Berichtsvorlage - 0103/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Kurzfassung

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

1.1. Vorläufiges Ergebnis 2024

Der Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis ist zurzeit in Bearbeitung und wird bis zum 30.04.2025 der Bezirksregierung vorgelegt. Eine Aussage zum vorläufigen Ergebnis 2024 kann derzeit nicht getroffen werden, da die Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

 

1.2. Haushaltssicherungskonzept 2024

Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2024 beträgt 22,7 Mio. €. Die Ermittlung des IST-Wertes für das abgelaufene Jahr ist im Rahmen des Jahresabschlusses derzeit in Bearbeitung.

 

1.3. Gewerbesteuer 2024

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 beträgt 127,5 Mio. €. Das vorläufige Ergebnis beinhaltet deutlich darüber liegende Gewerbesteuereinnahmen von voraussichtlich 139,1 Mio. € (2023: 154,8 Mio. €).

 

1.4. Gewerbesteuerentwicklung 2025

Der Planansatz im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beträgt 136,1 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und dem ersten Veränderungslauf liegt das Steuersoll bei rd. 103 Mio. €. Es ist davon auszugehen, dass durch die weiteren Veränderungsläufe der Haushaltsansatz 2025 erreicht wird.

 

 

 

 

2. Schuldenstand

 

         22.01.2025

         Vorjahr

Liquiditätskredite

901.100.000 €

856.790.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

4.582.453 €

4.915.573 €

Liquiditätskredite gesamt

     905.682.453 €

861.705.573 €

Investitionskredite

29.432.397 €

34.727.111 €

Förderkredite

3.741.270 €

4.053.190 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

16.174.415 €

17.300.807 €

Investitionskredite gesamt

49.348.082 €

56.081.108 €

 

2.1. Marktumfeld Zinsen

Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist von hoher Unsicherheit geprägt, die handelspolitischen Folgen angekündigter US-Zölle sind schwer abzuschätzen. Die Aussicht auf eine wirtschaftsfreundliche Politik durch den neuen US-Präsidenten hat an globalen Börsen zunächst Auftrieb gegeben.

Die europäische Wirtschaft wuchs in 2024 leicht, die Inflation lag im Dezember bei 2,4 % und wird sich nach Prognosen weiter der Zielmarkte von 2,0 % annähern. Unter Berücksichtigung des angekündigten verhaltenen Vorgehens der US-Notenbank FED wird auch von der Europäischen Notenbank EZB ein vorsichtiges Vorgehen bei weiteren Zinsentscheiden erwartet. Für die EZB-Sitzungen im Januar und März werden allerdings weitere Zinssenkungen prognostiziert.

Die Entwicklung am Geldmarkt wurde und wird im Wesentlichen von den vorgenommenen und zukünftig erwarteten Zinssenkungen beeinflusst. Im Kapitalmarkt gab es nach einer Abwärtsbewegung Ende 2025 zu Jahresbeginn wieder einen deutlichen Renditeanstieg. Einige Bankenprognosen sehen in dem letzten Anstieg eine Übertreibung und erwarten kurzfristig wieder eine Gegenbewegung. Die Forwards gehen von einem seitlichen Verlauf auf hohem Niveau aus.

 

2.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen.)

 

 

24.09.2024

13.11.2024

22.01.2025

€STR (Tagesgeld)

3,415 (3,904)

3,164 (3,903)

2,920 (3,902)

3 Monats-Euribor

3,402 (3,977)

3,023 (4,002)

2,671 (3,945)

12 Monats-Euribor

2,858 (4,208)

2,495 (4,040)

2,493 (3,672)

3 Jahre Swapsatz

2,296 (3,595)

2,243 (3,333)

2,335 (2,811)

5 Jahre Swapsatz

2,296 (3,386)

2,270 (3,172)

2,367 (2,671)

10 Jahre Swapsatz

2,434 (3,320)

2,344 (3,171)

2,459 (2,687)

 

3. Haushaltsplanung 2026/2027

Die anstehenden Kommunalwahlen 2025 sind auf den 14.09.2025 terminiert, die konstituierende Sitzung des Rates findet am 06.11.2025 statt. Aus diesem Grund ist die Einbringung des Doppelhaushalts 2026/2027 in den Rat für die erste reguläre Sitzung am 11.12.2025 vorgesehen. Anschließend erfolgt eine Beratung in den Ausschüssen im 1. Quartal 2026 und eine Beschlussfassung über den Haushaltsplan findet voraussichtlich im April 2026 statt. Für das Jahr 2026 gilt bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gem. § 82 GO NRW die vorläufige Haushaltswirtschaft.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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06.02.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen