Mitteilung - 1257/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalschutz für das ehemalige Arbeitsamt-Hochhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Michelle Stein
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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28.11.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen von systematischen Stadtbegehungen für die Bestandsaufnahme der „Denkmaltopographie Hagen“, die seit 2020 gemeinsam mit dem LWL durchgeführt werden, ist das Hochhaus der ehem. Arbeitsagentur in den Blick der Denkmalpflege gefallen. Der zuständige Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL), hat bereits dort einen möglichen Denkmalwert gegenüber der Unteren Denkmalbehörde ausgesprochen.
Gebäude der 1970er und 1980er Jahren sind in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus des LWL geraten.
Da sich das Gebäude zu diesem Zeitpunkt noch im Eigentum des Bundes befand, richtete sich ein Schreiben des LWL zum möglichen Denkmalwert und der Bitte um Überprüfung im Februar 2023, noch an die Bezirksregierung Arnsberg. Im Falle von Bundeseigentum ist nicht die Untere Denkmalbehörde zuständig. Durch die Bezirksregierung ist dahingehend nichts unternommen worden. Erst mit dem angekündigten und letztendlich durchgeführten Verkauf ist das Verfahren in die Zuständigkeit der UDB gefallen.
Während der gemeinsamen Vorgespräche zum Verkauf des Objektes zwischen FBL 61, UDB und City Best Hotels im Frühjahr 2024 und den damit verbundenen Plänen des neuen Eigentümers zum Umbau in ein Hotel, ist der Denkmalwert des Gebäudes bereits gegenüber dem neuen Eigentümer thematisiert worden. Er war kein Hinderungsgrund für einen Kauf. Zu diesem Zeitpunkt lag noch kein Antrag auf Unterschutzstellungsverfahren vom LWL vor.
Die Bedeutung des Denkmalschutzes, wurde allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Käufer offen dargelegt.
Verfahren:
Im April 2024 fand eine gemeinsame Besichtigung des Gebäudes mit dem Käufer, dem LWL und der UDB statt.
Im Juli lag der UDB der Antrag auf Unterschutzstellung vom LWL vor.
Im August wurde das Objekt per Mitteilung an den Eigentümer vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen. Ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Unterschutzstellung läuft eine sechs monatige Frist für das Verfahren zur endgültigen Eintragung.
Durch den LWL ist ein umfängliches Gutachten (14 Seiten inkl. Abbildungen und Quellen) vorgelegt worden.
Sollte sich die Denkmalbehörde gegen eine Unterschutzstellung entscheiden, muss sie dies dem LWL mitteilen und begründen. Der LWL hat in diesem Fall die Möglichkeit zur Ministeranrufung.
Denkmalumfang und Begründung des LWL:
Der LWL gibt den Denkmalumfang in seinem Antrag wie folgt an:
„Denkmalwert ist das Hochhausgebäude. Dies umfasst insbesondere das gesamte Äußere und die Details im Inneren des Erdgeschosses, des ersten, zweiten und 17. Obergeschosses, des gesamten Erschließungskerns, die innere Aufteilung des Multifunktionsraums des ehemaligen Berufsinformationszentrums (BIZ) sowie die künstlerische Ausstattung.
Die innere Struktur und die Details vom 3. bis 16. Obergeschoss tragen nicht zum Denkmalwert bei. Ebenfalls nicht denkmalwert sind die Tiefgarage, die Freiflächen sowie die Beschriftung (Logo und Schriftzug des Arbeitsamts) auf dem technischen Obergeschoss.“
Der LWL begründet seinen Antrag mit folgenden Argumenten:
• Bedeutung für die Geschichte der Menschen in Hagen:
Das Gebäude hat das alltägliche Leben vieler Hagener Bürgerinnen und Bürger geprägt und einen erheblichen Aussagewert für das Leben und die sozialen Verhältnisse in Hagen in den 1970er und 1980er Jahren.
• Aussagewert für die Baugeschichte der innerstädtischen Neugestaltung der Stadt Hagen:
Durch seine Gestaltung und in Verbindung mit den beiden weiteren Hochhäusern dokumentiert es in außerordentlicher Weise die vertikale Akzentuierung der Innenstadt als wichtigen stadthistorischen Entwicklungsprozess.
• Institutions- und architekturgeschichtliche Gründe:
Das Arbeitsamt ist ein Belegstück für die veränderte Arbeitsverwaltung der BRD in den späten 1970er und 1980er Jahren und ihrer Architektursprache. Die baulichen Vorstellungen der modernisierten Arbeitsverwaltung sind hier in besonderer Dichte und Prägnanz umgesetzt worden.
• Künstlerische Gründe:
Sowohl die Prismen- als auch die Hohlspiegelinstallation sind qualitätsvolle, ortsspezifische Kunstwerke des international renommierten Künstler Adolf Luther.
• Städtebauliche Gründe:
Bereits zur Bauzeit galt der Hochhausbau als „städtebauliche Dominante“. Mit seinem markanten, separaten Baukörper und hohem Volumen stellt das Arbeitsamt einen ausgeprägten vertikalen Akzent im Hagener Stadtraum dar. Gleichzeitig kommt er durch seine Lage im Talkessel in unmittelbarer Nähe zu der Volme erheblich zur Wirkung.
Die Unterschutzstellung eines Denkmals unterliegt einem zweistufigen Verfahren. Wir befinden uns mit dem Hochhaus in der ersten Stufe, also der fachlichen Feststellung des Denkmalwertes, die mit der Eintragung in die Denkmalliste endet. In der zweiten Stufe werden im Rahmen von Erlaubnisverfahren Veränderungen ermöglicht. Geplante Veränderungen z.B. an der Fassade oder im Grundriss, sind abstimmungspflichtig, werden in der Regel aber auch an Denkmälern dieser Art genehmigt, um Stadtentwicklung und Stadterneuerung zu zulassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde über den Antrag des LWL noch nicht erfolgt ist.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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X |
keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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