Stellungnahme - 1190/2024-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Informationen zum Petitionsauschuss des Landtages liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Das Landeswirtschaftsministerium hat seine Meinung hinsichtlich der Förderziele im Bereich Tourismusförderung aufgrund einer offensichtlichen politischen Intervention geändert. Nach Abstimmung mit dem Landeswirtschaftsministerium teilte die Bezirksregierung Arnsberg der Verwaltung mit, dass der Erhalt der Roteiche nicht an förderrechtlichen Vorgaben scheitern werde. Zum Erhalt der Roteiche wird auf den weiteren Wegeausbau im Umfeld der Eiche verzichtet. Es wird für dieses Teilstück des Ruhrtalradweges nun ein Änderungsantrag zeitnah eingereicht. Die Verwaltung wird den eingereichten Förderantrag in der Art modifizieren, dass in einem Bereich von ca. 10 m vor und nach dem Baum ein Wegeausbau unterbleibt. Die bestehende Situation am Kanu Club bleibt erhalten. Diese Lösung entspricht dem in der Ratssitzung vom 19.09.2024 unter Punkt 2 beschlossenem Verhandlungsauftrag.

 

Wenngleich die Förderung der Maßnahme trotz Engstelle bestehen bleibt, bildet die Lösung zum Erhalt der Roteiche aus Sicht der Verwaltung weiterhin eine Gefahrenstelle für den Fuß- und Radverkehr, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen höheren Besucherströme weiter verschärfen wird. Die in der Ratssitzung vom 19.09.2024 vorgestellte Variante einer „Wurzelbrücke“ zur Verbreiterung des Geh- und Radweges wird gemäß Ratsbeschluss von der Verwaltung nicht weiterverfolgt. In einem weiteren externen Baumgutachten, welches seit Ende Oktober 2024 der Verwaltung vorliegt, wurde ein weiterer Pilzbefall festgestellt. Bei der Roteiche wird gemäß Gutachten von einer gesicherten Restlebenserwartung von 5 bis 10 Jahren ausgegangen. Die Verwaltung berichtete in den Gremien regelmäßig über den aktuellen Sachstand.

 

Nach einer erfolgreichen Genehmigung der eingereichten Änderungsunterlagen (Ausbaustopp 10 m vor und nach dem Baum) durch die Bezirksregierung Arnsberg kann mit der Ausschreibung der Maßnahme begonnen werden. Diese Genehmigung erfolgt voraussichtlich bis Ende 1. QT 2025. Sobald eine Genehmigung vorliegt, wird mit dem Bauabschnitt zwischen Laufwasserkraftwerk und SeeBad Hengstey begonnen werden. Im Anschluss daran wird eine Realisierung für den Bereich zwischen SeeBad und DLRG angestrebt.

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Beschlüsse

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29.01.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen