Beschlussvorlage - 1146/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Betrauungsakt in der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Fassung und ermächtigt den Oberbürgermeister den Betrauungsakt zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

In dieser Vorlage wird Bezug genommen auf die Drucksachen 0291/2023 und 0711/2024 und die entsprechenden Beschlussfassungen im Rat der Stadt Hagen am 21.09.2023 und 19.09.2024.

 

Im September 2023 war der Rat der Stadt Hagen mit der Drucksache 0291/2023 darüber informiert worden, dass der Betrauungsakt vom 2. November 2017 der Theater Hagen gGmbH zum 31.12.2024 ausläuft. Der Betrauungsakt war seinerzeit ins Leben gerufen worden, um den städtischen Zuschuss beihilferechtlich abzusichern. Er war insbesondere deshalb als erforderlich angesehen worden, weil von einer “wirtschaftlichen Betätigung“ der Theater Hagen gGmbH ausgegangen worden war. Dabei war der Betrauungsakt auch zum Bestandteil der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung geworden, mit der der echte Zuschuss, die umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Stadt Hagen und der Theater Hagen gGmbH sowie die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft abgesichert wurden.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 21.09.2023 auf der Grundlage eines entsprechenden Empfehlungsbeschlusses des Aufsichtsrats der Theater Hagen gGmbH folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Erstellung einer beihilfe- und steuerrechtlich abgesicherten Handlungsempfehlung für die Zeit nach dem Auslaufen des bestehenden Betrauungsaktes ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen. Dabei sollen insbesondere die in dieser Vorlage dargestellten Fragen und Aspekte in einem Gutachten berücksichtigt werden.

Die Beratungskosten sollen zu gleichen Teilen durch die Theater Hagen gGmbH und die Gesellschafterin Stadt Hagen getragen werden.

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.“

 

Auf der Grundlage des Gutachtens der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bergmann Kauffmann und Partner hat der Rat der Stadt Hagen am 19.09.2024 unter der Drucksache 0711/2024 auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Theater Hagen gGmbH dann folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister, folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 Abs. 2 GmbHG der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH zu fassen:

Die Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH beschließt, den Betrauungsakt ab 2025 zu erneuern und zusätzlich die Voraussetzungen des Altmark-Trans-Urteils zur Grundlage der Betrauung zu machen und die Kosten zur Erstellung des Betrauungsaktes zu gleichen Teilen auf die Theater Hagen gGmbH und die Gesellschafterin Stadt Hagen zu verteilen.“

 

In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.09.2024 hat der beauftragte Berater der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bergmann Kauffmann und Partner den bestehenden Betrauungsakt überarbeitet und insbesondere die Präambel des dieser Vorlage beigefügten Entwurfs für den Betrauungsakt angepasst. Insbesondere ist in beiliegendem Entwurf der obigen Beschlussempfehlung folgend das Altmark-Trans-Urteil zur Grundlage der Betrauung gemacht worden. Der Textentwurf ist zwischen dem beauftragten Berater, dem Beteiligungscontrolling, der internen Steuerberatung der Stadt Hagen und dem Theater abgestimmt.

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat in seiner Sitzung 13.11.2024 folgenden Empfehlungsbeschluss getroffen:

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Betrauungsakt in der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen