Beschlussvorlage - 1242/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldeverfahren der Schulanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026 – Umsetzung der Kommunalen Klassenrichtzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Freigabe durch:
- Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger wurde in der Zeit vom 26.08. bis 20.09.2024 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die Kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der abgerundet und um ein Ganzes vermindert wird, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.
Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen (1.834 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 160 Kinder) auf 1.994 Kinder berechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 85 Eingangsklassen.
Das Anmeldeverfahren für 2025/2026 wurde zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt um im Hinblick auf Planungssicherheit eine möglichst hohe Anmeldequote zum Zeitpunkt der Festlegung der KKR zu haben. Die derzeit immer noch ausstehenden 164 Anmeldungen zeigen deutlich die Notwendigkeit des frühen Anmeldeverfahrens.
Als Vergleich dazu die Zahlen aus dem Anmeldeverfahren 2024/2025: Die KKR wurde für dieses Schuljahr aufgrund von 1.744 vorliegenden Anmeldungen und weiteren erwarteten 215 Anmeldungen mit einer voraussichtlichen Gesamtzahl von 1.959 Schüler*innen gebildet. Laut Schulstatistik befinden sich tatsächlich 1.980 Schüler*innen im 1. Jahrgang der städtischen Grundschulen. Grund hierfür ist die allgemein weiter anhaltende Zuwanderung.
Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:
- 15 bis 29 Schüler*Innen = 1 Eingangsklasse
- 30 bis 56 Schüler*Innen = 2 Eingangsklassen
- 57 bis 81 Schüler*Innen = 3 Eingangsklassen
- 82 bis 104 Schüler*Innen = 4 Eingangsklassen
Angesichts der vorliegenden Anmeldungen ergeben sich somit bereits 78 Eingangsklassen. Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 85 Eingangsklassen zu. Hierbei ist auch das erwähnte hohe Maß ausstehender Anmeldungen berücksichtigt. Angesichts der noch zu erwartenden weiteren Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn schlägt die Verwaltung gemäß der beigefügten Anlage vor, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume 85 Eingangsklassen zu bilden. Dazu gehören auch einige Reserveklassen, die je nach Entwicklung bis zum Schuljahresbeginn hinzugenommen werden.
Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte Schüler*innen aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.
Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 4, 5 und 6) berücksichtigt ferner, dass die Schüler*innen in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der weiterhin Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung mit verschiedenen Schulleitungen und der Schulaufsicht daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl (Spalte 2 der Anlage) zu bleiben, um für Schüler*innen, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann – wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war – das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2025//2026 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.
Stadtbezirk Haspe:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen aus Haspe liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Stadtbezirk Mitte:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Einige Grundschulen haben teilweise einen deutlichen Anmeldeüberhang, so z.B. die Grundschulen Emst und Goldberg. Durch die Lenkung von Kindern zu anderen Grundschulen ist derzeit die Gesamtversorgung mit Schulplätzen in Mitte gesichert.
Für den Fall, dass die zusätzlich zu erwartenden Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Zahl der freien Plätze übersteigt, verbliebe die Möglichkeit, Kinder mittels bereits eingerichteter Buslinien zu Grundschulen mit freien Plätzen zu bringen, ggf. auch unter Inanspruchnahme der vorgesehenen Reserveklassen.
Stadtbezirk Nord:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Stadtbezirk Hohenlimburg:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen aus Hohenlimburg liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Stadtbezirk Eilpe/Dahl
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,9 kB
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