Beschlussvorlage - 1171/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
XXVI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter VB4), Susanna Kruschwitz (ABL20), Carsten Morgenthal (AL30), Martina Soddemann (Stadtkämmerin), Erik O. Schulz (OB)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der XXVI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1171/2024) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2025
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
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2024
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2025
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Wohnstraßen (W) |
5,10 € |
5,00 € |
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Innerörtliche Straßen (I) |
4,44 € |
4,36 € |
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Überörtliche Straßen (U) |
3,79 € |
3,72 € |
Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
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2024
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2025
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Stufe A |
1,29 € |
1,32 € |
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Stufe B |
0,42 € |
0,66 € |
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Stufe C |
0,09 € |
0,03 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2025 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
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Bruttoaufwand HEB GmbH |
2024 |
2025 |
Zeile |
|
Straßenreinigung |
7.001.431 € |
6.820.059 € |
25 in Anlage 1 |
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Winterdienst |
1.232.848 € |
1.093.355 € |
21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt,
die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten
im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.
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Städtische Aufwendungen
|
2024 |
2025 |
Zeile |
|
Straßenreinigung |
374.414 € |
430.510 € |
26 in Anlage 1 |
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Winterdienst |
177.531 € |
179.776 € |
22 in Anlage 3 |
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 400.000 € entstanden, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist. Der Bestand des Sonderpostens erhöht sich dadurch auf rd. 1,8 Mio. €.
Um das Gebührenniveau zu stabilisieren, wird in der Kalkulation für 2025 eine gebührensenkende Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € berücksichtigt. Eine Sonderpostenentnahme in gleicher Höhe ist bereits bei der Kalkulation für 2024 erfolgt.
Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 260.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2024 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 367.000 €. Dieser Bestand wird dem Sonderposten in voller Höhe entnommen und gebührenmindernd einkalkuliert. Dadurch kann das derzeitige Gebührenniveau annähernd stabilisiert werden.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2025 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
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Veranlagungsmeter |
2024 |
2025 |
|
Wohnstraßen (W) |
784.965 |
785.034 |
|
Innerörtliche Straßen (I) |
253.590 |
254.718 |
|
Überörtliche Straßen (U) |
93.568 |
93.646 |
|
Summe |
1.132.123 |
1.133.398 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2025 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
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Veranlagungsmeter |
2024 |
2025 |
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Winterdienststufe A |
369.318 |
369.775 |
|
Winterdienststufe B |
135.883 |
135.989 |
|
Winterdienststufe C |
282.914 |
283.159 |
|
Summe |
788.115 |
788.923 |
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
4.1. Straßenreinigung
Der geplante Aufwand liegt insgesamt leicht unter dem Vorjahresniveau.
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 14 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) (vgl. Anlage 1):
Hier ist insbesondere eine Steigerung der Verwaltungskosten durch den Anstieg der IT-Kosten sowie Beratungskosten in Zusammenhang mit der Einführung der Abfallwirtschaftssoftware sowie der Software zur Messung/Bewertung der Stadtsauberkeit zu verzeichnen.
Zu Zeile 17 (Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark):
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Reparaturkosten für Fahrzeuge sowie der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels der ILV an Dreijahres-Durchschnitt.
Zu Zeile 20 (Umlage gemeinsamer Bereich):
Aus dem Gemeinsamen Bereich werden unter anderem Kosten der Geschäftsführung, Buchhaltung, IT und allgemeinen Verwaltung in die verschiedenen Geschäftsbereiche des HEB umgelegt. Eine Aufweitung der Aufgaben und Stellenstruktur führt zu steigendem Aufwand. Die Anpassung des Verrechnungsmodells sowie tarifliche Gehaltssteigerungen schlagen sich auch hier kostensteigernd nieder.
4.2. Winterdienst
Der geplante Aufwand liegt insgesamt leicht unter dem Vorjahresniveau.
Zu Zeile 10 (Personalaufwand) (vgl. Anlage 3):
Zu Zeile 16 (Umlage gemeinsamer Bereich) (vgl. Anlage 3):
Investitionen in Salzlager und Soleanlage (Pachtaufwand HUI) führen zu einer höheren Gebäudeumlage.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
|
|
negative Auswirkungen (-) |
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
es entstehen folgende Auswirkungen:
|
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
|
Teilplan: |
1250 |
Bezeichnung: |
Straßenreinigung |
|
Auftrag: |
1125001 |
Bezeichnung: |
Straßenreinigung |
|
Auftrag: |
1125002 |
Bezeichnung: |
Winterdienst |
|
|
Kostenart |
Bezeichnung |
Lfd. Jahr |
2025 |
|
Ertrag (-) |
432102 |
Straßenreinigungsgebühr |
|
5.380.221 € |
|
Ertrag (-) |
432105 |
Winterdienstgebühr |
|
588.066 € |
|
Ertrag (-) |
438100 |
Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
|
866.783 € |
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Summe Erträge (-) |
|
|
|
6.835.070 € |
|
Aufwand (+) |
523500 |
Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse) |
|
7.913.414 €
|
|
Abzgl. nachrichtlich |
|
Allgemeininteressenanteil |
|
1.688.631 € |
|
Aufwand (+) |
|
Städtischer Aufwand |
|
610.286 € |
|
Summe Aufwand (+) |
|
|
|
6.835.069 €
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
178,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
274 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
193,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
264,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
197,8 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
188,2 kB
|
