Beschlussvorlage - 0299/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorlage wird zum 21.04.2010 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Vorlage werden die zum Stellenplan 2010 vorgesehenen Stellenplanveränderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE als Auszug aus der Gesamtveränderungsliste dargestellt.

 

Begründung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 die im Bericht der Zukunftskommission dargestellten Einsparvorgaben beschlossen. Für den Stellenplan 2010 bedeutet das einen Verzicht auf die Einrichtung von Mehrstellen.

 

Daneben erfolgt als flankierende Maßnahme zu den erforderlichen Personalkosteneinsparungen eine Reduzierung des Ermächtigungsumfanges des Stellenplanes.

Für den Gesamtstellenplan ist eine Reduzierung der Planstellen um jährlich 91 Stellen für den Konsolidierungszeitraum vorgesehen.

 

Der Gesamtstellenplan wird am 19.04.2010 in der Lenkungsgruppe sowie am 22.04.2010 im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

Die Beschlussfassung erfolgt durch den Rat am 06.05.2010.

 

Der beigefügte Auszug enthält die von der Verwaltung für den Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE vorgesehenen stellenplantechnischen Veränderungen.

Es handelt sich um die nachfolgenden Änderungen getrennt nach Fachbereich Jugend und Soziales sowie der ARGE.

 

Fachbereich Jugend und Soziales

 

Wenigerstellen (Fortfälle)

22

Auslösung (Realisierung) des kw-Vermerks

1

Umwandlung

1

Neubewertungen/Hebungen

2

Befristungsänderung von befristeten Planstellen

2

 

ARGE

 

Neubewertung/Abwertung

1

Ausbringung (Anbringung) eines ku-Vermerks

1

 

Eine detaillierte Aufstellung ist dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Veränderungsliste zu entnehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf: s. Gesamtstellenplanvorlage

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen