stadtkämmerer, Herr Christoph Gerbersmann, ist zum 30.09.2024 aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausgeschieden. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 (DS 0712/2024) bis zur Neubesetzung der Stelle des Kämmerers, die Nachfolgebesetzungen in den unter Beschluss zu 1. aufgeführten Gremien übergangsweise beschlossen.

 

Herr Maßmann hat zum 01.12.2024 den Dienst bei der Stadt Hagen als Stadtkämmerer begonnen und soll in seiner Funktion als Stadtkämmerer der Stadt Hagen in folgende Gremien von Beteiligungsunternehmen entsandt werden:

 

a) Aufsichtsrat Stadthalle

b) Aufsichtsrat HEB

c) Aufsichtsrat HUI

d) Aufsichtsrat G.I.V.

e) stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes

f) Verwaltungsrat der CVUA

 

Vorsitz im Verwaltungsrat Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH)

Gem. § 114a Abs. 8 GO NRW besteht der Verwaltungsrat des WBH aus dem vorsitzenden Mitglied und den übrigen Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister. Soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Sind die übertragenen Aufgaben mehreren Geschäftsbereichen zuzuordnen, so entscheidet der Oberbürgermeister über den Vorsitz. Da der technische Beigeordnete auch zum Vorstand des WBH gehört, hatte soll der Stadtkämmerer den Vorsitz innehaben. Hierfür ist kein gesonderter Beschluss des Rates erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Hagen vor, die im Beschluss aufgeführten Nachfolgebesetzungen und Abberufung in den Gremien zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanzielle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.02.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.02.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen