Beschlussvorlage - 1004/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der freien Kulturzentren - Budgetierungsverträge 2025-2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessica Linek
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.09.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.10.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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21.11.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss der Budgetierungsverträge mit den freien Kulturzentren vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 zu.
2. Die freien Kulturzentren erhalten weiterhin einen um jährlich 2 % indizierten Zuschuss.
3. Während der Vertragslaufzeit kann eine Erhöhung der Sockelbeiträge geprüft werden.
Sachverhalt
Mit dieser Vorlage wird die weitere Förderung der vier freien Kulturzentren Allerwelthaus, Hasper Hammer, Kulturzentrum Pelmke und Werkhof Kulturzentrum beschlossen.
Bei der Vorstellung der Jahresberichte der Freien Kulturzentren in der Sitzung des Kultur- und Weiterbildungsauschusses vom 18.6.2024 und im Nachgang in einem Brief an die Fraktionen beantragten die Freien Kulturzentren gemeinsam eine Erhöhung des Sockelbeitrags um 10% ab 2025.
In den Jahren 2024 und 2025 handelt es sich um einen Doppelhaushalt und für 2025 wurden die Mittel schon veranschlagt. Die bisherigen Zuschüsse inkl. 2-%- Steigerung sollen für die Laufzeit 2025 bis 2029 vertraglich vereinbart werden. Während der Vertragslaufzeit kann eine Erhöhung des Sockelbetrages geprüft werden.
Finanzierung
Die im Haushaltsplan 2024/2025 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Die Zuschüsse sind im Rahmen der mittelfristigen Planung für die Jahre 2026-2028 mit berücksichtigt, die Planung für 2029 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 zu berücksichtigen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Abschluss der Budgetierungsverträge mit den freien Kulturzentren AllerWeltHaus, Hasper Hammer, Kulturzentrum Pelmke und Werkhof Kulturzentrum. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0471 |
Bezeichnung: |
Volkshochschule und Kultur |
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Auftrag: |
1047105 |
Bezeichnung: |
Freie Kultur/ Mitgliedschaften |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
531700 |
Bezeichnung: |
Zuschuüsse an private Unternehmen |
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Kostenart |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
531700 |
278.162 € |
283.726 € |
289.400 € |
295.187 € |
301.091 € |
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Eigenanteil |
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278.162 € |
283.726 € |
289.400 € |
295.187 € |
301.091 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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X |
Die im Haushaltsplan 2024/2025 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Die Zuschüsse sind im Rahmen der mittelfristigen Planung für die Jahre 2026-2029 mit berücksichtigt, die Planung für 2029 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 zu berücksichtigen. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Vertragliche Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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475,3 kB
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