Beschlussvorlage - 0030/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mathias Jung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Vorsitz und die Stellvertretung der Einigungsstelle werden für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung bestellt.
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat) werden Frau Kirsten Kling sowie Herr Hans-Christian Freier innerhalb dieser Wahlperiode jeweils abwechselnd zur/zum Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
Auf die namentliche Benennung der Beisitzenden wird seit der Novellierung des LPVG 2011 verzichtet, da eine Benennung anlassbezogen erfolgt.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung bei jeder obersten Dienstbehörde eine Einigungsstelle zu bilden.
Sie setzt sich aus einer/einem unparteiischen Vorsitzenden, der Stellvertretung und Beisitzenden zusammen.
In den Vorgesprächen zwischen der Verwaltung und der gewählten Personalvertretung konnte Einvernehmen über die Vorschläge, wie sie im Beschlussvorschlag benannt sind, erzielt werden.
Die beiden Vorsitzenden der Einigungsstelle werden sich gegenseitig vertreten; den formalen Vorsitz für die erste Hälfte des Mandats übernimmt Herr Freier, anschließend wechselt der Vorsitz auf Frau Kling.
Kirsten Kling, geb. 29.04.1972, startete 1991 nach dem Abitur beim Märkischen Kreis die Ausbildung zur Kreisinspektorin. Nach dreijähriger Ausbildung bestand Frau Kling die Prüfung zur Verwaltungswirtin (FH) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW am Standort Hagen. Anschließend absolvierte sie berufsbegleitend ein Studium zum Betriebswirt (VWA) an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Bochum, das sie Ende 1999 abschloss. Neben diversen fachlichen Weiterbildungen durchlief sie das Nachwuchsführungskräfteprogramm des Märkischen Kreises, eine umfassende Fortbildung für ControllerInnen sowie eine außerbetriebliche Coaching-Ausbildung.
Seit Ausbildungsabschluss war Frau Kling in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung tätig (Neuorganisation Reinigung, Heimaufsicht, Controllerin Kulturamt, Beschäftigungsförderung des Sozialamtes) und wurde 2004 für die Tätigkeit der Regionalagentur im Zusammenhang mit der Landesarbeitspolitik der damaligen HABEQ GmbH - jetzt agentur mark - zugewiesen. Seit 2014 ist sie mit der Geschäftsführung der agentur mark betraut.
Rechtsanwalt Hans-Christian Freier wurde am 29.12.1970 in Lübeck geboren.
Nach dem Abitur und der Ableistung des Grundwehrdienstes studierte er an der Universität Trier und der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster Rechtswissenschaft.
Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete Herr Freier am Landgericht Hagen ab.
Direkt im Anschluss an das Referendariat arbeitete er seit dem Jahr 2001 in einer auf das Arbeitsrecht und IT-Recht spezialisierten Kanzlei in Hagen.
Rechtsanwalt Freier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er ist seit dem Jahr 2001 in Hagen als Rechtsanwalt niedergelassen und tätig. Im Rahmen seiner Tätigkeit berät und vertritt er insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen, Privatpersonen sowie Betriebs- und Personalräte. Hierbei erfolgt die Vertretung und Beratung von Betriebs- und Personalräten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Seit Beginn seiner Tätigkeit führt er Vorträge und Seminare in den Bereichen des Arbeits- und Informationstechnologierechts durch.
Im Zusammenhang mit der Novellierung des LPVG NRW 2011 wurde die Bestellung der Beisitzenden neu geregelt. Das Erfordernis der Listenaufstellung wurde durch die lediglich anlassbezogene Benennung abgelöst.
Das bedeutet, dass sich die oberste Dienstbehörde und die Personalvertretung erst nach Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens festlegen müssen, wer als Beisitzende in die Einigungsstelle entsendet werden sollen. Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, sich bei der Auswahl der Beisitzenden am Gegenstand des jeweiligen Einigungsstellenverfahrens zu orientieren.
