Stellungnahme - 1112/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag SPD-Fraktion
hier: Umsetzung geplanter Baumaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Jessica Hatwich
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Kenntnisnahme
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12.12.2024
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Sachverhalt
In der Ratssitzung vom 07.11.2024 wurde durch die SPD-Fraktion mit Vorlage 1112/2024 beantragt, eine Liste der Maßnahmen, unter Beachtung folgender 4 Vorgaben vorzulegen.
- Projekte, Investitionen und Planungen, die seitens der Verwaltung (einschließlich Maßnahmen, die sich aus Rückstellungen finanziert werden) in welcher zeitlichen Abfolge zur Realisierung vorgesehen sind
- Projekte aus den Haushalten 2022/2023 und 2024/2025, die bisher nicht umgesetzt worden sind
- Eine Prognose darüber, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden
- Eine Aussage über Optionen, wie die Verwaltung durch Externe das Investitionsvolumen erweitern kann
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu 1)
Grundsätzlich sind alle Projekte und Maßnahmen im bereits vorliegenden Arbeitsplan des Fachbereichs Gebäudewirtschaft enthalten. Hierzu sind mit allen Fachbereichen Abstimmungsgespräche erfolgt.
Welche Maßnahmen vorrangig zu bearbeiten sind und der damit in Zusammenhangstehende koordinierte Personaleinsatz, wird als Geschäft der laufenden Verwaltung auf Basis der vom Rat im Haushaltsplan beschlossenen Maßnahmen geplant. Dabei werden von der Politik gesetzte Rahmenbedingungen nach Möglichkeit weitestgehend berücksichtigt.
Eine zeitliche Abfolge im Sinne einer priorisierten Rangfolge der einzelnen Maßnahmen ergibt sich hierbei nicht, da die Maßnahmen in Abhängigkeit von ihrem Volumen und ihrer Komplexität vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen nur im Rahmen des Gesamtarbeitsplans effizient geplant und abgearbeitet werden können.
Um ein besseres Verständnis für die Aufgaben und Maßnahmen zu erreichen, ist der Arbeitsplan überarbeitet worden. Erkennbar sind alle Maßnahmen, die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bearbeitet werden. Ein Abgleich zur aktuellen Auftragsliste ist nur bedingt eingeflossen, da verschiedene Maßnahmen (z. B. Schulentwicklungsplanung) noch nicht final abgestimmt sind. Die Zeitplanung kann ebenfalls noch nicht detailliert angegeben werden, da die Abstimmungen erst in der Feinplanung erfolgen.
Im Gesamtpaket der aufgeführten Maßnahmen (soweit bislang bekannt) sind auch alle Maßnahmen aufgeführt, die im Laufe des Jahres als unvorhergesehene Maßnahmen einzustufen und nicht planbar sind.
Die gewünschten Angaben zu den Rückstellungen sind separat dargestellt
zu 2)
Maßnahmen, die in der Haushaltsplanung 2022/2023 nicht umgesetzt wurden, sind dann in der Haushaltsplanung für 2024/2025 neu diskutiert worden. In Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen sind die Projekte und Maßnahmen für den Haushalt 2024/2025 eingeflossen.
Allerdings wurden schon für die Jahre 2022/2023 Maßnahmen geplant, die aus Personalmangel nicht bearbeitet werden konnten. Auch für Haushaltsplanung 2024/2025 konnten nicht alle im HH-Plan finanzierten Maßnahmen bisher begonnen werden.
zu 3)
Grundsätzlich sind die Arbeitspakete mit den angedachten zeitlichen Abfolgen im Arbeitsplan Fachbereich Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Falls es Maßnahmen geben sollte, die bekannt, aber nicht auf der Liste stehen, dann hat es hierzu entsprechende Abstimmungen mit den jeweiligen Fachbereichen gegeben und die Maßnahmen sind einvernehmlich gestrichen worden.
zu 4)
Abgesehen von kleineren Maßnahmen werden Maßnahmen grundsätzlich immer mit Unterstützung von Externen umgesetzt. Dabei nimmt die Gebäudewirtschaft Rolle/Aufgabe des Bauherrn ein. Das bedeutet, dass in entsprechenden Auswahlverfahren – VgV-Verfahren = Ausschreibung nach europäischem Recht – die externen Projektbeteiligten ausgewählt werden können. Hierzu gehören externe Projektsteuerer, Architekten und Technische Gebäudeausrüster sowie Statik und Freianlagenplanung.
Ausschließlich bei größeren Projekten bietet sich im Einzelfall an externe Projektsteuerer mit der Vergabe von GÜ/TÜ-Verfahren zu beauftragen. Dennoch werden im Rahmen der Bauherrenfunktionen nicht unerhebliche Personalressource bei der Verwaltung gebunden.
Die Verwaltung strebt grundsätzlich an, auch aus eigenen nicht vorhandenen Ressourcen, eine möglichst flexible und zielorientierte Bearbeitung durch externe Projektbeteiligte an. Eine Kapazitätserhöhung des Investitionsvolumens ist dadurch nicht zu erwarten, da stets eine Bearbeitung/Betreuung auf Seiten der Verwaltung (Bauherr) erfolgen muss und somit die Bearbeitungen auf das vorhandene Personal beschränkt sind.
Allerdings plant der Fachbereich Gebäudewirtschaft das vorhandene Personal derart zu qualifizieren, dass perspektivisch eine höhere Bearbeitung erfolgen kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206 kB
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