Beschlussvorlage - 1171/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XXVI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1171/2024) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2025

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2024

 

2025

 

Wohnstraßen (W)

5,10 €

5,00 €

Innerörtliche Straßen (I)

4,44 €

4,36 €

Überörtliche Straßen (U)

3,79 €

3,72 €

 

 

 

Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2024

 

2025

 

Stufe A

1,29 €

1,32 €

Stufe B

0,42 €

0,66 €

Stufe C

0,09 €

0,03 €

 

Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2025 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

 

Bruttoaufwand

HEB GmbH

2024

2025

Zeile

Straßenreinigung

7.001.431 €

6.820.059 €

25 in Anlage 1

Winterdienst

1.232.848 €

1.093.355 €

21 in Anlage 3

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt,

die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten

im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.

 

Städtische Aufwendungen

 

2024

2025

Zeile

Straßenreinigung

374.414 €

430.510 €

26 in Anlage 1

Winterdienst

177.531 €

179.776 €

22 in Anlage 3

 

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 400.000 € entstanden, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist. Der Bestand des Sonderpostens erhöht sich dadurch auf rd. 1,8 Mio. €.

Um das Gebührenniveau zu stabilisieren, wird in der Kalkulation für 2025 eine gebührensenkende Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € berücksichtigt. Eine Sonderpostenentnahme in gleicher Höhe ist bereits bei der Kalkulation für 2024 erfolgt.

Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 260.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2024 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 367.000 €. Dieser Bestand wird dem Sonderposten in voller Höhe entnommen und gebührenmindernd einkalkuliert. Dadurch kann das derzeitige Gebührenniveau annähernd stabilisiert werden.

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2025 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

 

Veranlagungsmeter

2024

2025

Wohnstraßen (W)

  784.965

785.034

Innerörtliche Straßen (I)

  253.590

254.718

Überörtliche Straßen (U)

     93.568

  93.646

Summe

1.132.123

           1.133.398

 

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2025 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

Veranlagungsmeter

2024

2025

Winterdienststufe A

369.318

369.775

Winterdienststufe B 

135.883

135.989

Winterdienststufe C

282.914

283.159

Summe

788.115

788.923

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

4.1. Straßenreinigung

 

Der geplante Aufwand liegt insgesamt leicht unter dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 13 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 1):

Der Planansatz der Personalkosten basiert auf den Ist-Werten des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanungen aus den einzelnen Bereichen sowie tariflicher Steigerungen und Umstrukturierungen zum Abfallbereich.

 

Zu Zeile 14 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) (vgl. Anlage 1):

Hier ist insbesondere eine Steigerung der Verwaltungskosten durch den Anstieg der IT-Kosten sowie Beratungskosten in Zusammenhang mit der Einführung der Abfallwirtschaftssoftware sowie der Software zur Messung/Bewertung der Stadtsauberkeit zu verzeichnen.

 

Zu Zeile 17 (Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark):

Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Reparaturkosten für Fahrzeuge sowie der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels der ILV an Dreijahres-Durchschnitt.

 

Zu Zeile 20 (Umlage gemeinsamer Bereich):

Aus dem Gemeinsamen Bereich werden unter anderem Kosten der Geschäftsführung, Buchhaltung, IT und allgemeinen Verwaltung in die verschiedenen Geschäftsbereiche des HEB umgelegt. Eine Aufweitung der Aufgaben und Stellenstruktur führt zu steigendem Aufwand. Die Anpassung des Verrechnungsmodells sowie tarifliche Gehaltssteigerungen schlagen sich auch hier kostensteigernd nieder.

 

 

4.2. Winterdienst

 

Der geplante Aufwand liegt insgesamt leicht unter dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 10 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 3):

Die Personalkosten wurden wie bei der Straßenreinigung auf Grundlage der Ist-Werte des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanung sowie tariflicher Steigerungen kalkuliert.

 

Zu Zeile 16 (Umlage gemeinsamer Bereich) (vgl. Anlage 3):

Investitionen in Salzlager und Soleanlage (Pachtaufwand HUI) führen zu einer höheren Gebäudeumlage.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1250

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1125001

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1125002

Bezeichnung:

Winterdienst

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2025

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

 

5.380.221 €

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

   588.066 €

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

   866.783 €

Summe Erträge (-)

 

 

 

6.835.070 €

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse)

 

7.913.414 €

 

Abzgl. nachrichtlich

 

Allgemeininteressenanteil

 

1.688.631 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

   610.286 €

Summe Aufwand (+)

 

 

 

6.835.069 €

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen