Beschlussvorlage - 1282/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Verfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur Offenlegung des Ölmühlenbaches auf dem Gelände des ehemaligen Magnesita Geländes an der Dolomitstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
- Freigabe durch:
- Thomas Köhler (Amtsleiter 69), Dr. André Erpenbach (VB4)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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16.01.2025
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Sachverhalt
Im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Magnesita-Geländes soll der derzeit auf dem Grundstück noch unterirdisch in einer Rohrleitung verlaufende Ölmühlenbach offengelegt und in ein neu zu schaffendes naturnahes Gewässerbett entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze verlagert werden. Hierzu wurde im Januar 2024 von der Projektgesellschaft Dolomitstraße mbH ein entsprechender Plangenehmigungsantrag gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgelegt. Dieser Antrag soll positiv beschieden werden.
Begründung
Der Ölmühlenbach unterquert das Grundstück des ehemaligen Magnesita-Geländes an der Dolomitstraße in einer Rohrleitung aus Betonrohren mit einem Nenndurchmesser von 1000 mm. Diese Verrohrung ist hydraulisch sehr stark überlastet und befindet sich nicht zuletzt infolge der auf dem Gelände vorgenommenen Abbrucharbeiten von Gebäuden in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine bloße Instandsetzung dieser Leitung scheidet aus, da gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen sind. Dieser Zielsetzung steht ein rein technisches Leitungsbauwerk entgegen, es ist vielmehr ein naturnahes Bachbett wiederherzustellen. Das neue Gewässerbett kann vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung des Grundstücks nicht entlang der bestehenden Leitungstrasse geschaffen werden, der Bach soll daher künftig entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze verlaufen. In dieser Form lässt sich sowohl die flächenmäßige Ausnutzung des Grundstücks optimieren, als auch ein ausreichend breiter zusammenhängender Korridor für die Gewässerentwicklung gewährleisten. Insgesamt ist für den Ölmühlenbach ein 21,5 m breiter Streifen vorgesehen. Das Gewässer selbst erhält eine 3 m breite Sohle mit einem gleichmäßigen Sohlgefälle von 25 Promille. Die daraus resultierende Einschnitttiefe in das umliegende Gelände macht in Teilbereichen vergleichsweise steile Böschungen erforderlich, grundsätzlich werden die Böschungen aber so flach wie unter den gegebenen Verhältnissen möglich angelegt (Böschungsneigung 1:1,5 bis 1:3,8). Der Gewässerlauf folgt dem Geländegefälle. Das entspricht der natürlichen Fließrichtung und ist hydraulisch günstig, erfordert es aber, den Höhenunterschied von rund 4 m zum unterliegenden Gelände auf einer vergleichsweise kurzen Fließstrecke abzutragen. Um schädlichen Sohlerosionen infolge der zu erwartenden Fließgeschwindigkeiten vorzubeugen, wird der offengelegte Gewässerabschnitt in Abständen von jeweils 7 m mit insgesamt 16 Riegeln aus Wasserbausteinen stabilisiert. Der Übergangsbereich aus der beziehungsweise in die anschließende Verrohrung muss mit Steinsatz gesichert werden. Für das geplante Gewässerprofil wurde der Abfluss eines 100-jährigen Hochwasserereignisses rechnerisch nachgewiesen. Ein Lageplan mit dem vorgesehenen Gewässerverlauf ist dieser Vorlage beigefügt.
Mit der Eigentümerin des unterliegenden Grundstücks wurde die offene Weiterführung des Ölmühlenbachs auf deren Geländes bereits abgestimmt. Auch hierzu ist ein Verfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens gem. § 68 WHG wurden verschiedene Träger öffentlicher Belange sowie die Grundstückseigentümerin des unterhalb liegenden Grundstücks gehört. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben, Anregungen, z.B. zum Artenschutz oder zur Bepflanzung der Böschungen und Uferbereiche, werden als Nebenbestimmungen in den Plangenehmigungsbescheid übernommen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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