Vorschlag zur Tagesordnung - 1270/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen soll die Vergabe von städtischen Dachflächen für den Ausbau von PV-Anlagen an Dritte durchführen.

 

Bis April 2025 sind zunächst 10 geeignete Dachflächen, die nicht für die städtische PV-Planung vorgesehen werden können, privaten Investoren oder genossenschaftliche Vereinigungen, zur Installation von PV-Anlagen zur Pacht angeboten werden.

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Sachverhalt

Trotz des Ratsbeschlusses von Ende 2022, die städtischen Dachflächen prioritär für den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu nutzen, ist bis heute kaum eines dieser Dächer mit einer Solaranlage ausgestattet worden. Die ursprüngliche Absicht, durch eigene Initiativen der Stadt Hagen den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und eine Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz einzunehmen, wurde bisher kaum in die Tat umgesetzt. Dies sollte auch weiter prioritär verfolgt werden. Dennoch gefährdet diese Verzögerung, nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit der Stadt, sondern auch die dringend benötigte Transformation hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung.

 

Der o.g. Ratsbeschluss beinhaltete auch die Verpachtung von Dächern an Dritte zur Nutzung durch Solaranlagen. Bisher blockiert die Planung zur städtischen Eigennutzung das Vorhaben, die Dächer an Dritte zu verpachten. Es sollen keine Dächer verpachten werden, die man später selbst nutzen könnte. Angesichts der bereitgestellten Mittel von einer Million Euro pro Jahr und der Anzahl von mehr als 400 städtischen Dächern, ist diese Argumentation nicht nachzuvollziehen. Es sollten ausreichend Dächer gefunden werden können, die nicht Inhalt der städtischen Solarplanung werden können und auch die Finanzierungsmöglichkeiten der Stadt übersteigen.

 

Private Investoren und genossenschaftliche Vereinigungen haben bereits bewiesen, dass sie in der Lage sind, auch größere Solaranlagen schnell und effizient umzusetzen. Durch die Verpachtung der städtischen Dachflächen an diese Investoren und Genossenschaften kann die Stadt Hagen sicherstellen, dass die wertvollen Flächen nicht länger ungenutzt bleiben und gleichzeitig eine Diversifizierung der Altersstruktur erreicht wird. Zusätzlich ergibt sich die Chance, wirtschaftliche Einnahmen durch Pacht und Gewerbesteuern zu generieren.

 

Durch die organisatorische Trennung der städtischen PV-Planung und der Vergabe an Dritte entfallen weitere Realisierungshemmnisse, die z.B. in dem Ausschreibungserfordernis liegen.

 

Mit der Verpachtung der Dächer an Dritte leistet die Stadt Hagen einen notwendigen Beitrag auf dem Weg zur CO2 Neutralität. Wenn sich herausstellt, dass die Verpachtung der 10 Dächer die beschriebenen Ziele erfüllt, können weitere Dächer zur Verpachtung für die solare Nutzung angeboten werden

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jörg Klepper    Jörg Fritzsche    Claus Thielman

Fraktion CDU   Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  Ratsgruppe FDP

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Vorbereitung und Belegung der nach statischen Überprüfungen relevanten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen aus der Prüfungsphase 1

 

2. Aufstellung eines Ablaufplans zur Belegung der Dachflächen im Abgleich zu den Haushaltsmitteln

 

3. Die Verwaltung stellt zur Sitzung am 01.04.2025 in einer Vorlage dar, welche städtischen Dächer in den nächsten vier bis fünf Jahren mit eigenen Photovoltaikanlagen - oder mit  Photovoltaikanlagen in Zusammenarbeit mit der HVG - versehen werden und welche verpachtet werden sollen.

 

4. Bis April 2025 soll beschlossen werden, nach Möglichkeit zunächst 10 geeignete Dachflächen, die nicht für die städtische PV-Planung vorgesehen werden können, privaten Investoren oder genossenschaftlichen Vereinigungen, zur Installation von PV-Anlagen zur Pacht anzubieten und sodann das Ausschreibungsverfahren in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen