Berichtsvorlage - 0064/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems in Hagen, über den die Hagener Straßenbahn AG informiert wurde, wird zur Kenntnis genommen.

 

Kurzfassung

 

Die Verwaltung wird im Jahr 2025 voraussichtlich kein Bike-Sharing-System (deutsch: Fahrradverleihsystem) in Hagen etablieren können.

 

Begründung

 

Hinführung zum Thema:

 

Die Verwaltung ist gebeten worden zu prüfen, ob die Stadt Hagen gemeinsam mit weiteren Partnern, wie z.B. der Hagener Straßenbahn AG, am Projekt „metropolradruhr“ (nachfolgend mrr genannt) teilnehmen kann (siehe auch Anfragen mit den DS-Nrn. 0708/2023, 0593/2022, 0917/2021, 0997/2018).

 

Um über eine Teilnahme der Stadt Hagen am mrr entscheiden zu können, haben Mitarbeitende der Verwaltung hierzu regelmäßig mit Vertretern weiterer interessierter Kommunen und Mitarbeitenden des Regionalverbands Ruhr (nachfolgend RVR genannt) in einer entsprechenden Arbeitsgruppe mitgearbeitet, die beim RVR angesiedelt ist. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurde ein Projekt entwickelt, um das mrr weiterzuentwickeln und zusätzliche Städte und Gemeinden in das System aufzunehmen (mrr 2.0). Da eine Kostendeckung für den Betrieb des mrr 2.0 allein über die Einnahmen aus den Ausleihen der Fahrräder nicht zu erwarten ist, sind Kommunen, die am mrr 2.0 teilnehmen wollen, aufgefordert worden einen jährlichen Betriebskostenzuschuss bereitzustellen. Für Hagen betrug dieser Betriebskostenzuschuss ursprünglich rund 37.000 Euro, wurde durch Kostensteigerungen für den Betrieb des mrr 2.0 jedoch nachträglich auf nun rund 46.000 Euro kalkuliert.

In seiner Sitzung vom 7. Mai 2024 hat der Verwaltungsvorstand (nachfolgend VV genannt) entschieden, dass die Stadt Hagen nicht am Projekt mrr 2.0 teilnimmt und damit auch der jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von damals noch rund 37.000 Euro nicht zur Verfügung gestellt wird. Einer der ausschlaggebenden Gründe für die Entscheidung des VV war, dass die Stadt Hagen im Rahmen des Projekts mrr 2.0 nur 159 Leihräder ohne elektrische Unterstützung erhalten hätte.

Aufgrund der Topografie der Stadt Hagen besteht jedoch die Befürchtung, dass ein Bike-Sharing-System (deutsch: Fahrradverleihsystem, der Fachbegriff ist aber Bike-Sharing-System) mit regulären Fahrrädern (d.h. ohne elektrischem Antrieb) zum Scheitern verurteilt ist, da die Nachfrage der Bürger/-innen und Besucher/-innen der Stadt Hagen nach Leihfahrrädern ohne elektrische Unterstützung ausbleiben wird.

 

Sachstand zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems in Hagen:

 

Parallel zu der Entscheidung des VV zur Nichtteilnahme der Stadt Hagen am Projekt mrr 2.0 haben sich Mitarbeitende der Verwaltung aber weiterhin in der oben genannten Arbeitsgruppe, die beim RVR an der Weiterentwicklung des mrr arbeitet, engagiert, um zu diesem Projekt auf dem Laufenden zu bleiben.

Wie oben bereits angemerkt hat sich durch Kostensteigerungen der jährliche Betriebskostenzuschuss, den die Stadt Hagen für 159 reguläre Leihräder (ohne elektrische Unterstützung) aufbringen müsste, auf rund 46.000 Euro erhöht. Die Beschaffung von Fahrrädern mit elektrischem Antrieb (E-Bikes) im Rahmen des mrr 2.0 ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Hierbei ist auch eine geringere Anzahl als 159 E-Bikes möglich, wenn dies von der Stadt Hagen gewünscht wird. Bei der Beschaffung von E-Bikes müsste aber mit einem höheren Betriebskostenzuschuss pro Fahrrad gerechnet werden. Jedoch kann der RVR, zurzeit nur eine ungefähre Schätzung über die Höhe des erforderlichen jährlichen Betriebskostenzuschusses der Stadt Hagen bei der Beschaffung von E-Bikes abgeben. Der RVR rechnet mit Kosten von ca. 2.000 Euro pro Jahr und E-Bike.

Der RVR hat den Betrieb des mrr im Januar 2025 neu ausgeschrieben und rechnet mit einem Abschluss der Ausschreibung im Juni 2025 und einer Aufnahme des Betriebs zum 01.09.2025. Erst nach Abschluss dieser Neuausschreibung des metropolradruhr bzw. basierend auf den Angeboten, die der RVR im Rahmen der Ausschreibung erhält, kann eine genauere Einschätzung der Kosten erfolgen.

 

Gleichzeitig hat sich die Verwaltung eine Marktübersicht in dem Handlungsfeld „Öffentliche Bike-Sharing-Systeme“ verschafft und ist mit weiteren Anbietern von derartigen Systemen in Kontakt getreten, um ein Bike-Sharing-System in Hagen einführen zu können, dass mit einem möglichst geringen Betriebskostenzuschuss seitens der Stadt durch ein privates Unternehmen wirtschaftlich betrieben werden könnte. Im Rahmen dieser Marktübersicht hat die Verwaltung drei Angebote von Anbietern erhalten, die bereit wären, ein Bike-Sharing-System mit E-Bikes in Hagen einzurichten. Die Angebote unterscheiden sich hierbei in der Anzahl der angebotenen E-Bikes und der Art der vorgesehenen Stationen, sowie der Kosten für die Stadt Hagen.

 

Angebot der Firma Donkey Republic

Die Firma Donkey Republic sieht für Hagen ein kombiniertes System mit virtuellen Stationen und free-floating vor (ähnlich wie das E-Tretroller-Verleihsystem, dass die Firma Lime zurzeit in Hagen betreibt). Das System würde 400 E-Bikes umfassen, wobei die Stadt Hagen die E-Bikes – inklusive der Akkus – von Donkey Republic erwerben müsste, sodass einmalig Investitionskosten von rund 1,4 Millionen Euro sowie zusätzlich jährliche Betriebskosten pro E-Bike zwischen 660 Euro und 1.440 Euro anfallen.

 

Angebot der Firma Fifteen

Die Firma Fifteen bietet der Stadt Hagen zwei Optionen für den Betrieb eines Bike-Sharing-Systems an. Entweder 200 E-Bikes verteilt auf 25 feste Stationen oder 450 E-Bikes verteilt auf 43 feste Stationen. Der Einsatz von festen Stationen ermöglicht ein Aufladen der E-Bikes direkt an der Station, sodass keine Servicefahrten durch den Betreiber zum Tausch der Akkus erforderlich sind. Auch bei diesem Angebot müsste die Stadt Hagen die E-Bikes erwerben. Zusätzlich müssten auch die Stationen von Fifteen gekauft werden, sodass einmalig Investitionskosten zwischen 666.666 Euro und rund 1,6 Millionen Euro anfallen würden, abhängig von der Anzahl der Fahrräder und Stationen. Da bei dem Angebot der Firma Fifteen der tägliche Betrieb inklusive Umverteilung und Reparatur der eingesetzten Fahrräder, sowie der Kundenservice Aufgabe der Stadt Hagen wäre, fällt kein Betriebskostenzuschuss an. Die Organisation des Betriebs dieses Bike-Sharing-Systems müsste durch eine dritte Stelle übernommen, also voraussichtlich ausgeschrieben werden, da der wirtschaftliche Betrieb eines Fahrrad-Verleihsystems nicht zu den Aufgaben einer Stadtverwaltung gehört und innerhalb der bestehenden Strukturen der Stadtverwaltung nicht geleistet werden kann.

 

Angebot der Firma Green Moves

Die Firma Green Moves hat zurzeit eine Flotte von ca. 150 gebrauchten E-Bikes und E-Lastenrädern aus ihrem Fahrradleasingprogramm verfügbar. Diese drei Jahre alten E-Bikes und E-Lastenräder könnte die Stadt Hagen komplett oder in Teilen für ein Bike-Sharing-System erwerben, sodass auch hier einmalig Investitionskosten anfallen würden. Durch den Erwerb von sehr gut erhaltenen, qualitativ hochwertigen, gebrauchten Fahrrädern könnten diese Investitionskosten jedoch stark reduziert werden. Grundsätzlich könnte die Firma Green Moves auch den Betrieb eines Bike-Sharing-Systems für die Stadt Hagen übernehmen. Hierfür bietet die Firma Green Moves zwei Optionen mit jeweils dreijähriger Vertragslaufzeit an. Bei beiden Optionen würde die Stadt Hagen 100 E-Bikes, sowie 10 E-Lastenräder erwerben. Jedoch unterscheiden sich die Optionen in Bezug auf das von Green Moves genutzte Betriebskonzept. Das Bike-Sharing-System kann entweder so betrieben werden, dass die Nutzer die E-Bikes am Ende der Fahrt wieder zur Ursprungsstation zurückbringen müssen (AA-Fahrten) oder so, dass die Nutzer ihre Fahrt an jeder beliebigen Station beenden können (AB-Fahrten). Im Gegensatz zu den E-Bikes können die E-Lastenräder, bedingt durch ihr Gewicht und ihre Größe nur mit AA-Fahrten betrieben werden.

Bei einem Betrieb durch Green Moves mit AA-Fahrten liegen die Gesamtkosten (Investitionskosten + Betriebskosten) bei rund 730.000 Euro, bei einem Betrieb mit AB-Fahrten bei rund 1 Million Euro. Bei einem Betrieb mit AB-Fahrten müsste die Firma Green Moves die E-Bikes regelmäßig umverteilen. Hierdurch entstehen höhere Kosten, sodass diese Option teurer als die vergleichbare erste Option ausfällt.

 

 

 

Zwischenfazit Marktanalyse:

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Hagen erscheint das Angebot der Firma Donkey Republic mit Gesamtprojektkosten zwischen rund 2,7 Millionen Euro und rund 4,2 Millionen Euro, abhängig von der Ausgestaltung des Systems aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet für die Einführung eines Bike-Sharing-Systems in Hagen.

Auch das Angebot des Betreibers Fifteen erscheint aus Sicht der Verwaltung nur bedingt für die Einführung eines Bike-Sharing-Systems in Hagen geeignet. Der Einsatz von festen Stationen und die damit verbundene Möglichkeit die E-Bikes direkt an der Station zu laden ist für die Stadt Hagen attraktiv, da hierdurch die voraussichtlichen Betriebskosten des Systems gesenkt werden können. Jedoch ist es keine kommunale Aufgabe den täglichen Betrieb eines Bike-Sharing-Systems abzuwickeln.

Hierdurch bleibt von den drei derzeit vorliegenden Angeboten, die die Verwaltung im Rahmen der durchgeführten Marktübersicht erhalten hat, nur das Angebot der Firma Green Moves übrig, das aus Sicht der Verwaltung geeignet erscheint, um ein Bike-Sharing-System in Hagen einzuführen. Neben der wirtschaftlich sinnvollen Reduzierung der Investitionskosten durch den Erwerb von gebrauchten E-Bikes und eventuell auch gebrauchten E-Lastenrädern könnte Green Moves das Bike-Sharing-System mit virtuellen Stationen – vergleichbar mit den Stationen des E-Tretroller-Verleihsystems der Firma Lime – in Hagen einrichten und betreiben. Dies hätte den Vorteil, dass die existierenden Abstellflächen, die für die E-Tretroller der Firma Lime an hochfrequentierten Punkten im Stadtgebiet eingerichtet wurden, auch für das zukünftige Bike-Sharing-System genutzt werden könnten, ohne dass zusätzliche Baumaßnahmen nötig wären.

Jedoch erscheint es aus Sicht der Verwaltung notwendig, dass AB-Fahrten innerhalb des Bike-Sharing-Systems möglich sind. Ansonsten besteht das Risiko, dass das System scheitern wird, da es nicht den Interessen der Nutzer*innen entspricht und sich insofern nicht sinnvoll – zum Beispiel für die letzte Meile – nutzen lässt. Hierdurch erscheint nur die zweite, von der Firma Green Moves angebotene, Option für die Einführung eines Bike-Sharing-Systems in Hagen geeignet.

 

Weiteres Vorgehen zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems in Hagen

 

Zusätzlich zu den im Rahmen der Marktübersicht erhaltenen Angeboten und der Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt doch am metropolradruhr teilzunehmen, wird die Verwaltung mit der Firma Lime in Kontakt treten, um anzufragen, ob die Bereitschaft besteht, dass existierende E-Tretroller-Verleihsystem um E-Bikes zu erweitern, wie es in anderen Städten der Fall ist. Eine derartige Erweiterung des derzeitigen Systems hätte den Vorteil, dass das „Bike-Sharing-System“ genauso flexibel wie das Angebot der Firma Green Moves wäre, jedoch vermutlich mit einer kürzeren Vorlaufzeit ausgerollt werden könnte, da die zugrunde liegenden Verträge und die Betriebsstrukturen – z.B. zur Umverteilung der eingesetzten Fahrzeuge – bereits existieren.

Um über ein geeignetes Bike-Sharing-System für Hagen entscheiden zu können erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Konditionen einer Teilnahme der Stadt Hagen am metropolradruhr mit den Angeboten, die im Rahmen der Marktübersicht erhalten wurden und einem möglichen Angebot der Firma Lime zu vergleichen.

Durch die derzeit laufende Neuausschreibung des metropolradruhr kann der RVR allerdings erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausschreibung im Sommer 2025 konkretere Angaben zu den Konditionen einer Teilnahme der Stadt Hagen am mrr mit einer Flotte von E-Bikes – inklusive der genauen Höhe des erforderlichen jährlichen Betriebskostenzuschusses – machen. Hierdurch erscheint ein Vergleich der verschiedenen Angebote zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Da ein Beitritt von zusätzlichen Gemeinden, Städten und Kreisen zum metropolradruhr innerhalb der Vertragslaufzeit bis 2030/2032 mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten jederzeit möglich ist, plant die Verwaltung das Ergebnis der Neuausschreibung des mrr durch den RVR abzuwarten, um danach einen Vergleich mit anderen Angeboten vornehmen zu können, um so dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dem die Verwaltung unterliegt, nachkommen zu können.

Aufgrund dieser Sachlage in Kombination mit der Vorlaufzeit von 5-6 Monaten, die die Betreiber von Bike-Sharing-Systemen in der Regel benötigen, um ein solches System auszurollen, wird die Verwaltung ein Bike-Sharing-System voraussichtlich erst 2026 in Hagen etablieren können.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Rechtscharakter

 

x

Auftragsangelegenheit

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.02.2025 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen