Beschlussvorlage - 1137/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung der ehemaligen Magnesita-Fläche in Hohenlimburg mit der Projektgesellschaft Dolomit Str. mbH einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage sowie der Renaturierung des angrenzenden Ölmühlenbachs abzuschließen.

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Sachverhalt

Der Investor beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Magnesita-Werke einen Gewerbebetrieb zu errichten. Die Erschließung des Betriebes soll über die geplante, zunächst private Erschließungsanlage erfolgen. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadt als öffentliche Straße übernommen werden. Hierzu soll der beiliegende Städtebauliche Vertrag nach §11 BauGB abgeschlossen werden.

Gegenstand des Vertrages sind ferner Maßnahmen zur Offenlegung des Ölmühlenbachs.

 

Der Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Verpflichtungen des Investors:

  1. Die Herstellung der Erschließungsanlage samt Fahrbahn, einseitigem Gehweg, Beleuchtung, Straßenentwässerung gem. den Grundzügen des Ausbauplans (Anlage 3) sowie erforderliche Markierungsarbeiten
  2. Maßnahmen zur Offenlegung des Ölmühlenbachs (Anlage 7- Übersichts-Lageplan Ölmühlenbach).

 

Die Kosten für die Maßnahmen werden vom Investor übernommen. Zur Absicherung der Kosten hinterlegt der Investor eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Der Stadt Hagen entstehen grundsätzlich keine Kosten.

 

Realisierungszeitpunkt: Fertigstellung der Erschließungsanlage 6 Monate nach Fertigstellung des Projekts.

 

Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde bereits 2021 gefasst (Ratsbeschluss 15.04.2021). Der künftig aufzustellende Bebauungsplan wird als Bebauungsplan Nr. 2/21 (705) „Industriegebiet Dolomitstraße“ geführt.

 

Um die Realisierung des Projekts zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, mit dem Investor Projektgesellschaft Dolomit Str. mbH einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

Der Vertragsentwurf wurde erst am Nachmittag des 06.11.2024 verwaltungsseitig endabgestimmt, konnte aber noch nicht mit dem Investor rückgekoppelt werden. Der mit dem Investor abgestimmte finale Entwurf wird somit erst zur Sitzung vorliegen. Ein Übersichts-Lageplan sowie eine Übersicht über die Offenlegung des Ölmühlenbachs werden der Vorlage als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva:

Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Straße (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die Höhe der Schenkung ergibt sich aus den tatsächlichen Herstellungskosten nach Fertigstellung der Maßnahme. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert.

 

2. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

3. Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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05.12.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen