Anfrage - 0052/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktion der SPD im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen stellte mit Schreiben vom 13.01.2025 eine Anfrage gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.02.2025 zu Lärmbelästigungen durch Neujahrsfeuerwerk.

 

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten in der Anfrage wie folgt Stellung:

 

1. Wie viele Beschwerden und/oder Anzeigen sind beim Ordnungsamt aufgrund von Lärmbelästigung durch Feuerwerkskörper in der Silvesterwoche eingegangen? Maßgeblich sind dabei die Tage ab Verkaufsbeginn bis zum Ende der Woche.

 

Im Zeitraum 29.12.2024 bis 05.01.2025 gingen insgesamt 24 Meldungen zu Ruhestörungen beim Ordnungsamt der Stadt Hagen ein. In drei Fällen handelte es sich um eine Belästigung, welche von Feuerwerkskörpern ausging.

 

2. Sind aufgrund der Beschwerden Schwerpunkte innerhalb der Stadt auszumachen?

 

Nein.

 

3. Halten die Ordnungsbehörden ein „Böllerverbot“ für bestimmte städtische Regionen für sinnvoll?

 

Eine Ausweitung über die gesetzlich geregelten Orte, an denen das Abbrennen gem. § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) - dazu zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindlichen Gebäude oder Anlagen - bereits verboten ist, wird seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Die Einrichtung von Verbotszonen würde lediglich zu einem Verdrängungseffekt in andere Statteile führen. Örtliche Regelungen durch einzelne Kommunen ohne überregionales Gesamtkonzept könnte städteübergreifende Verlagerungen zur Folge haben.

Daher sollte eine Ausweitung der Verbotszonen, wenn überhaupt, dann nur im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erfolgen.

 

4. Gibt es Strategien, mit denen gegen die Belästigungen rund um das Neujahrsfest in Zukunft angegangen werden kann?

 

Gemeinsam mit der Polizei Hagen verfolgt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen seit den letzten Jahren ein abgestimmtes Einsatzkonzept in der Silvesternacht. Durch eine erhöhte Präsenz von Einsatzkräften, eine niederschwellige Ansprache möglicher Verursachergruppen und konsequentes Durchsetzen von Maßnahmen gegen Störer konnten Störungen und Gefahren in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden. Insbesondere der Jahreswechsel 2024/2025 wird aus Sicht des Ordnungsamtes als weitgehend friedlich eingeschätzt, was den Erfolg des Einsatzkonzeptes bestätigt.

 

5. Welche Erfahrungen hat der Hagener Entsorgungsbetrieb mit dem Müllaufkommen durch Feuerwerkskörper auf Gehwegen und Straßen in den letzten Jahren nach der Pandemie gemacht? Gibt es auch hier Schwerpunkte?

 

Das Müllaufkommen nach Silvester ist in den letzten Jahren gestiegen. Gerade in den Stadteilen Altenhagen, Wehringhausen, Innenstadt und Hasper Kreisel sind gravierende Mengen nach Silvester zu entsorgen.

Als problematisch gelten die „Knallerbatterien“, insbesondere aufgrund ihrer Größe. Diese Batterien können von der Kehrmaschine nicht aufgenommen werden. Somit müssen alle Reviere zusätzlich per Hand gereinigt werden. Dies stellt einen erheblichen Mehraufwand für den Hagener Entsorgungsbetrieb dar.

Leider findet im gesamten Stadtgebiet keine eigenständige Reinigung der Bürgersteige oder Fahrbahnen durch die Verursacher*innen statt. Hier verlassen sich die Personen, welche Silvesterfeuerwerk abbrennen, zunehmend auf die Entsorgung durch den Hagener Entsorgungsbetrieb.

 

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Beschlüsse

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06.02.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen