Mitteilung - 1264/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die öffentliche Wohnraumförderung wurde im Förderjahr 2024 in allen Fördersegmenten stark nachgefragt. Die vom Land zugewiesenen Regelbudgets wurden im Laufe des Jahres erhöht, sodass alle bewilligungsreifen Vorgänge positiv beschieden werden konnten.

 

Für das Förderjahr 2024 wurden Stadt Hagen zunächst Fördermittel in Höhe von

  •           6,3 Mio. EUR für den Mietwohnungsneubau,
  •           1,1 Mio. EUR für den Eigenheimbereich und
  •           1,2 Mio. EUR für die Modernisierungsförderung zugewiesen.

 

Die Budgets wurden aufgrund der vorliegenden Anträge durch das Land aufgestockt, sodass im Mietwohnungsneubau zwei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 9,5 Mio. EUR gefördert wurden.

Im Eigentumsbereich konnten nach Mittelaufstockung durch das Ministerium Familien bei dem Erwerb von Wohneigentum mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,8 Mio. EUR unterstützt werden.

Im Segment der Modernisierungsförderung wurden 4,2 Mio. EUR bewilligt.

 

Die für die Wohnraumförderung in Hagen bereitgestellte Gesamtsumme beläuft sich für 2024 somit auf 15.500.000 EUR.

 

 

Förderjahr 2024

Förderjahr 2023

Förderjahr 2022

Mietwohnungsbau  

Budget

6,3 Mio. EUR 

6,3 Mio. EUR 

6,2 Mio. EUR

Aufstockung

3,2 Mio. EUR 

 

 6,94 Mio. EUR

insgesamt verausgabt

9,5 Mio. EUR 

1,2 Mio. EUR 

13,14 Mio.  EUR

Eigentumsförderung 

Budget

1,1 Mio. EUR 

800.000 EUR 

800.000 EUR

Aufstockung

700.000 EUR 

2,6 Mio. EUR 

1 Mio. EUR

insgesamt verausgabt

1.8 Mio. EUR  

3,4 Mio. EUR 

1,8 Mio. EUR

Modernisierungsförderung 

Budget

1,1 Mio. EUR 

1,1 Mio. EUR 

1,1 Mio. EUR

Aufstockung

3,1 Mio. EUR 

100.000 EUR 

 

insgesamt verausgabt

4,2 Mio. EUR

1,2 Mio. EUR 

256.100 

Summen

15.500.000 EUR

 5.800.000 EUR

15.196.100 EUR

 

So wurde z.B. im Rahmen der Quartiersförderung der erste Bauabschnitt des Projektes „Elmenhorststraße“ der HaGeWe gefördert.

Hier entstehen zunächst 4 Wohngebäude, davon werden 3 Objekte mit insgesamt 33 Wohnungen öffentlich bezuschusst.

Im 2. Bauabschnitt entstehen 4 weitere Gebäude, wovon 2 öffentlichen gefördert werden sollen. Der Förderantrag soll kurzfristig gestellt werden, die Förderzusage wird für 2025 angestrebt.

 

Im Fördersegment Modernisierung wurden für ein Objekt der Diakonie 4.180.000 EUR Fördermittel bewilligt. Hier entstehen 19 Wohnungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Im Bereich des Mietwohnungsneubaus liegen bereits zwei weitere Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von fast 14 Mio. EUR für 2025 vor.

In der Langenkampstr. in Hohenlimburg sollen 2 Gebäude mit insgesamt 64 Wohnungen errichtet werden, davon 32 Wohnungen mit öffentlicher Förderung.

 

Im Rahmen eines weiteren Projektes werden Fördermittel im Rahmen der mittel-baren Belegung beantragt.

Es werden 3 Neubauobjekte gefördert und im Gegenzug werden Ersatzwohnungen aus dem Bestand des Investors zur Verfügung gestellt, die an wohnberechtigte Haushalte vermietet werden.

 

Zahlreiche weitere Gespräche mit potenziellen Investoren werden aktuell geführt. 

 

Die Förderbestimmungen für das Jahr 2025 sollen frühzeitig zu Beginn des Jahres verabschiedet werden.

Ab 01.01.2025 wird es voraussichtlich eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen im geförderten Wohnungsbau geben. Die entsprechenden Änderungen werden den politischen Gremien zu gegebener Zeit bekannt gegeben. 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen