Beschlussvorlage - 1228/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) zu, den Vertreter des WBH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) anzuweisen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die HEG wird beauftragt, den Gesellschaftszweck unter § 2 des Gesellschaftsvertrags der HEG entsprechend der dargestellten Geschäftsbereiche anzupassen und zu ergänzen.

2. Die HEG wird beauftragt, die interne Organisation gem. den dargestellten Geschäftsbereichen aufzustellen und den zusätzlichen neuen Geschäftsbereich IV „Geförderte Maßnahmen der Stadtsanierung und Stadterneuerung“ zu eröffnen.

3. Zur Wahrnehmung der unter dem Geschäftsbereich IV aufgeführten Aufgaben ist ein zweiter nebenamtlichen Geschäftsführer ab dem 01.01.2026 zu bestellen.

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Sachverhalt

 

Dem Verwaltungsrat des WBH liegt für die Sitzung am 27.11.2024 im nichtöffentlichen Teil folgender Beschlussvorschlag vor:

 

„Der Verwaltungsrat des WBH AöR weist den Vertreter des WBH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die HEG wird beauftragt, den Gesellschaftszweck unter § 2 des Gesellschaftsvertrags der HEG entsprechend der dargestellten Geschäftsbereiche anzupassen und zu ergänzen.

2. Die HEG wird beauftragt, die interne Organisation gem. den dargestellten Geschäftsbereichen aufzustellen und den zusätzlichen neuen Geschäftsbereich IV „Geförderte Maßnahmen der Stadtsanierung und Stadterneuerung“ zu eröffnen.

3. Zur Wahrnehmung der unter dem Geschäftsbereich IV aufgeführten Aufgaben ist ein zweiter nebenamtlichen Geschäftsführer ab dem 01.01.2026 zu bestellen.“

 

Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 27.11.2024 zu entnehmen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH dem Entscheidungsvorbehalt des Rates der Stadt Hagen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.12.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen